Deponie
Auf einer Deponie werden Abfälle langfristig abgelagert. Im Unterschied zu einer wilden Müllkippe ist eine Deponie eine geordnete Anlage und es ist zu erwarten, dass die Ablagerung von Abfällen so erfolgt, dass die Umwelt möglichst wenig geschädigt wird.
Geschichte

Seit Menschen die Erde bevölkern werden Produkte, die der Mensch nicht mehr verwerten kann, in Deponien (Ablagerungsstätten) entsorgt. Für Archäologen sind es wichtige Fundgruben.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden viele Abfälle in privaten Abfallgruben entsorgt. Die erste geordnete Deponie in Deutschland wurde 1961 von der Stadt Bochum errichtet.
Die Entsorgung der Abfallprodukte unterlag den Kommunen. Erst in den 80ziger Jahren wurde dieses den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen. 1971 wurde mit dem Abfallbeseitigungsgesetz die Grundlage für eine geordnete Deponierung in der ganzen Bundesrepublik geschaffen. Das führte dazu, dass viele kleine Gemeinden ihre bis dahin betriebenen Müllkippen schließen mussten, da sie den Anforderungen nicht mehr entsprachen.
In der DDR hingegen gab es bis zur Wende ein Gesetz, nach dem Abfälle nicht weiter als 3 km transportiert werden durften. Dadurch gab es unzählige kleine und kleinste Müllkippen. Auf diesen ehemaligen Müllkippen, die jetzt bewachsen sind, oder unmittelbar daneben werden noch heute Wohnsiedlungen errichtet.
Innerhalb der Europäischen Union müssen Abfalldeponien den Anforderungen der Richtlinie 31/1999/EG vom 26. April 1999 genügen (s. Weblinks). Sie musste von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verabschiedung in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland verbietet die "Technische Anleitung Siedlungsabfall" (TASi) seit dem 31. Mai 2005 das Deponieren von Abfällen ohne Vorbehandlung (z.B. Müllverbrennung, mechanisch-biologische Behandlung (MBA).
Nicht zulässig ist die Ablagerung von Abfall auf einem nicht dafür vorgesehenen Platz (wilde Müllkippe).
Klassifizierung in Deutschland
- Deponien für gefährliche Abfälle
- Deponien für nicht gefährliche Abfälle
- Deponien für Inertabfälle
- Deponien für Bauschutt
- Deponien für Bodenaushub
In Deutschland müssen Deponien gemäß der DepV [Deponieverordnung], die sich weitestgehend an der TASi [Technische Anleitung Siedlungsabfall] und der TASo [Technische Anleitung Abfall] orientiert, errichtet und überwacht werden.
In der Umgangssprache wird dann von der TASi-Deponie Klasse I und II gesprochen.
Klasse I sind Deponien für unbelasteten Bauschutt und unbelasteten Boden. Klasse II sind Deponien für behandelten Haus-und Gewerbemüll, Industrieabfälle soweit für Einlagerungsstoffe, die nicht für die Deponieklasse III [Sondermülldeponie mit besonderen Überwachungsbedarf] zugeordnet sind.
Deponieklasse I muss mindestens eine natürliche Barriere gegen Grundwasser vorweisen. Deponieklasse II und Sondermülldeponien müssen mindestens eine Combidichtung aus mineralischer und künstlicher Barriere [KDB] vorweisen.
Seit dem 31.5.2005 dürfen in Deutschland nur noch vorbehandelte Abfälle gemäß AbfAblV auf Deponien verbracht werden.
Klassifizierung in der Schweiz
Gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) gibt es folgende Deponietypen:
- Inertstoffdeponien
- Reststoffdeponien
- Reaktordeponien.
Lage in Österreich
Der (österreichische) Gesetzgeber unterscheidet folgende Arten von Deponien:
- Bodenaushubdeponie
- Baurestmassendeponie
- Reststoffdeponie
- Massenabfalldeponie
Seit dem 1.1.2004 dürfen in Österreich keine unbehandlten Restabfälle mehr deponiert werden. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen bis zum 31.12.2008, da noch nicht in allen Regionen Verwertungsanlagen in Betrieb genommen worden sind.
Aufbau einer Deponie
Eine Deponie besteht aus folgenden Elementen:
- Einem Fangezaun, der verhindert, dass leichte Abfälle davonwehen und dass Personen ihren Müll illegal entsorgen.
- Einer Waage, damit angelieferte Abfälle gewogen werden können.
- Einem Büro, in dem die Abfalldokumente überprüft werden können und wo ein Register geführt wird.
- Einem Labor, wo meteorologische Daten und Emissionsdaten (Überwachung von Sickerwasser und Deponiegas) erhoben werden, sowie Schnelltests der angelieferten Abfälle durchgeführt werden können.
- Einer natürlichen geologischen Barriere, wie beispielsweise Lehmboden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert Kf kleiner gleich 1x10-9 und von ca. 1m Mächtigkeit bei Deponien des Typs 2 oder 3 (s. o.) oder von mindestens 5 m Mächtigkeit bei besonders gefährlichen Abfällen. Die geologische Barriere dient dazu, das Grundwasser zu schützen.
- Einer mineralischen Dichtungsschicht (mit einem Durchlässigkeitsbeiwert Kf von mindestens 5x10-10) mit einer Mächtigkeit von 0,50 m und einer künstlichen Abdichtung mit mindestens 2,5 mm Stärke (Kunstoffdichtungsbahn (KDB)) oft aus HDPE-Folie als Kombinationsdichtung.
- Einer Schutzauflage um die Kunstoffdichtungsbahn vor mechanischen Beschädigungen zu schützen (mineralisch aus Geotextil oder einer Kombination).
- Einer min. 0,3 m mächtigen Entwässerungsschicht (Durchlässigkeitsbeiwert Kf von 1x10-3) mit Sickerwasserrohren.
- Dem eigentlichen Deponiekörper, d.h. dem mehr oder weniger verdichteten Abfall.
- Der Oberflächenabdichtung, die, von innen nach außen, aus einer Drainageschicht zur Deponiegasentspannung, einer undurchlässigen mineralischen Abdichtungsschicht, einer HDPE-Folie (je nach Deponieklasse, mindestens 2,5 mm Dicke), einer Entwässerungungsschicht oder Dränmatte (zur Ableitung der die Rekultivierungsschicht durchdringendes Niederschlagswasser) und einer Rekultivierungsschicht aufgebaut ist.
Deponiesickerwasser muss in einer speziellen Kläranlage, z.B. in einer Umkehrosmoseanlage, gereinigt werden, bevor es in den nächsten Vorfluter eingeleitet werden kann. Deponiegas entsteht nur bei biologisch abbaubaren Abfällen, nicht bei Inertabfällen. Es muss gesammelt und behandelt werden. Es kann zur Energiegewinnung genutzt werden, falls nicht, muss es abgefackelt werden.
Umweltbelastung

Um die Belastung für die Umwelt zu begrenzen, arbeiten Deponien mit dem Multibarrierenkonzept. Es besagt, dass mehrere Sicherheitskonzepte (= Barrieren) unabhängig voneinander vorhanden sein müssen, um Schäden auch noch dann zu verhindern, wenn eine Barriere versagt.
1. Barriere: Abfallvorbehandlung (etwa durch Abtrennung besonders gefährlicher Anteile, chemisch-physikalische Vorbehandlung, Verbrennung usw);
2. Barriere: Standortauswahl (der Standort muss durch seine Geologie und Hydrogeologie geeignet sein, etwa durch vorhandensein wasserundurchlässiger Schichten).
3. Barriere: Beschaffenheit des Deponiekörpers (Im Deponiekörper laufen chemische, biologische und physikalische Prozesse ab. Der Deponiekörper muss so aufgebaut werden, dass er stabil ist und keine Gasemissionen nach außen dringen, Wasser soll nicht eindringen können, damit nicht zu viel Sickerwasser gebildet wird.)
