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Wohnung

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Mit Wohnung bezeichnet man eins von zwei eng zusammenhängenden Konzepten:

  • Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
  • Ein abgeschlossener Teil eines größeren Gebäudes, in dem Menschen leben. Diese Bedeutung ist ein Spezialfall der ersten Bedeutung und diejenige, die umgangssprachlich mit Wohnung meist gemeint ist.

Eine Wohnung ist eine Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen.

Man unterscheidet abgeschlossene und nicht abgeschlossene Wohnungen

Eine abgeschlossene Wohnung ist demnach eine Wohnung also eine Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen, bei der alle Wohnräume zusammenhängend hinter der Wohnungseingangstür liegen und eine in sich geschlossene Einheit zur Lebensführung bilden. Lediglich Nebenräume dürfen außerhalb der Wohnung liegen.

Wohnung als Behausung

Seit Menschen mit Ackerbau begonnen haben, teilweise wohl auch vorher, leben sie in festen, unverrückbaren Behausungen, die man auch Wohnung oder Wohnsitz nennt. Eine solche Wohnung dient dem Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation.

Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.

Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von Familien bewohnt; erst in modernen industriellen und postindustriellen Gesellschaften breiten sich Einzelpersonenhaushalte, Wohngemeinschaften und ähnliche Wohnformen in größerem Umfang aus.

Wohnungen können unter anderem sein:

Mobile Behausungen, die wie Zelte ab- und wieder aufgebaut werden, werden oft nicht als Wohnung in diesem Sinne angesehen.

Wohnung als Teil eines Wohnhauses

Eine Wohnung in diesem Sinn ist ein meist aus mehreren zusammengehörenden Zimmern bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich innerhalb eines Gebäudes. Sie dient einzelnen oder mehreren Personen als Wohnung im oben beschriebenen allgemeineren Sinn.

Die Größe einer Wohnung wird entweder durch die Wohnfläche oder durch die Anzahl der Zimmer gemessen. Bei der Wohnfläche spricht man dabei von Quadratmetern. Bei der Anzahl der Zimmer hat sich eine eigene Zählweise etabliert:

  • Küche, Bad und Flur zählen nicht als ein Zimmer.
  • Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büro, sowie alle anderen gut bewohnbaren Zimmer zählen als ganze Zimmer.
  • Sind Dachschrägen vorhanden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen zur Berechnung der Wohnfläche von der tatsächlichen Bodenfläche Abzüge vorgenommen werden:

Die Grundflächen von Räumen und Raumteilern mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m sind vollständig,
- von Räumen und Raumteilern mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m sind zur Hälfte,
- von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
- von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zur Hälfte anzurechnen. (s. auch DIN 277)

Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung lebt in gemieteten Wohnungen und nicht in Wohneigentum.

Siehe auch

Portal: Architektur und Bauwesen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Architektur und Bauwesen
Wikiquote: Wohnung – Zitate
Wiktionary: Wohnung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen