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Kategorie Diskussion:Recht/Archiv 3

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2004 um 13:33 Uhr durch Stechlin (Diskussion | Beiträge) (Sprache). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Feingliederung

Die Kategorie Recht wird bislang wie folgt untergliedert:

  • Recht
    • Grundlagen des Rechts
      • Juristische Methodenlehre
      • Kriminalistik
      • Rechtsgeschichte
      • Rechtslexikon
      • Rechtslinguistik
      • Rechtsphilosophie
      • Rechtspolitik
      • Rechtssprache
    • Jurist
      • Rechtsanwalt
      • Rechtswissenschaftler
        • Rechtshistoriker
      • Richter
      • Staatsanwalt
      • Verwaltungsjurist
    • Rechtssystem
      • Privatrecht
        • Allgemeine Zivilrechtslehre
        • Arbeitsrecht
          • Individualarbeitsrecht
          • Kollektives Arbeitsrecht
            • Betriebsverfassungsrecht
          • Tarifvertragsrecht
        • Erbrecht
        • Familienrecht
        • Gesellschaftsrecht
          • Aktiengesellschaft
          • Genossenschaft
          • Kommanditgesellschaft
        • Handelsrecht
        • Patentrecht
        • Sachenrecht
        • Schuldrecht
        • Wertpapierrecht
      • Strafrecht
        • Allgemeine Strafrechtslehre
        • Straftatbestand
          • Sexualstraftat
        • Ordnungswidrigkeitenrecht
      • Öffentliches Recht
        • Berufsrecht
          • Berufsrecht der Rechtsanwälte
        • Sozialrecht
        • Staats- und Verfassungsrecht
        • Steuerrecht
        • Verwaltungsrecht
          • Allgemeine Verwaltungsrechtslehre
          • Besonderes Verwaltungsrecht
            • Abfallrecht
            • Beamtenrecht
            • Recht der Gentechnik
            • Hochschulrecht
            • Polizei- und Ordnungsrecht
            • Staatsbürgerschaftsrecht
            • Verkehrsrecht
              • Straßenverkehrsrecht
      • Verfahrensrecht
        • Gerichtsverfassung
          • Gerichte
          • Gerichtsverfassungsrecht
          • Staatsanwaltschaft
        • Kostenrecht
        • Strafverfahrensrecht
        • Zivilverfahrensrecht

Diskussion zur Feingliederung

Rechtsphilosophie

Ich schlage unter "Grundlagen des Rechts" die weitere Unterkategorie "Rechtsphilosophie" vor. 217.184.109.212 18:05, 17. Jun 2004 (CEST)

Einverstanden - soeben integriert. -- Stechlin 18:11, 17. Jun 2004 (CEST)

Latein

Ich weiß nicht, ob der Vorschlag hier passt, aber wäre es nicht auch praktisch eine Kategorie "Latein" zu haben, wo man Begriffe wie "in dubio pro reo" oder "invitatio ad offerendum" sammeln könnte? Es gibt zwar Juristenlatein, aber es handelt sich da ja um einen Artikel und nicht um eine Liste. Außerdem müsste man da alles mühsam von Hand eintragen (copy und paste), während das Anfügen eines Kategorieverweises schnell geht (nur paste ;-) 217.184.109.12 15:18, 19. Jun 2004 (CEST)

Nachtrag: Es sollte wohl besser "Latein (Recht)" oder so ähnlich sein.