4. Barriere: Deponiebasisabdichtung und Sickerwasserbehandlung (Sie sollen verhindern, dass verunreinigte Sickerwässer ins Grundwasser eindringen können.)
5. Barriere: Oberflächenabdichtung (Soll das Eindringen von Regenwasser verhindern.)

6. Barriere: Nachsorge und Reparatur (Die Deponie muss auch wenn sie fertig verfüllt ist noch überwacht werden. Alle Systeme müssen so aufgebaut sein, dass sie repariert werden können, etwa die Rohre der Sickerwassererfassung. Es müssen weiterhin Messungen durchgeführt werden.)
In Deponien mit Einlagerungen von organischen Stoffen bildet sich durch anaerobe Bakterien erzeugtes Deponiegas, das im Wesentlichen aus Methan (CH4) und Kohlendioxid (CO2) und Spuren von Schwefelwasserstoff (H2S) besteht. Wenn das Deponiegas aus dem Boden entweicht, kann es Pflanzenwuchs verhindern. Es wird deshalb inzwischen überwiegend in Gasschächten und Sammelleitungen einer offenen Verbrennung zugeführt oder häufiger auch abgesaugt und nach Reinigung in Gasmotoren zur Strom- und manchmal in Blockheizkraftwerken zusätzlich zur Wärmeerzeugung genutzt.
Deponiealterung
Im Deponiekörper laufen chemische, physikalische und biologische Prozesse ab. In einer kurzen ersten Phase nach der Ablagerung werden organische Bestandteile des Abfalls aerob durch den noch vorhandenen Luftsauerstoff in Kohlenstoffdioxid und Wasser umgewandelt. Darauf tritt eine saure Gärung ein, dabei sinkt der pH-Wert der Sickerwässer auf 6,1 bis 5,5 ab. Diese Phase dauert mehrere Monate. Durch den niedrigen pH-Wert können Metalle in Lösung gehen, die bei höherem pH-Wert stabil blieben. In dieser Phase ist auch der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) und biochemische Sauerstoffbedarf (BSB) des Sickerwassers ziemlich hoch.
Nach spätestens einem Jahr tritt die anaerobe Methangärung ein, diese kann 20 Jahre und länger anhalten (abhängig vom TOC Anteil im Abfall und Wassergehalt). Der pH-Wert des Sickerwassers steigt auf 8,0 bis 8,5. Der chemische und der biochemische Sauerstoffbedarf fallen und die Konzentration ausgelaugter Metalle wird geringer.
Deponie im ökologischen Sinne
Im übertragenen Sinne bezeichnet man auch Naturelemente (Gewässerboden, Boden) oder Lebewesen, in denen eine Anreicherung von Giftstoffen oder Verunreinigungen stattfindet als Deponie. In der Bioremediation werden die Fähigkeiten von "Deponie-Organismen" biotechnisch genutzt.
Sondermüll
Für die Entsorgung von Sondermüll werden spezielle Kraftfahrzeuge und Sondermülldeponien benötigt, wo man versucht diesen Müll möglichst sachgerecht und umweltschonend zu entsorgen und zu deponieren. Hierfür gelten gesonderte Vorschriften, welche von der EU festgelegt werden:
Andere Arten der Abfallbehandlung/-entsorgung
Literatur
- B. Heuel-Fabianek: Standortsuche für Abfallbehandlungsanlagen in Ballungsräumen. in: B. Heuel-Fabianek, H.-J. Schwefer, J. Schwab (Hrsg.), Umweltverträglichkeit in der Abfallwirtschaft. S. 71 - 87. Springer, Berlin 2005. ISBN 3-540-63732-X
Weblinks
- EU-Richtlinie 31/1999/EG
- Alle EU-Rechtsakte im Abfallbereich
- DeponieOnline - Seit Jahren ein aktueller Wegweiser durch die Informationsflut zum Thema Deponie; erstellt und gepflegt von einem ehemaligen Mitarbeiter (Leiter des Fachgebietes Vorbehandlung und Ablagerung von Abfällen) des Umweltbundesamtes