Benutzer:Zieglhar/Markgrafschaft Baden-Rodemachern - Überarbeitung

Die Markgrafschaft Baden-Rodemachern entstand 1556 aufgrund einer Erbteilung unter den Söhnen des Markgrafen Bernhard III. von Baden-Baden, Philibert und Christoph II.. Die Markgrafschaft existierte von 1556 bis 1666.[1]
Geschichte
Christoph II. trat, als er 1556 mündig geworden war, die Rechte an Baden-Baden an seinen älteren Bruder Philibert gegen ein Jahrgeld von 4000 Gulden ab und erhielt als Apanage die Markgrafschaft Baden-Rodemachern, womit er eine eigene Nebenlinie des Hauses Baden-Baden stiftete.[2] Als sein Sohn Eduard Fortunat Markgraf von Baden-Baden wurde, vereinigte er die Markgrafschaft Baden-Rodemachern jedoch nicht wieder mit der älteren Markgrafschaft Baden-Baden, sondern gab sie an seinen Bruder Philipp III. weiter.
Seit 1639 war die Markgrafschaft durch Frankreich besetzt[3], so dass die letzten Markgrafen eigentlich kein Herrschaftsgebiet mehr hatten.
Wie Rodemachern an das Haus Baden kam
Christoph I. von Baden diente unter dem damaligen Herzog von Burgund, Maximilian I., in seinem Kampf um die Niederlande, das Erbe seiner verstorbenen Ehefrau Maria von Burgund. Zu den Niederlanden gehörte damals auch das Herzogtum Luxemburg. Christoph wurde zum General-Gouverneur ernannt und erhielt die Pfandinhaberschaft über das Herzogtum Luxemburg. 1479 erhielt Christoph Schloss und Herrschaft Useldingen. 1492 erhielt Christoph auch Burg und Herrschaft Rodemachern und Hesperingen. Der bisherige Besitzer, Gerhart von Rodemachern, hatte auf Seiten Frankreichs gegen Herzog Maximilian gekämpft.
Vereinigung von Baden-Rodemachern mit Baden-Baden
Mit dem Tod von Karl Wilhelm Eugen (1666) endete diese Seitenlinie und die Rechte gingen an Markgraf Wilhelm von Baden-Baden über - allerdings war das Gebiet der ehemaligen Markgrafschaft Baden-Rodemachern von Frankreich besetzt.[4] Die Herrschaften waren nun Bestandteil der Markgrafschaft Baden-Baden und gingen zusammen mit dieser 1771 in die vereinigte Markgrafschaft Baden über.
Baden verliert die Herrschaften
Die Zugehörigkeit der Herrschaft Rodemachern war lange umstritten und muss unter verschiedenen Gesichtspunkten gesehen werden.
Frankreich war seit 16xx überwiegend im tatsächlichen Besitz der Herrschaft.
Staatsrechtlich war die Zugehörigkeit zwischen Frankreich und Luxemburg umstritten. Luxemburg gehörte bis 16xx den Habsburgern (zunächst zur spanischen und später zur österreichischen Linie).
Die Grundherrschaft verblieb bis 1797 bei Baden.
Durch den Pyrenäenfrieden wurde Diedenhofen am 7. November 1659 von Spanien an Frankreich abgetreten.[5] Nach französischer Auffassung gehörte die Herrschaft Rodemachern zu den abhängigen Gebieten, die mit abgetreten wurden, was von spanisch-luxemburgischer Seite aber vehement bestritten wurde.
Am 30. Dezember 1678 besetzte Frankreich die Herrschaft Rodemachern.[6]
Im Friede von Nimwegen vom 5. Februar 1679, zwischen Frankreich sowie Schweden und dem Hl. Römischen Reich wurde auf die Bestimmungen des westfälischen Friedens verwiesen. In der Umsetzung des Friedensvertrags erhob ein Ratsherr der Stadt Metz die Behauptung, dass Rodemachern zu den Drei Bistümern gehört habe, die im westfälischen Frieden an Frankreich abgetreten wurden.[7]
Im Frieden von Campo Formio akzeptierte 1797 Kaiser Franz II. in Geheimartikel 1 den Rhein von Basel bis Andernach als französische Ostgrenze, wobei in Geheimartikel 12 bereits die Entschädigung der betroffenen Fürsten - auch der Markgrafen von Baden - durch andere Gebiete im Reich vorgesehen war.[9] Aus französischer Sicht gehört daher Rodemack bereits seit 1797 völkerrechtlich zu Frankreich.
Auf dem Rastatter Kongress (1797–1799) blieb den Gesandten des Reiches keine Wahl, als dem Abtretungsplan für die linksrheinischen Gebiete zuzustimmen, da mit Österreich und Preußen schon die beiden mächtigsten Staaten des Reiches einen Sonderfrieden mit der französischen Republik geschlossen hatten - aufgrund des Abbruchs des Kongresses kam es jedoch zu keinem rechtsgültigen Friedensabkommen zwischen dem Reich und Frankreich.
Der Friede von Lunéville[10] bestätigte dann 1801 die in den Geheimartikeln von Campo Formio getroffenen Regelungen und das Reich regelte dann im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die Entschädigung der weltlichen Fürsten.[11]
Der Wiener Kongress[12] schuf dann 1815 das Großherzogtum Luxemburg, das einerseits in Personalunion vom König der Niederlande regiert wurde, andererseits aber ein Glied des Deutschen Bundes wurde. Hesperingen und Useldingen gehörten fortan zu Luxemburg.
Territorium
Der Kern des Territoriums besteht aus ehemaligen Besitzungen der Herren von Rodemach, die in den Auseinandersetzungen mit Burgund und Habsburg auf Seiten Frankreichs kämpften und dafür enteignet wurden. Nach vorläufigen Beschlagnahmungen erfolgte 1492 die definitive Enteignung des Geschlechts.
- Herrschaft und Burg Useldingen seit 1479
- Herrschaft und Burg Hesperingen seit 1481
- Herrschaft und Burg Rodemachern seit 1483
- Burg Reichersberg (Richemont (Moselle)) seit 1483
Markgrafen
- Christoph II. (1556–1575)
- Eduard Fortunat (1575–1588) - seit 1588 Markgraf von Baden-Baden
- Philipp III. (1588–1620)
- Hermann Fortunat (1620–1665)
- Karl Wilhelm Eugen (1665–1666)
Input aus Diskussion
Rodemack (Rodemachern) ist bereits 1679 von Frankreich annektiert worden (1769 auch vertraglich bestätigt, Friede von Versailles, legt Grenze zwischen Frankreich und Luxemburg fest). (nicht signierter Beitrag von 90.26.155.154 (Diskussion) 19:35, 23. Sep. 2012 (CEST))
Rodemack gehörte und gehört natürlich zu Frankreich. Völkerrechtlich allerdings erst seit 1801 bzw. nach französischem Verständnis seit 1797.--Zieglhar (Diskussion) 22:03, 23. Sep. 2012 (CEST)
Wenn die Souverainität über Rodemachern schon 1769 durch Vertrag zwischen Österreich und Frankreich (Martens I, S. 265 ff.) bei der Grenzregulierung an letzteres bestätigt wurde, dann eben nicht erst 1801 bzw. 1797. --Hvs50 (Diskussion) 12:51, 2. Mai 2016 (CEST)
Bei Georg Friedrich Martens, Karl von Martens, Friedrich Saalfeld (Herausgeber): Recueil des principaux traités d'alliance, de paix, de trêve ...: conclus ..., Vertrag von Versailles vom 16. Mai 1769, Band 1, S. 265–281 Google Digitalisat konnte ich in der Kürze Rodemack nicht finden. Ich werde dem noch nachgehen (wird aber noch etwas dauern). Es wäre zudem noch zu prüfen, ob Rodemack zum Reichsgebiet gehörte und die Habsburger Reichsgebiet an eine fremde Macht abgeben konnten oder eben nur ihr Eigentum daran. Hast Du hierzu schon Recherchen gemacht? --Zieglhar (Diskussion) 08:51, 3. Mai 2016 (CEST)
Da der burgundische Reichskreis nach dem burgundischen Vertrag von 1555 "quasi-souverain" war - und außerdem seit 1556 der spanischen Linie der Habsburger gehörte, war wohl eine Zustimmung des Reichs zu Abtretungen oder Grenzberichtigungen nicht erforderlich (ganz genau weiß ich es gerade nicht). Jedenfalls ist dieser Teil Luxemburgs zusammen mit der Freigrafschaft wohl schon 1659 an Frankreich abgetreten worden (Pyrenäenfrieden). Der Vertrag von 1769 hat lediglich Streitfragen "bereinigt". Einzelne Staatsverträge Frankreichs z.B. mit Nassau-Saarbrücken aus der gleichen Zeit wurden aber vom Reich ausdrücklich bestätigt, wenn ich mich richtig an 10 Jahre zurückliegende Lektüre erinnere. Ob dies bei burgundischem Gebiet vielleicht nicht erforderlich war, müsste ich nachsehen. Übrigens: Die Artikel in der französischen WP bieten oft zu diesen Orten sehr gute Darstellungen, gerade für Rodemachern--Hvs50 (Diskussion) 14:35, 3. Mai 2016 (CEST)
Hier [4] findet sich ein ganz interessanter Absatz zum Thema. So wie ich das verstehe verloren die Badener die Herrschaftsrechte über die seit 1667 besetzten Gebiete 1679 durch den Vertrag von Nimwegen[13], was dann 1769 auch für das Reich rechtskräftigt in Versailles bestätigt wurde. Das Recht über die Einkünfte des Territoriums (domaine utile, vgl. en:Dominium directum et utile) verblieb allerdings auch unter französischer Herrschaft bis zur Revolution beim Haus Baden. --Julez A. 11:25, 22. Mär. 2017 (CET)
Reunionspolitik; Regensburger Stillstand (1684)
Markgrafschaft?
Es gab vielleicht eine markgräflich badische Line Baden-Rodemachern, aber wohl eher keine Markgrafschaft mit diesem Namen. Rodemachern und Hesperingen waren Mediat-Herrschaften des Hauses Baden im Herzogtum Luxemburg, also unter habsburgischer Landeshoheit, natürlich auch ohne Reichs- oder Kreisstandschaft. --Hvs50 (Diskussion) 13:04, 2. Mai 2016 (CEST)
Hallo Hvs50 auch diesem Hinweis werde ich noch nachgehen. Im Artikel wurde auch keine Reichs- oder Kreisstandschaft behauptet, aber ich verstehe, dass die Bezeichnung Markgrafschaft dies allenfalls implizit unterstellt, so dass es wohl besser ist das Thema explizit anzusprechen. Eine Markgrafschaft im ursprünglichen Sinne von "Grenzmark" war ja auch die Markgrafschaft Baden nicht, sondern eben das Gebiet eines Markgrafen, wobei hier allerdings die Reichsstandschaft bestand. Ich überlege mir noch, wie das besser formuliert werden kann und ermittle wie die vorherrschende Bezeichnung in der Geschichtsliteratur ist. --Zieglhar (Diskussion) 08:57, 3. Mai 2016 (CEST)
Literatur
- Johann Christian Sachs: Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävlichen altfürstlichen Hauses Baden, Carlsruhe 1769, Dritter Theil, S. 265–282 in der Google-Buchsuche
- Fridolin Weber-Krebs: Die Markgrafen von Baden im Herzogtum Luxemburg (1487-1797), Trier 2007, ISBN 978-3-933701-26-8
- Hansmartin Schwarzmaier: Baden. In: Meinrad Schwab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.): Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg herausgegeben. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91371-8, S. 205.
- P. Nève: Die Herrschaft Rodemachern, umstritten zwischen den Grafen von Wied und Neuenahr und den Markgrafen von Baden. In: ZGO 138 (1990), S. 210ff.
- W. Dotzauer: Die westlichen Gebiete der Markgrafen von Baden von 1402–1803. In: Landeskundliche Vierteljahresblätter, Band 14 (1968), S. 31–54
- H.-W. Herrmann: Territoriale Verbindungen und Verflechtungen zwischen dem oberrheinischen und dem lothringischen Raum im Spätmittelalter. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte, Band 1 (1975, S. 129–176
- Georg Friedrich Martens, Karl von Martens, Friedrich Saalfeld (Herausgeber): Recueil des principaux traités d'alliance, de paix, de trêve ...: conclus ..., Vertrag von Versailles vom 16. Mai 1769, Band 1, S. 265–281 Google Digitalisat
- Johann Jacob Moser: Versuch des neuesten Europäischen Völker-Rechts in Friedens- und Kriegszeiten. Band V, S. 260
- Grotkaß: Zur Geschichte der Herren von Rodemachern. In: Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde, 21. Jahrgang, Zweite Hälfte, 1909, S.105-131 Digitalisat bei Gallica
- Johann Schoetter: Geschichte des luxemburger Landes,herausgegeben und fortgesetzt von K. A. Herchen und N. van Werveke. Lief. 1, 2.
