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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Karl Gruber in Abschnitt ohne SA
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
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Installation „Monument“ (Dresden)

Fallen Abbildungen der Installation „Monument“ (Dresden) tatsächlich unter die Panoramafreiheit? In der Versionsgeschichte des Artikels ist die Frage nach der Panoramafreiheit von verschiedenen Benutzern schnell als „Scheinargument“ kleingeredet worden. Zurecht? --Miebner (Diskussion) 19:53, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Leider nicht. Löschantrag auf Commons läuft. Grüße --h-stt !? 23:36, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Hm. Ich neige zur Löschung (keine Panoramafreiheit, in der Tat), stelle mir aber die Frage, ob drei hochkant aufgestellte Busse in Deutschland überhaupt ein schutzfähiges Werk darstellen? Habe mich in der Commons-Diskussion auch gerade dahingehend geäussert. Gestumblindi 00:51, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Schwierig. Ich würde aber sagen: Kunst, schutzfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:17, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ausgemusterte Fahrzeuge des ÖPNV, abgestellt (wenn auch auf etwas ungewöhnliche Art und Weise) im öffentlichen Raum - schutzfähig? --Dk0704 (Diskussion) 08:24, 15. Feb. 2017 (CET)Beantworten
In Anbetracht des Casus Fettecke: sehr sicher Kunst, finde ich. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 18:49, 16. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ich war mal so frei und habe alle Fotos gesucht und in Commons Löschanträge gestellt. Diese sind nun analog der hier vorherrschenden Meinungen aufgrund der Schutzfähigkeit der Installation gelöscht. Damit hier erledigt. Das zeigt hier (leider) die Grenzen unserer Arbeit auf, aber mit solchen Kompromissen und "fehlenden Dingen" müssen wir leben, wenn wir freie Inhalte haben wollen. --Quedel Disk 16:08, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

@Quedel: & all: Wäre es nicht schlauer gewesen die Bilder einfach erst mal zu taggen und den zugehörigen Photographen zu empfehlen, sich beim Künstler um eine Abbildungsfreigabe zu bemühen? Schließlich ist hier der Urheber bekannt und sicher auch einer Abbildung in der WP gegenüber nicht abgeneigt. Idealerweise lässt man sich da eine pauschale Abbildungsfreigabe für alle CC-lizensierten Bilder dieses Monuments erteilen, dann ist man auch für spätere Uploads gewappnet.
Gerade bei solch Abbildungen gibt es doch nicht ausschließlich die Optionen gemeinfrei und löschen. Ich würde mir wünschen, dass wir mehr von der Zeit, die wir hier auf das Diskutieren solcher Sachverhalte verwenden, darein investieren würden, einfach mal die Urheber zu kontaktieren. // Martin K. (Diskussion) 16:52, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Die Frage ist: wer machts? Ich habs früher mal gemacht wo ich weniger Zeit hatte. Aber zig Mails schreiben übersteigt meine zeitlichen Fähigkeiten. Und es waren ja alles keine SLAs, sondern normale LD. Davon abgesehen sind solche Künstler nicht unbedingt alle erfreut, wenn man Ihnen die Tragweite einer CC-Lizenz für das Monument aufzeigt. Zumal die von dir verlinkte Seite nicht dem Künstler gehört, sondern der veranstaltenden Galerie. du kannst ja gerne ihn mal anschreiben. --Quedel Disk 16:57, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Quedel, schaust Du mal bitte in den Artikel. Da ist gerade ein neues Foto hochgeladen worden mit der Bemerkung, Künstler und Fotograf hätten zugestimmt. Das reicht doch nicht. Ich habe heute eine Bildbox eingestellt. VG -- Alinea (Diskussion) 17:46, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe das Bild mal auf Commons getaggt und den Uploader gebeten, sich um eine Abbildungsfreigabe zu kümmern. // Martin K. (Diskussion) 18:07, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Vielen Dank und schönen Abend. -- Alinea (Diskussion) 18:13, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Mhm, die Uploads sind von Benutzer:Manhal37 mit "eigene arbeit", die Fotos aber von Dr. Jörg Blobel. Da reicht nicht nur eine Abbildungsfreigabe, sondenr auch eine normale vom Fotografen. --Quedel Disk 21:23, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Wieso? Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass "Dr. Jörg Blobel" einfach der Name der Person hinter dem Pseudonym Manhal37 ist. Bloß weil ein "Dr." davor steht, ist das doch nicht automatisch ein prominenter Photograph. In solchen Fällen sollte man einfach erst mal den betreffenden Nutzer fragen.
Ich werd' mich im Rahmen der Freigabe mal erkundigen. // Martin K. (Diskussion) 00:20, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

@Martin K. Sie haben doch bereits eine Freigabe Bestätigung vom Künstler erhalten auch für andere Fotos. Ich sehe gerade das das zweite Foto wider gelöscht wurden ist? (nicht signierter Beitrag von Manhal37 (Diskussion | Beiträge) 20:06, 1. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Bildrechte

Sehr geehrtes Wikipedia-Team,

Ich habe 2010 ein Panoramamotiv von Hof bei Wikipedia eingestellt, damit sich alle dran erfreuen können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hof_(Saale)#/media/File:20100315_panorama_hof_germany_jme.jpg File:20100315 panorama hof germany jme.jpg Erstellt: 15. März 2010

Jetzt habe ich durch Zufall gesehen, dass alle Bilder bei Wikipedia frei zur Nuzung sein sollen, sogar kommerziell (CC-Lizenz). Hauptsache man nennt den Urheber. Ist doch wohl nicht wahr - oder?