Ich glaube nicht, daß wir eine solche Kategorie benötigen. Der Satz in dubio pro reo etwa ist integraler Bestandteil des geltenden Strafverfahrensrechts, so daß ein entsprechender Artikel dort klassifiziert werden müßte. Ansonsten werden wir in den nächsten Tagen ohnehin die Unterkategorie Rechtsgeschichte weiter untergliedern müssen, wobei mit Sicherheit eine Unterabteilung Römisches Recht entstehen wird, in die dann die meisten der weiteren lateinischen Rechtsregeln eingetragen werden können. Ob danach noch Handlungsbedarf besteht, sollten wir meines Erachtens erst einmal abwarten. -- Stechlin 15:33, 19. Jun 2004 (CEST)
Klingt vernünftig. Aber noch eine Frage: Wenn es eine Kategorie Latein gäbe, könnte "in dubio pro reo" ja sowohl bei Strafverfahrensrecht als auch bei Latein stehen, oder verstößt das gegen irgendwelche Gliederungsprinzipien? Eine Liste oder Auflistung mit lateinischen Begriffen fände ich im Übrigen einfach schön. Ob man so was braucht ist eine andere Frage. Allerdings bezweifle ich, dass jemand lateinische Fachbegriffe aus dem Bereich Recht zuerst unter Römisches Recht sucht. (P.S. Gibt es nicht auch Wendungen, die erst später entstanden sind und dann bei Römisches Recht gar nicht zu finden wären?) -- 217.184.109.240 17:33, 19. Jun 2004 (CEST)
Einverstanden: eine Liste lateinischer Rechtsbegriffe wäre durchaus erbaulich. Ich glaube aber nicht, daß wir sie über die Kategorien erstellen sollten, weil eine solche Liste ja auch Beiträge enthalten könnte, die keinen eigenen Artikel lohnen. Wäre es hier nicht sinnvoller, einen Artikel Lateinische Rechtssprache (o. ä.) zu erstellen, in dem die einzelnen Ausdrücke oder Wendungen alphabetisch aufgelistet und mit kurzen Erklärungen sowie ggf. Hinweisen auf eigene Artikel versehen werden könnten? -- Stechlin 17:46, 19. Jun 2004 (CEST)
Ich sehe gerade, daß es den Beitrag Juristenlatein bereits gibt. Ich denke, er wäre in dem vorstehend skizzierten Sinne ausbaufähig. Die Diskussion zu jenem Artikel zeigt übrigens auch das Problem der Kategorie Latein als Unterpunkt zur Kategorie Recht: Die Kategorie würde nur die Artikel listen, nicht die Wendungen. Es mäßte also nicht nur zu jeder Wendung ein Artikel gehören, dieser müßte zudem gerade unter dem Lemma der lateinischen Wendung gespeichert sein. Ich denke, dies ist etwas zuviel Aufwand.
Ein eigener Artikel wäre aber besser. "Juristenlatein" ist ja ein feststehender (eher abwertender) Begriff und passt wohl nicht.
Es sollte dann wohl im Artikelnamen deutliche werden, dass es sich um eine Liste handelt. Wie wäre es mit Liste lateinischer Rechtsbegriffe (Wendungen)? Juristenlatein sollte dann wohl entschlackt werden. 217.184.101.151 10:54, 20. Jun 2004 (CEST)
Den Listenartikel habe ich angelegt. Hattest Du Dir das so in etwa vorgestellt? -- Stechlin 15:04, 20. Jun 2004 (CEST)
Ja, finde ich gut. Werde mal ergänzen -- 217.184.109.11 19:53, 24. Jun 2004 (CEST)

Sprache

Ist es nötig bei "Grundlagen des Rechts" zwei Unterkategorien zu haben, die sich mir Sprache beschäftigen: "Rechtslinguistik" und "Rechtssprache"? -- 217.184.109.249 12:56, 25. Jun 2004 (CEST)

Du hast recht, diese Gliederung ist unausgewogen. Übergangsweise habe ich Rechtslinguistik einmal als Unterkategorie zu Rechtssprache definiert, weil die Inhalte dieser Kategorie zugleich nach Linguistik klassifiziert sind und das Juristenlatein kein linguistisches Problem ist. Wenn wir hier in beiden Kategorien mehr Artikel haben, wird sich vielleicht eine systematisch befriedigendere Einteilung ergeben. -- Stechlin 13:33, 25. Jun 2004 (CEST)