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Teleologische Extension

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Die teleologische Extension (erweiternde Auslegung) stellt (wie der umgekehrte Fall der teleologischen Reduktion) einen Unterfall der Gesetzesanalogie dar. Als solcher erlaubt sie dem Rechtsanwender eine über den Wortlaut der Norm hinausreichende Auslegung und somit eine bedingte Abweichung vom Gesetz. Voraussetzung dafür ist jedoch die Feststellung einer ausfüllungsbedürftigen Lücke im Gesetz.