So jetzt hat eine Deutsche Partei, die mit A anfängt, dieses Bild auf Ihrer Seite eingesetzt. Siehe : http://www.afdbayern.de/kreis-ortsverbaende/oberfranken/hochfranken/

Das lehne ich strickt ab. Was kann ich dagegen tun? Kann ich überhaupt was dagegen tun?

Erbitte zeitnahe Hilfe und bin für jeden Hinweis mehr als dankbar.

LG Jan-Dirk Müller-Esdohr

Meine Seite, wo das Bild drauf ist, ist übrigens: http://www.me-fotografie.net/galerie.html Gleich das 4. Foto. (nicht signierter Beitrag von 84.160.212.27 (Diskussion) 09:47, 24. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Dann hast du den Sinn der CC Lizenzen eben nicht verstanden. Solange die Nennung des Urhebers korrekt ist, darf jeder das Bild verwenden, auch wenn du im Nachhinein damit nicht einverstanden bist. (Sollte ich mich irren, da ich kein RA bin, korrigiert mich bitte). Und nur weil dein Name im Bild steht, heißt das nicht, dass du mit den Inhalten der Seite einverstanden bist. der Fotograf der Porträts erklärt sich mit dem Inhalt der Seite ja auch nicht einverstanden... /Pearli (Diskussion) 09:50, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Stimmt schon, hier kann man grundsätzlich nichts tun, da CC-Lizenzen nur bei offensichtlich schadenden Einsätzen abgelehnt werden könnte (wobei ich mich da jetzt nur an Personenbilder mit Persönlichkeitsrechten erinnern kann). CC erlaubt eine grundsätzliche Nutzung für alle Zwecke. Du könntest jedoch die Namensentfernung erbitten (leider nur in Sammelwerken verlangen). Der harte Weg wäre höchstens die Betreiber wegen Lizenzverletzung zu verklagen und die Entfernung damit zu begründen, denn mindestens Nr. 4a der Lizenz (URL zur Lizenz oder vollständiger Lizenztext) ist nicht eingehalten. Man könnte das vorbringen und damit um die Entfernung bitten oder aber juristisch das verlangen. Beachte bei letzterem Weg dieses noch laufende Meinungsbild. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Demokratie sowas aushalten muss. Ich verstehe aber deine Abneigung, mir würde es nicht anders gehen. --Quedel Disk 15:56, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Danke Quedel, den Lizenzlink hatte ich komplett vergessen. /Pearli (Diskussion) 16:33, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Wenn der Nutzer mit A am Anfrang seines Namens den Lizenzlink nachbessert, ist Jan-Dirk aber mit seinem Anliegen immer noch keinen Deut weiter gekommen. Ich fand kürzlich auch ein Bild von mir auf Aufklebern und in fb von einwanderungskritik.de verbunden mit einer echten FAKE-Nachricht. Einfach widerlich. Aber nur wegen der Lizenzverletzung klagen? Das Risiko wäre mir zu groß. -- ST 20:28, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Für einen DMCA-Request an Facebook sollte sowas aber schon reichen. Und damit hemmt man zumindest die Verbreitung. // Martin K. (Diskussion) 20:31, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Habe ich gemacht. Ein paar Bilder waren weg, es sind aber immer noch ca. 2000 Bilder vorhanden. -- ST 20:34, 26. Feb. 2017 (CET) - So, ich habe die URV nochmals in facebook gemeldet. -- ST 21:44, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe hier einen Beschluss des Landgerichts Berlin rumliegen, wonach die Nutzung eines CC BY 3.0-Fotos eine Urheberrechtsverletzung ist, wenn zwar Urheber und Lizenz genannt sind, aber kein Link zum Lizenztext gesetzt wurde. Insofern könnte man da schon was tun, wenn man wollte... --Code (Diskussion) 18:49, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Librivox-Lesungen

könnte mal jemand kundiges kurz auf die Lizenz dieser Lesung werfen und mir sagen, ob ich die Datei hierherverfrachten oder doch nur verlinken darf? --Edith Wahr (Diskussion) 17:18, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Grundsätzlich gibt die Lizenz das her, dass du die Datei(en) hier hochlädst. Den Sinn darin verstehe ich aber nicht. Archive.org könnte man als genauso zuverlässig einstufen, was die Langfristigkeit anbelangt. Daher ist ein Link doch auch ok, oder? Zusätzlich hier dir kurzfassung der Lizenz auf Deutsch: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de und Grüße /Pearli (Diskussion) 17:26, 26. Feb. 2017 (CET) Ergänzung: Da die Inhalte unter der PD der USA veröffentlicht wurden, muss hier darauf geachtet werden, dass der Urheber mehr als 70 Jahre Tot ist (hier der Übersetzer, da es auf Deutsch ist, ist bereits 75 Jahre Tot). Ist bei dieser Seite dann wohl jedes mal eine Einzelentscheidung.Beantworten
Archivarisch gedacht ist das wohl richtig, aber die Möglichkiet der direkten Einbindung hat doch schon auch ganz verlockend. Mal schauen, Dank schonmal für die Einschätzung. --Edith Wahr (Diskussion) 17:55, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten

URV Serien

Guten Tag, in letzer Zeit habe ich über QS-Auswertungen mehrere kurze Artikel gefunden die Wörterbucheinträgen ähneln. Leider stellt sich dabei oft heraus das IPs oder Kurzzeitaccounts irgenwo etwas kopieren, bestenfalls die dort angegebene(n) Quellen beifügen und den Text quasi "als Artikelwunsch einwerfen." Beispiel[1] Durch spätere Weiterentwicklung der Artikel verwischt sich nicht selten die URV, so das schon die Prüfung aufwendig ist. Es fragt sich auch ob URV durch Weiterentwicklung eines Artikel wieder verschwinden kann. Eigentlich ist es nicht die Aufgabe von Autoren in kriminalistischer Weise solchen Verdachtsfällen nachzuspüren wie z.B. auf dieser IP-Fährte die in WP bereits 2002(sic!) beginnt. Das später Plagiate auf Basis von WP Artikel entstanden ist zum einen bekannt und macht zum anderen den URV-Nachweis nicht einfacher. Per Hand dauert es einfach zu lange für solchen Recherchen. Außerdem fehlt bisweilen der Zugang zu bestimmten Onlinequellen. Daher meine Frage: gibt es eine Möglichkeit einen Bot mit URV-Checks zu beauftragen? Ein Bot könnte solche Aufgaben schneller und systematischer erledigen als jemand der hin und wieder Einzelfälle en detail prüft. Serien-URV sind eine Variante des Vandalismus die eben schwieriger zu beseitigen ist, als mittels RC Schüleredits per Reset zu entfernen. Es ist unzweifelhaft das in unseren Versionshistorien etliche unerkannte Fälle sind. Es würde dem Ruf der Wikipedia dienen, sich diesen Fällen systematisch zu stellen. Ich möchte gern wissen ob der Wille dazu vorhanden ist oder nicht. Ich schaffe es nämlich allein und meine Ratlosigkeit die ich bei Seewolf hinterlassen habe schafft es auch nicht. Besten Gruß --Tom (Diskussion) 08:03, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