- Jakob Grob: Zur Geschichte der Jahre 1680–1682. §2 Annexion der Herrschaften Rodemachern und Hesperingen. In: Ons Hémecht. Organ des Vereins für Luxemburger Geschichte, Literatur und Kunst. 4. Jahrgang (1898), S. 422–423 im Internet Archive
- Jean Schœtter: Luxembourg et le comté de Chiny depuis le traité de paix de Nimègue jusqu'à la prise de la ville de Luxembourg par Louis XIV (1678 - 1684), Digitalisat
- Franz Xaver Kraus (Hrsg.): Kunst und Alterthum in Elsass-Lothringen. Beschreibende Statistik / im Auftrage des Kaiserlichen Oberpräsidiums von Elsass-Lothringen, C.F. Schmidts Universitäts-Buchhandlung, Band 3: Kunst und Alterthum in Lothringen. Strassburg 1889, S. 874–877 im Internat Archive
- Martin Uhrmacher: Die Auswirkungen des Pyrenäenfriedens auf die Grenze zwischen dem Königreich Frankreich und dem Herzogtum Luxemburg im Spiegel der Kartographie. pdf
Weblinks
- Festung Rodemack
- Schloss Useldingen auf der Homepage der luxemburgischen Burgenvereinigung
- Burg Hesperingen auf der Homepage der luxemburgischen Burgenvereinigung
- Homepage SI Rodemack
Anmerkungen/Einzelnachweise
- ↑ Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 167. online
- ↑ s. Sachs S. 217 f.
- ↑ Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 218. online
- ↑ s. Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 218. online
- ↑ siehe Art. 38 Henri Vast (Herausgeber): Les grands traités du règne de Louis XIV. - Traité de Munster - Ligue de Rhin - Traité de Pyrénées (1648-1659), Paris 1893, S. 111
- ↑ siehe Jakob Grob: Zur Geschichte der Jahre 1680–1682. §2 Annexion der Herrschaften Rodemachern und Hesperingen. In: Ons Hémecht. Organ des Vereins für Luxemburger Geschichte, Literatur und Kunst. 4. Jahrgang (1898), S. 422–423 im Internet Archivehier wird auf den Vertrag vom 17. September 1678 zwischen Frankreich und Spanien Bezug genommen, der am 30. Dezember in Antwerpen feierlich verkündet wurde.Digitalisat der Handschriftund im Druck Digitalisat bei Gallica
- ↑ siehe Jakob Grob: Zur Geschichte der Jahre 1680–1682. §2 Annexion der Herrschaften Rodemachern und Hesperingen. In: Ons Hémecht. Organ des Vereins für Luxemburger Geschichte, Literatur und Kunst. 4. Jahrgang (1898), S. 422–423 im Internet Archive
- ↑ Die Metzer Reunionskammer sah Rodemachern jedoch nicht als ehemaligen Teil des Fürstbistums Metz (allenfalls Toul oder Verdun; zusammen Trois-Évêchés)siehe Westphal: Geschichte der Stadt Metz,2. Teil: Bis zum Jahre 1804, Metz 1876, S. 243 Digitalisat
- ↑ s. Vertragstext (PDF; 499 kB)
- ↑ s. Vertragstext Art. VI. [1]
- ↑ s. Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803, § 5 [2]
- ↑ s. Hauptvertrag Artikel LXVII. [3]
- ↑ 2. Und weil der Westphälische zu Münster den 24. October 1648. geschlossene Friede / einen festen Grund zu dieser Freundschafft und der allgemeinen Ruhe machen wird / so soll derselbe in allen und ieden Stücken in seinen vorigen Kräfften bleiben / und hinführo unverbrüchlich gehalten werden / als wenn er von Wort zu Wort hier gelesen worden / außgenommen / was durch diesen Tractat außdrücklichen darinne geändert ist.