Region (Frankreich)

Eine Region (frz. région) bezeichnet eine französische Verwaltungseinheit. Frankreich ist in insgesamt 26 Regionen unterteilt, wobei sich 22 auf dem europäischen Kontinent befinden und vier in den französischen Überseegebieten (frz. Kürzel DOM = Département-d'Outre-Mer). Die Region Korsika ist eine Collectivité territoriale mit Sonderstatus.
Die 22 europäischen Regionen bestehen jeweils aus mehren Départements. Die vier Regionen in Übersee (Régions d'Outre-Mer) (Martinique, Guadeloupe, Réunion, Guyane) sind alle deckungsgleich mit einem Département.
Institutionen
Jede Region verfügt über einen Regionalrat (Conseil Régional), der alle sechs Jahre direkt gewählt wird. Während bei den Wahlen 1986, 1992 und 1998 ein reines Verhältniswahlrecht gegolten hatte, wurde zu den Wahlen vom März 1994 ein neues Wahlverfahren eingeführt. Demnach gilt weiterhin ein Verhältniswahlrecht nach Listen, jedoch mit zwei Wahlgängen und einer Mehrheitsprämie. Wenn im ersten Wahlgang keine Liste die absolute Mehrheit der Stimmen gewonnen hat, findet ein zweiter Wahlgang statt. An diesem können nur Listen teilnehmen können, die im ersten Wahlgang mehr als 10% der Stimmen erhalten haben. Gleichzeitg erhalten alle Listen, die im ersten Wahlgang mehr als 5% der Stimmen erhalten haben, die Möglichkeit, mit einer anderen Liste zu fusionnieren. Drei Viertel der Sitze des Regionalrates werden proportional unter allen Listen, die im letzten Wahlgang mehr als 5% der Stimmen erhalten haben, verteilt. Die siegreiche Liste (mit mehr als 50% im ersten Wahlgang bzw. der größten Stimmenzahl im zweiten Wahlgang) erhält das letzte Viertel der Sitze des Regionalrates zusätzlich.
Korsika hat abweichend davon eine Territorialversammlung (Assemblée Territoriale) statt eines Regionalrates, für die weiterhin ein reines Verhältniswahlrecht gilt.
In den mit den Überseedépartements identischen Überseeregionen existieren jeweils nebeneinander ein Regionalrat und der Generalrat des Départements, die jeweils die den Regionen beziehungsweise den Départements zukommenden Befungnisse ausüben.
Der Regionalrat einen Präsidenten (Président) sowie mehrere Vizepräsidenten (Vice-Présidents) für verschiedene Zuständigkeitsbereiche, die die Sebstverwaltung der Region leiten.
Der von der Zentralregierung ernannte Regionalpräfekt (Préfet de Région) koordiniert die Tätigkeit der Zentralregierung in der Region.
Geschichte
Die heutigen französischen Regionen wurden 1960 als Circonscriptions d’action régionale zur Koordinierung der staatlichen Regionalplanung geschaffen. 1972 erhielten sie den Status von Établissements publics unter Leitung eines Préfet de Région.
Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 erhielten die Regionen den Status von Collectivités territoriales (Gebietskörperschaften), wie ihn bis dahin nur die Gemeinden und die Départements besessen hatten. Im Jahre 1986 wurden die Regionalräte rstmals dirket gewählt. Seitdem wurden die Befugnisse der Regionen gegenüber denen der Zentralregierung schrittweise erweitert.
Siehe auch :
- Liste der französischen Regionen (mit Angaben zu Fläche und Einwohnerzahl)
- Region (allgemeinsprachlicher Begriff)
- Département (Frankreich)
- Liste der französischen Départements (mit Zuordnung zu den Regionen)
Regionen in Frankreich:
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Basse-Normandie |
Bretagne |
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Franche-Comté |
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Limousin |
Lothringen |
Midi-Pyrénées |
Nord-Pas-de-Calais |
Pays de la Loire |
Picardie |
Poitou-Charentes |
Provence-Alpes-Côte d'Azur |
Rhône-Alpes
Überseedépartements:
Guadeloupe |
Martinique |
Französisch-Guayana |
Réunion