@Tom: Im konkreten Fall, den du als Beispiel genannt hast, scheint es gleich zwei Gründe zu geben, eine URV klar zu verneinen: Der extrem knappe Stub (Link für Admins), auf den du deinen LA gestellt hattest, hat als superkurze Definition ganz sicher keine Schöpfungshöhe und ist urheberrechtlich überhaupt nicht schutzfähig, da würde mir auch Gnom gewiss zustimmen. Wäre also schon mal unproblematisch. Die Löschung durch Kritzolina scheint aber nicht nur darum voreilig: Artikelersteller Swanage hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Buch, aus dem die "URV" stammen soll, erst 2015 erschienen ist. Der Wikipedia-Artikel ist aber vom 10. April 2014. Es ist daher anzunehmen, dass nicht der Wikipedia-Autor von diesem Buch abgeschrieben hat, sondern umgekehrt. Das ist übrigens ein sehr, sehr häufiger Fall gerade bei solchen Büchern aus Selbstverlagen bzw. von Bezahlverlagen und BoD-Publishern (auch in diesem Fall handelt es sich bei tredition um einen Self-Publishing-Verlag). - Der Artikel war natürlich überhaupt nicht gut, aber die Löschung als URV war glasklar falsch. Da es sich um einen mangelhaften Stub handelt, würde ich es nun aber auch übertrieben finden, das ganze Prozedere mit Löschprüfung etc. abzuspulen, daher meine Frage an Kritzolina: Magst du den Artikel wiederherstellen, damit die Löschdiskussion nun auf der inhaltlich-qualitativen Ebene weitergeführt werden kann? Gestumblindi 14:21, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich möchte zur Sicherheit auch noch einmal generell anmerken, dass Artikel, "die Wörterbucheinträgen ähneln", zwar oft qualitativ sehr fragwürdig sein werden, aber gerade durch den Wörterbuch-Charakter eine URV so gut wie nie bestehen wird. Fakten sind nicht schutzfähig und eine Darstellung von Fakten in zwei, drei Sätzen hat keinen schöpferischen, einen urheberrechtlichen Schutz begründenden Charakter. Für solche Fälle irgendwelche Bot-Aktionen zu starten, wäre also verfehlt. Gestumblindi 14:25, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ping an Kritzolina – ich kann den Text leider nicht mehr sehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:35, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Gnom, Kritzolina: Da der Text keine Schöpfungshöhe hat, kann man ihn auch hier wiedergeben. Der ganze "Artikel" bestand aus diesem einen Satz: "Truppen-Entgiftungs-Kompanien (kurz: TEK oder T.E.K.) waren militärische Sanitätseinheiten auf Kompanieebene, die zu Beginn des Zweiten Weltkriegs in der deutschen Wehrmacht aufgestellt wurden, um etwaigen Giftgasangriffen zu begegnen." Das Buch von 2015 (das den Satz offenbar übernommen hat) wurde dann kurz vor der Löschung von einem anderen Benutzer als "Beleg" nachgetragen. Gestumblindi 14:40, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Haha okay, das ist in der Tat keine URV. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:42, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Danke, Gestumblindi für den Ping, ich war hier wohl etwas voreilig und werde den Artikel selbstverständlich wieder herstellen.
(BK) Grundsätzlich geht es um die Masse der Probleme von unbelegten ein-/zwei- oder dreisatz Artikeln. Hallo??? wir sind nicht mehr bei Wikipedia "2003bis2006" verbessern vor löschen als Credo solte überdacht werden. Wir schaffen es nämlich nicht mehr, die "Misthaufen" abzutragen die inzwischen gesammelt wurden. Verbessern, aufräumen, putzen, macht nicht so viel Spaß wie irgendwas neu anzufangen ... na klar. Dann sollten wir auch nicht so zimperlich sein mal etwas zu entsorgen. Mal ehrlich was macht Ihr, wenn Ihr 10 Löffel in der Schublade habt und einer ist unbrauchbar? Der wandert in den Müll (... wenns nicht grad Omas Silberlöffel war der dann aber auch woander hin kann). In längeren Artikel zu redigieren wie es GiordanoBruno macht[2] ist eine besondere Strafarbeit. Den Ansatz von Gestumblindi sehe ich fast als Freifahrtschein ... C&P bis 2 Sätze und fertig ist der neue Artikel? Nee Leute ... Enzyklopädie schreiben geht anderes. Daher Rückfrage @@Gestumblindi:: wie könnte denn ein Bot sinnvoll eingesetzt werden? Mit geringer Serverlast könnte man z.B. die LD Artikel abklopfen. Wie man das technisch verwirklichen kann ... dazu hab ich keine Ahnung. Ich weiß nur wo die Problemfälle liegen. Grüße --Tom (Diskussion) 16:02, 28. Feb. 2017 (CET) P:S. Nochn Beispiel: Aufwand[3] und Ertrag[4] stehen bei diesem Beispiel in keiner Relation. URV kanns wohl auch net sein ... fragt sich wann wer vergleichbares Zeug auf einen Informativen Stand bringt. Also bitte wer Lösungen aus der Brille von URV hat: raus damit :-)Beantworten
@Tom: "Grundsätzlich geht es um die Masse der Probleme von unbelegten ein-/zwei- oder dreisatz Artikeln" - dem kann man ja zustimmen, das ist aber etwas anderes, nämlich ein qualitatives und kein urheberrechtliches Problem. Im konkreten Fall sollte der Artikel also für die Fortführung der LD wiederhergestellt werden und wenn seine Qualität am Ende der Löschdiskussion als untragbar angesehen wird, wird er eben gelöscht. Mit der jetzigen vorschnellen Löschung als "URV" könnte er auch später per LP jederzeit wiederhergestellt werden, das wäre wohl sogar das formal zwingende Resultat, sobald jemand die LP bemühen sollte, da die Löschbegründung "URV" so offensichtlich falsch war. Und das kannst du ja auch nicht wollen. Persönlich bin ich zwar ein Freund von Stubs, auch von sehr kurzen Stubs (siehe mein "stubistisches Manifest" von 2010, allerdings auch nicht von völlig unbelegten Stubs. Ein guter Stub kann durchaus aus nur zwei oder drei Sätzen bestehen, allerdings sollten diese nachvollziehbar und qualitativ einwandfrei belegt sein. Das ist bei deinem weiteren Beispiel Rhabdomantie nicht der Fall. Einen Löschantrag darauf würde ich unterstützen. Gestumblindi 16:10, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Danke. Also nochmals: der Einzelfall ist mir "völlig Hupe". Es geht drum ob es eine Möglichkeit gibt Plagiate systematisch zu erkennen. Ach ... so hier[5] gleich noch einer "für die Tonne" tzz mehr Bausteintext als enzyklopädischer Inhalt ... kann ein Bot das auswerten? --Tom (Diskussion) 16:20, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Logoabbildungen als Bestandteil eines Fotos

Wie gehen wir nach neuer Sachlage aus, wenn ein (nun) offensichtlich geschütztes Logo Bestandteil eines Fotos ist, wie bei Datei:UM HD Modul.jpeg? Auch mit DÜP|gezeigtesWerk oder könnte man hier noch Beiwerksregelung annehmen? Aus meiner Sicht ist zumindest die Blume links geschützt, den Schriftzug rechts find ich für einen Schutz noch zu einfach. --Quedel Disk 16:03, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ich hatte damals etwas von Rechtssprechungen gelesen, in denen das Urheberrecht nicht bei unwichtigem Beiwerk greift. Dafür gibt es sogar einen kurzen Abschnitt im Wikipedia Artikel Beiwerk#Urheberrecht. Hier in diesem Fall könnte man also argumentieren, dass das Logo an sich nur Beiwerk ist, welches ohne Probleme ausgetauscht werden könnte, ohne den Sinn und Zweck der Darstellung zu verändern. Zu beachten ist natürlich, dass wohl darauf hinzuweisen ist, dass dieses Logo nicht ausgeschnitten und unter gleicher Lizenz verwendet werden darf, wenn ich mich nicht irre. Hoffe es hilft. Grüße /Pearli (Diskussion) 19:29, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Gerade hier ist ja die neue Rechtssprechung problematisch: „Darüber hinaus ist ein Werk als unwesentliches Beiwerk [...] anzusehen, wenn ihm [...] keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist.“ Das Logo hat durchaus seine Beziehung zum Hauptgegenstand, es ist weder zufällig noch beliebig dort, sondern gezielt angebracht. Zumal das Bild nun auch speziell im UM-Artikel eingesetzt wird und nicht im CI-Artikel. --Quedel Disk 22:31, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Hallo, ich habe mir jetzt noch einmal einige Beiträge durchgelesen und fand diesen hier recht interessant: [6] Dort wird genauer erklärt, wann es sich wirklich um unwesentliches Beiwerk handelt. "Ein Werk ist unwesentlich, wenn es weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele." Ob das hier zutrifft, müsste entscheiden werden, ich würde es aber bejahen. Ob dort nun das Logo von Unitymedia drauf ist oder nicht spielt für das komplette Bild, noch für das Verständnis eine Rolle. Es könnte aus meiner Sicht auch Telekom drauf stehen ohne dass es wirklich auffällt. Es würde komisch wirken für den, der beide Versionen kennt, dem Durchschnittsbetrachter würde die Änderung aber nicht auffallen, außer er sucht genau nach diesem Detail. Oder habe ich hier einen Denkfehler? /Pearli (Diskussion) 07:16, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Logo hochladen verwerhrt

