Diskussion:Europarecht
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Zum Europarecht im weiteren Sinne würde meiner Auffassung nach auch das Konventionsrecht des Europarates zu zählen sein. 27.02.04 - StephanK 07:39, 27. Feb 2004 (CET)
- sehe das auch so, wenn noch ein Dritter zustimmt, sollten wir das einfügen...--Lexis 13:50, 27. Feb 2004 (CET)
- auch wenn noch kein Dritter sich zu diesem "exotischen" Thema geäußert hat, habe ich das jetzt einfach mal gemacht :-) -- StephanK 08:32, 21. Mär 2004 (CET)
Ebay - Angeblich neues "Eu-Recht"
Bei eBay ist seit neustem immer zu lesen: "Nach neuem Eu-Recht" übernehme ich keine Garantie"
Wer darf "keine Garantie" übernehmen? Nur Privatleute, oder die in wahrheit auchnicht?
Wo steht das, auf welchen Artikel wird sich da bezogen? (auch in eigenem Interesse...)
Vieleicht gehört der Artikel wenn auch wo ganz anders hin... MfG Ein Leie!
- auch wenn es hier nicht wirklich hingehört: einige Leute glauben, dass man die Gewährleistung (6 Monate bei *nachweißlich* vorher vorhandenem oder absehbaren, aber nicht angegebenem, Defekt) mit irgendwas ausschließen kann. Die Formulierung zeigt aber klar, dass die Leute nichtmal wissen, was sie da ausschließen wollen ;) Außerdem geht es nicht. TheK 22:10, 25. Jun 2004 (CEST)
Ja das meine ich... Da steht immer, wenn man explizit sagt das man nichts garantiert, wäre die Gewährleistung ausgeschlossen...
Also wo steht dass es so ist, oder wo steht dass es nicht so ist...?