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Stasi-Unterlagen-Gesetz

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Das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz (amtlich: Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) wurde am 20. Dezember 1991 vom Bundestag verabschiedet und regelt die Verwendung der Akten des Geheimdienstes der ehemaligen DDR, die auf Initiative der Bürgerbewegung innerhalb der friedlichen Revolution von 1989 sichergestellt und dann von der Beauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) verwaltet und verarbeitet wurden.