Ich möchte das neue Firmenlogo hochladen, bekomme aber gesagt, dass wäre eine schädliche Aktion.

Woran liegt es?

Neues Logo zum Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Teckentrup

Beste Grüße, Kristina (nicht signierter Beitrag von Kristina Herrmann (Diskussion | Beiträge) 17:55, 27. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Hallo @Kristina Herrmann:: ich kann jetzt nur mutmaßen: Hast du versucht, das Logo unter einem neuen Dateinamen hochzuladen (wie hieß die Datei?)? Hier auf Wikipedia oder auf Wikimedia Commons? Kannst du die Fehlermeldung mal etwas konkreter hier posten (ggfs. kopieren)? --Quedel Disk 22:34, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das Filter-Logbuch ist immer aufschlussreich. --Magnus (Diskussion) 14:50, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Übersetzung von Zitaten aus fremdsprachlichen Zeitungsartikeln, Sekundärliteratur oder literarischen Werken

Ganz konkret:

- Darf man zum Beispiel eine ganze Ballade von Keats auf Deutsch übersetzen und die deutsche Übersetzung in den Artikel neben den englischen Text stellen?

- Darf man in einem Artikel über Keats auch längere Zitate aus fremdsprachlicher Sekundärliteratur übersetzen?

- Darf man in einem Artikel über lebende Politiker die Zitate aus aktuellen fremdsprachigen Zeitungsartikeln übersetzt in den deutschen WP-Artikel einfügen?

Viele GrüßeGabel1960 (Diskussion) 13:17, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

