Wirtschaftsschule (Bayern)
Wirtschaftsschulen in Bayern vermitteln eine zwischen den Angeboten der Hauptschule und des Gymnasiums liegende allgemeine Bildung und zusätzlich eine berufliche Grundbildung.
Allgemeine Informationen
Diese Schulart besteht nur in Bayern. Es existiert eine 2-stufige, 3-stufige und eine 4-stufige Form dieser Schule.
Die 4-Stufige Form schließt an die 6. Jahrgangsstufe der Hauptschule an. Diese Form kann auch von Gymnasiasten oder Realschülern belegt werden.
Die 3-Stufige Form schließt an die 7. Jahrgangsstufe der Hauptschule an und ist zudem für die Schüler einer Realschule oder eines Gymnasiums gedacht.
Die 2-Stufige Form schließt an den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule an.
Zum Übertritt in die Eingangsstufe des vier- oder dreijährigen Zweiges der Wirtschaftsschule muss ein Übertrittszeugnis der Hauptschule vorliegen, welches die Eignung des Schülers zum Besuch der Wirtschaftsschule bestätigt. Liegt die Eignung nicht vor, muss der Schüler an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen.
Zum Übertritt in die Eingangsstufe des zweijährigen Zweiges der Wirtschaftsschule muss der bestandene Qualifizierende Hauptschulabschluss vorliegen, in dem in Englisch mindestens die Note 3 erreicht worden sein muss. Schüler aus der Realschule oder aus dem Gymnasium benötigen zum Eintritt in die zweijährige Wirtschaftsschule die Versetzung nach Jahrgangsstufe 10 oder die Note 4 in Deutsch und Englisch.
Schulabschluss
Durch den besonderen beruflichen Bezug besteht für erfolgreiche Absolventen der Wirtschaftsschule nach der Berufsfachschulanrechnungsverordnung ein Rechtsanspruch auf Verkürzung der Ausbildungszeit in 38 Ausbildungsberufen um ein Ausbildungsjahr.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Wirtschaftsschule erhält man den Mittleren Schulabschluss (früherer Begriff: Mittlere Reife).
Ausbildungsrichtungen
In der 4-stufigen Form der Wirtschaftsschule existieren zwei verschiedene Ausbildungsrichtungen. Nach dem erfolgreichen Besuch der 7. Jahrgangsstufe muss ein Schüler sich entscheiden, ob er bis zum Abschluss der Wirtschaftsschule eine kaufmännische oder mathematisch-naturwissenschaftliche Ausbildungsrichtung einschlägt. In der 3- und 2-stufigen Wirtschaftsschule existiert ausschließlich die kaufmännische Ausbildungsrichtung.
Kaufmännische Ausbildungsrichtung (H-Zug, nach dem alten Begriff "Handelsschule")
In der kaufmännischen Ausbildungsrichtung sind wirtschaftliche Fächer (Rechnungswesen, Betriebswirtschaft) stärker vertreten. Diese Ausbildungsrichtung eignet sich vor allem für Schüler, die nach dem Abschluss der Wirtschaftsschule eine Lehre in einem kaufmännischen, informations- oder verwaltungstechnischen Beruf beginnen möchten. Das Pflichtfach Mathematik wird in der achten Jahrgangsstufe durch das Fach Wirtschaftsmathematik ersetzt. Ab der neunten Jahrgangsstufe kann Mathematik nur als Wahlpflichtfach (alternativ zu den Wahlpflichtfächern Übungsfirmenarbeit, Französisch und Bürokommunikation.) oder als Wahlfach belegt werden.
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Ausbildungsrichtung (M-Zug)
In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung werden neben wirtschaftswissenschaftlichen verstärkt naturwisschenschaftliche Fächer gefördert (Mathematik, Physik, Chemie, etc.). Diese Ausbildungsrichtung ist für Schüler zu empfehlen, welche nach dem Abschluss der Wirtschaftsschule die Fortsetzung ihres schulischen Bildungsweges anstreben (z. B. Fachoberschule, Wirtschaftsgymnasium, Gymnasium), da an diesen weiterführenden Schulen Vorkenntnisse der 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe verlangt werden und oft mathematische Eingangsprüfungen abzulegen sind. Diese Ausbildungsrichtung bietet auch Grundlagen für technische und handwerkliche Berufe.
Besonderheiten
Die Wirtschaftsschule bietet als einzige Schulart die innovative Übungsfirma als Unterrichtsfach (Übungsfirmenarbeit) an. Highlight der bisherigen Arbeit war die 1. Bayerische Internationale Übungsfirmenmesse 2004, die in Rosenheim stattfand. Mehr als 100 Aussteller aus Bayern, Italien und Deutschland boten Ihre virtuellen Waren an. Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden die einzelnen Übungsfirmen einem Qualitätstest unterzogen. Auf freiwilliger Basis besteht die Möglichkeit, die eigene Übungsfirma zertifizieren zu lassen.