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Radarwarnanlage

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Eine Radarwarnanlage ist ein elektronisches Gerät, das bei Anwesenheit von elektromagnetischen Ausstrahlungen von Radaranlagen eine Warnung vor dem Vorhandensein solcher Strahlungen erzeugt oder andersartig auf diese reagiert.

Im einfachsten Fall kann ein derartiges Gerät aus einer geeigneten Antenne mit nachgeschaltetem HF-Gleichrichter bestehen aber tyischerweise besteht eine Radarwarnanlage aus einer oder mehreren Antennen, einer Empfangsanlage und einer Melde-/Kommandoanlage.

Einfache Geräte können zum Beispiel in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden um die Radarstrahlung behördlicher Geschwindigkeitsmessgeräte zu erkennen und den Fahrer entsprechend zu warnen. Derartige Anwendungen sind in Deutschland jedoch gesetzwidrig und werden als Ordungswidrigkeit bestraft.

Komplexe Geräte werden in Kampfflugzeugen eingesetzt und ermöglichen, abhängig von der Komplexität der Anlage, eine Erkennung des Erzeugers der Radarstrahlung, die Richtung aus der die Radarstrahlung empfangen wird und gegebenenfalls die Relativgeschwindigkeit von Empfänger zu Sender. Entsprechend der ausgewerteten Daten können bei einem Angriff automatische oder manuelle Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Radarwarnanlagen gehen auf deutsche Entwicklungen im 2. Weltkrieg zurück als man erkannte, dass britische Bomber Radaranlagen mitführten, und man einen Empfänger entwickelte, der diese Strahlung auswerten konnte, um seinerseits die Bomber anzugreifen. Ähnliche Geräte wurden dann von deutschen U-Booten eingesetzt, um rechtzeitig tauchen zu können.

Einhandsegler, die alleine auf einem Segelboot unterwegs sind, verwenden Radarwarngeräte, um sich im Schlaf durch Radarsignale sich nähernder Schiffe wecken zu lassen.