das sind drei verschiedene Fragen zum Urheberrecht (und nicht zur Artikelqualität), ich fange mal mit 1. an
 Info: (ganz konkret) John Keats (1795–1821)
Nebenfrage geht es dir um deine Übersetzung in An den Herbst ?
ad 1. vorab: die Ballade wurde zu Lebzeiten Keats oder vor mindestens X Jahren im Original veröffentlicht
ad 1. a) jeder darf den englischen Text beliebig verwenden
ad 1. b) und darf den auch übersetzen [ und erwirbt damit ein Recht an seiner Übersetzung ]
ad 1. c) bei deutschen Übersetzungen anderer ist das Recht des jeweiligen Übersetzers zu berücksichtigen, das gilt auch für "eigene" Übersetzungen, die sich stark an Vorbildern orientieren.
--Goesseln (Diskussion) 14:12, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Vielen Dank, und ja, es sind meine Übesetzungen bei Keats, sie orientieren sich an keinen anderen.Gabel1960 (Diskussion) 15:02, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Gabel1960: Zu deinen Fragen 2 und 3: Zitate urheberrechtlich geschützter Texte darf man verwenden und auch übersetzen, wenn man sich mit diesen auseinandersetzt und soweit es der Zitatzweck erfordert. Unkommentierte Zitatensammlungen sollten vermieden werden. - Eine nicht-urheberrechtliche Anmerkung zur ersten Frage: Von Keats' Balladen gibt es höchstwahrscheinlich alte deutsche Übersetzungen, die inzwischen auch gemeinfrei sind, da der Übersetzer vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Es wäre wohl angezeigt, eher eine solche (als etablierte Veröffentlichung) als eine eigene zu verwenden, wobei du im Einzelfall sicher auch noch eine wörtlichere eigene danebenstellen kannst, wenn die bestehende Übersetzung aus poetischen Gründen sehr frei sein sollte. Gestumblindi 16:00, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Danke Gestumblindi, ich habe alle Übersetzungen durchgesehen, meine finde ich aber passender, ältere sind hochgestochen, passen gar nicht zu dem sehr natürlichen Stil Keats'. Muss ich das eigentlich irgendwo vermerken, dass ich selbst übersetzt habe, oder ergibt sich das aus meiner Textveränderung von selbst, dass es mir zugeschrieben wird? Grüße,--Gabel1960 (Diskussion) 16:20, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Die "hochgestochenen" älteren Übersetzungen sind allerdings ja auch ein Zeitdokument und zumindest für Keats' Rezeption im deutschsprachigen Raum von Bedeutung (so hat man Keats damals übersetzt und bei uns gelesen). Wie wäre es mit einer zweispaltigen Übersetzung: Links eine etablierte ältere Übersetzung (mit Angabe des Übersetzers und Beleg), rechts davon so etwas wie "wörtliche Übersetzung", wobei du mit deiner, soviel ich sehe, ja auch einen poetischen Anspruch hast, und das verstösst dann vielleicht gegen WP:KTF... Gestumblindi 16:23, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Der Artikel handelt nicht in erster Linie von Rezeption, sondern von dem Gedicht als solchem, meine Übertragung soll den Zugang dazu erleichtern, mehr nicht. Ich spreche nicht von poetischem Anspruch, sondern von angemessener Wiedergabe des Gedichts von Keats, was gerade bei den älteren "Nachdichtungen" nicht der Fall ist, weshalb sie nicht unbedingt in den Artikel, und wenn dann in einen gesonderten Teil zur Rezeptionsgeschichte gehören würden.Gabel1960 (Diskussion) 17:35, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Gabel1960: Nun, du übersetzt jedenfalls offensichtlich mit deinem eigenen dichterischen Anspruch, auch nicht immer wörtlich - und darum mein Verweis auf WP:KTF: Deine Übersetzung wurde ja nie zuvor irgendwo veröffentlicht (oder?), sie ist deine persönliche Vorstellung als Wikipedia-Autor, wie man Keats übersetzen sollte, und das finde ich schon etwas problematisch. Kurze Zitate englischer Texte gebe ich auch in eigener Übersetzung im Fliesstext wieder, um beispielsweise eine Aussage zu untermauern, aber Lyrik ist doch ein anderer Fall. Davon abgesehen (aber damit verlassen wir den Rahmen dieser Seite eigentlich völlig) denke ich, dass deine Übersetzung auch nicht frei von Fehlern ist: "While barred clouds bloom the soft-dying day" übersetzt du als "Wolken wie Federn lassen sanft den Toten-Tag erblühen" - so wie ich den Originaltext lese, ist da keine Rede von einem "dying day" als "Toten-Tag", sondern eben von einem "soft-dying day": einem "langsam ersterbenden" oder noch wörtlicher "weich/sanft ersterbenden" Tag. Die im Artikel auch verlinkte Übersetzung von Gisela Etzel finde ich da mit "Wenn wolkenbunt verblüht der sanfte Tag" gar nicht schlecht (und du dürftest sie bedenkenlos verwenden, da die Übersetzerin 1918 gestorben ist - um wieder auf das Thema "Urheberrecht" zurückzukommen). Gestumblindi 01:30, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten
@Gestumblindi:Es freut mich, dass du dich so intensiv mit meinem Text auseinandergesetzt hast. Ich glaube, der Artikel hat wenige so aufmerksame Leser wie dich gefunden. Deine Verbesserungsvorschläge an meiner Übersetzung sind berechtigt, du hast glaube ich die schwächste Stelle herausgefunden, was auch für deine Fremdsprachenkenntnisse spricht, allerdings habe ich auch schon barred clouds sonderbar übersetzt, weil mir blossom nicht dazu zu passen schien. Natürlich ist jede Übersetzung eine Interpretation und damit auch in gewisser Weise TF und sogar OF und enthält sicher auch einen POV, aber um deinen Vorschlag aufzugreifen - die Wahl einer von mehreren "passenden" Übersetzungen, die publiziert wurden, setzt auch voraus, dass jemand sie für richtig und passend hält, zweitens ist es oft eine künstlerische Neuschöpfung mit ganz anderem Ausdruckswert, vgl. Georges "Übersetzungen", drittens geht es im Artikel primär nicht um Keats-Rezeption durch Nachdichtungen und Neuschöpfungen, sondern um den englischen Text von Keats' selbst. Mein Text, der das Reimschema ignoriert, dient dem Verständnis, erhebt nicht Anspruch auf eigene Gültigkeit und ästhetischen Wert, daher ist es auch durch jeden Nutzer, wie etwa dich, bei Verbessungsvorschlägen abänderbar - anders als der Text von Giesela Etzel. Ich finde, das sind alles wichtige Punkte, die für die Beibehaltung meines Übertragungsvorschlags sprechen. Viele Grüße--Gabel1960 (Diskussion) 10:13, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten
@Benutzer:Gabel1960: mein erster Hinweis hier oben war: das sind drei verschiedene Fragen zum Urheberrecht (und nicht zur Artikelqualität) (nicht Artikelqualität)
Die Frage, ob deine gut gemeinte Privatübersetzung hier bei Wikipedia veröffentlicht werden soll, ist eine Frage zur Artikelqualität, die solltest du bei WP:Fragen zur Wikipedia stellen und auf der Diskussionsseite des Artikels An den Herbst diskutieren. Du kannst dazu auch WP:Dritte Meinungen einholen. Also hier besser EOD, denke ich mal.
--Goesseln (Diskussion) 11:08, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Auld Lang Syne - Rechte der deutschen Übertragungen?

Der Artikel Auld Lang Syne enthält seit langem diverse Übertragungen ins Deutsche, allen voran die von Claus Ludwig Laue, die wohl schon fast von Anfang an im Artikel war [7] und 2009 wieder in den Artikel kam [8]. Bei Laue ist die Situation recht eindeutig - er hat nachweislich bis 1959 publiziert [9] -, so dass wohl wieder eine umfangreiche Versionslöschung ansteht.

