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Vita communis

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Als Vita communis (lateinisch gemeinsames Leben) bezeichnet man allgemein das Leben in Gemeinschaften für Ordensleute oder Kleriker. Dabei gibt es Unterschiede hinsichtlich der Verbindlichkeit der Wohn-, Tisch- und Besitzgemeinschaft.[1]

Aus den den Lebensformen des frühen Christentums, dem Eremitentum und den geweihten Jungfrauen, entwickelten sich schon früh erste Gemeinschaften, deren Lebensweise in den späteren Ordensregeln für das monastische Leben festgelegt wurde. Bekanntestes Beispiel hierfür ist wohl die Benediktsregel aus dem Jahr 529.[1]

Das Dekret Presbyterorum ordinis – über den Dienst und das Leben der Priester des Zweiten Vatikanischen Konzils empfiehlt ausdrücklich für Diözesanpriester die Förderung verschiedener Formen gemeinsamen Lebens.[2]

Einzelnachweise

  1. a b Vgl. WULF, Friedrich, Lexikon für Theologie und Kirche Band 10, Freiburg im Breisgau 1965 (2. Auflage), Artikel: Vita communis, S. 818.
  2. Dekret Presbyterorim Ordinis – über den Dienst und Leben der Priester, II, 7.