Aber ich bin hier, weil ich wissen möchte, ob auch die beiden anderen Übertragungen bedenklich sind:

  • Die Version von Oswald Schanowsky ist nicht vor 1952 in Liederbüchern nachweisbar. Schanowsky als Person ist nicht greifbar.
  • Für die österreichische Version konnte ich bislang keinen Textverfasser feststellen. Sie ist aber definitv jünger als die von Laue (Erstveröffentlichung 1946), da sie diese mehrfach zitiert.

Ich wäre dankbar für eine Einschätzung, ob diese beiden Versionen ebenfalls aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht werden sollten. Laue darf meines Erachtens bei ausreichender Kommentierung zitiert werden, aber natürlich nicht im Volltext wie bisher. Entsprechend den Antworten hier werde ich in den Artikel eingreifen und eine Versionslöschung beantragen. --jergen ? 13:29, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

@Jergen: Ich stimme deiner Einschätzung zu (du hast den Artikel ja inzwischen schon entsprechend bearbeitet). Man könnte/sollte dabei die unbelegte Übersetzung (wohl ein Wikipedianer-"Eigenbräu"?) noch durch eine publizierte gemeinfreie (die es beim Alter dieses Gedichts bestimmt gibt) mit Angabe des Übersetzers ersetzen oder zumindest ergänzen. Möglich wäre m.E. ein Ansatz mit drei Spalten: Original, etablierte und belegte (dichterische) Übersetzung und "wörtliche" Eigenübersetzung als reine Verständnishilfe zum Originaltext. - Zu Schanowsky: "Oswald Schanowsky" ist ja wohl ein seltener Name; noch 1981 taucht eine Person dieses Namens als verantwortlich für die Umschlaggestaltung der "Dokumentation zur österreichischen Zeitgeschichte, 1955-1980" auf. Das kann natürlich ein anderer Schanowsky sein und auch die Gestaltung könnte schon älter sein (so wie z.B. Suhrkamp noch für zwanzig Jahre nach dem Tod von Willy Fleckhaus dessen Umschlagentwürfe verwendet hat)... Gestumblindi 19:13, 5. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Bilder von Maschinenherstellern

Ich vermisse schon länger Bilder von verschiedenen Maschinen, Werkzeugen und ähnlichem und bin auf die Idee gekommen mal die Hersteller zu fragen ob sie Bilder bereitstellen möchten. Bevor ich mir hier die Finger wundschreibe wegen der zahlreichen Detailfragen die allein mir schon dabei einfallen:

Gibt es dazu irgendwelche Erfahrungen?

Die Hersteller von PC-Spielen, Filmen etc. sollen ja sehr zurückhaltend sein, aber die verdienen ihr Geld mit den Bildern, während ein Produzent von Drehautomaten (Wir haben kein einziges Bild) vielleicht sogar froh ist, wenn seine Maschine gezeigt wird. --DWI (Diskussion) 19:13, 2. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Erfahrungen mit Herstellern so direkt nicht. Die Idee jedoch finde ich - als Commons-Fotograf - gut. Zwei Aspekte, die mir dazu auf Anhieb einfallen: 1. Bereite dich darauf vor, dass die Hesteller dann auch den Firmenartikel aktualisiert haben möchten. Nicht als Gegenleistung, sondern weil man sie mit der Nase auf das Thema Wikipedia stößt. 2. Noch viel cooler fände ich Videos von solchen Maschinen, wo gezeigt wird, wie die funktionieren. Jedoch bitte nicht den "tollen" Marketingfilm, der die Vorzüge der Maschinen in den höchsten Tönen lobt, sondern einen neutralen Film eben über die Funktionsweise eines modernen Drehautomaten. Das kann durchaus eine Gratwanderung sein. — Raymond Disk. 20:47, 2. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ein Video zu den oben erwähnten Drehautomaten gibt es hier Ich hab es nur ohne Ton gesehen, da wirkt es relativ neutral. --DWI (Diskussion) 18:54, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das Video ist auch mit Ton unproblematisch, soll heissen nicht werblich. Reine Dudelmusik (ist urheberrechtlich problematisch, kann aber durchaus weggelassen werden), und kein Webetext-Geplaper. --Bobo11 (Diskussion) 20:23, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ja das ist immer eine Gratwanderung. Aber eben urheberrechtliche Bedenken der Maschinenhersteller ist eher nicht zu erwarten. Alternativ wäre durchaus auch bei einem Anwender der Maschienen durchführbar, und nicht beim Hersteller selber. Die haben in der Regel nicht so hohe Anforderungen wie das Produkt "Werkzeugmaschine" dargestellt werden soll. --Bobo11 (Diskussion) 21:18, 2. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Hallo DWI, ich mache dazu gerade in einem ganz anderen Zusammenhang gute Erfahrungen, schau mal auf Wikipedia:Wiki Loves Music/Dokumentation. Wenn du magst, kann ich dir gern ein paar Tipps geben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:27, 2. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Gnom, immer her mit den Tipps, ich muss ja nicht alle Anfängerfehler selber machen. --DWI (Diskussion) 18:46, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Fotos aus einem Buch von 1909 ohne Angabe eines Urhebers

Grüßt euch, ich würde gern die gut gescannten Fotos von Skulpturen aus dem folgenden Buch hochladen:

  • Carl Schuchhardt: Die hannoverschen Bildhauer der Renaissance. Mit 50 Lichtdrucktafeln und vielen Textabbildungen. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1909 (Digitalisat).

Der Autor ist 1943 gestorben, hat allerdings die Fotos vermutlich nicht selbst gemacht, jedenfalls wird kein Name eines Bild-Helfers im Buch erwähnt. Schuchhardt schreibt dazu im Vorwort: ... Dank zu sagen: an erster Stelle den Städtischen Kollegien, die schon während der Arbeit wiederholt Mittel zur Aufnahme der Photographien bewilligt haben ... Möchten sie alle, die geholfen haben ... Mir ist es nicht gelungen, über Katalogeinträge und Suchmaschinen die Urheber der Fotos zu ermitteln. Das heißt, ich würde, da das Buch 1909 erschienen und damit die Fotos mindestens 100 Jahre als sind, einen Fall von Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist > Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind > und damit {{Bild-PD-alt-100}} annehmen. Oder waren meine Anstrengungen, die Urheber zu finden, nicht ausreichend? Und für den Fall, dass {{Bild-PD-alt-100}} zutrifft: Sollte ich die Bilder lieber in WP oder auf Commons hochladen? Aus der Empfehlung in WP:Bildrechte werde ich da nicht ganz schlau. Besten Gruß und Dank, --Andropov (Diskussion) 20:06, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten

@Andropov: Ja, hier "lokal" in der deutschsprachigen Wikipedia werden die Fotos wohl mit {{Bild-PD-alt-100}} akzeptiert, "sofern der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann". Da es eine solche Regelung auf Commons nicht gibt (und damit auch keine entsprechende Vorlage), solltest du sie besser nicht dort hochladen. Du könntest zwar behaupten, es handle sich um anonym veröffentlichte Bilder, und sie auf Commons mit {{PD-anon-70-EU}} hochladen, aber die Verwendung dieser Vorlage ist gerade für Bilder aus Deutschland umstritten und ich würde sie nicht empfehlen. Gestumblindi 20:17, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten

keine kommerziellen Absichten

Bei c:File:1911-04-20 Illustrirte Zeitung S. 0007 S. VII Edmund Lill Paul Kammüller gerasterte Fotografie 1 von 4.jpg steht:

c:Template:cc-by-sa-4.0
|Source =Scan vom Original: Bernd Schwabe
|Author =Edmund Lill
|Date =etwa 1910
|Permission =Genehmigung zur Veröffentlichung, siehe Benutzer:Klaus Lill

Steht bei Benutzer:Klaus Lill in Hannover:

Ich habe Herrn Bernd Schwabe das Recht erteilt, von Edmund Lill erstellte Werke bei Wikipedia oder Wikimedia Commons hochzuladen, sofern Herr Schwabe damit keine kommerziellen Absichten verfolgt.

Frage: Was soll der kommerziell gesinnte Nachnutzer angeben, wenn er die von Edmund Lill, gestorben 1958, gemachte Fotografie nun doch nutzen will? --Goesseln (Diskussion) 11:04, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Löschantrag auf commons gestellt. Das "Hochladen auf Commons" zu erlauben reicht offensichtlich nicht aus, da der Rechteinhaber überhaupt keine Zustimmung zu einer Nachnutzung durch Dritte gegeben hat. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 11:17, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Datei auf Festplatte gespeichert. Ich werde eine anderslautende Genehmigung besorgen. --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 19:35, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Der Löschantrag kam mir ein bißchen vorschnell, den Überprüfungsauftrag hätte ich auch selbst stellen können, aber dann mit der in Commons vorhandenen Softwareunterstützung („Löschung vorschlagen“).
Ich hätte gedacht, wir klären das hier in Ruhe, es sind ja schließlich noch ein paar mehr Objekte aus der c:Category:Edmund Lill betroffen.
--Goesseln (Diskussion) 20:55, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten

ohne SA

Bedeutet der Satz Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 nicht portiert“ lizenziert. (CC BY-3.0), dass hier nur der Name nicht aber die Lizenz angegben werden muss oder wie ist das zu verstehen? danke K@rl 19:58, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Das ist eine halbherzige Lizenz. Man muß Urheber und Lizenz angeben, darf aber abgeleitete Werke unter veränderter Lizenz weiterverbreiten. --M@rcela 20:08, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
versteh, alles klar, danke --K@rl 20:12, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
CC-BY ist allerdings gut geeignet, wenn man die Nachnutzung ganz bewußt vereinfachen möchte, beispielsweise für die Presse oder für Fotos von Politikern. --M@rcela 20:28, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Oder wenn man möchte, dass Leute das Material auf Youtube verwenden können, weil die einzige freie Lizenz, die auf Youtube angeboten wird, CC-BY ist. CC-BY-SA-Material kann damit auf Youtube nicht lizenzkonform verwendet werden. Gestumblindi 20:45, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Danke für den Tip, das war mir neu. --M@rcela 21:17, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ich will nicht beschwören, dass es immer noch so ist, aber zumindest letztes Mal, als ich damit konfrontiert wurde, bot Youtube nur eine Auswahl von genau zwei Lizenzen: "Youtube-Standard-Lizenz" (keine freie Lizenz) und CC-BY. Gestumblindi 21:21, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Siehe https://support.google.com/youtube/answer/2797468 - so ist es derzeit. --lg K@rl 22:01, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten