Kinderarbeit
Allgemein bezeichnet Kinderarbeit den von der UN-Kinderrechtskonvention geächteten Einsatz von Menschen unter 14 Jahren zur Erwerbsarbeit.
Meist aus Gründen maximaler Gewinnerzielung nutzen "Arbeitgeber" den geringen Status von Kindern und die finanzielle Not von Familien aus. Der Vorteil liegt für diese "Arbeitgeber" in der besonders geringen Bezahlung und darin, dass Kinder kaum je gewerkschaftlich organisiert sind.
Durch die UNO ist die Kinderarbeit geächtet. 2002 wurde mit dem ersten Welttag gegen Kinderarbeit ein internationaler Gedenktag eingerichtet, der jährlich am 12. Juni stattfindet. Seit 2003 wird im Rahmen dieses Gedenktages auch verstärkt auf den Kinderhandel (Versklavung) hingewiesen.
In manchen Gegenden, etwa im Süden Indiens, setzt jedoch allmählich eine Neubewertung der Kinderarbeit ein. Dort gibt es inzwischen teilweise eine gewerkschaftliche Organisation der Kinderarbeiter; Ziel ist dabei nicht die Abschaffung der Kinderarbeit, sondern eine "menschlichere Gestaltung" (beschränktere Arbeitszeiten, kein Verstecken der Kinderarbeit mehr, Gesundheitsschutz, etwas bessere Löhne).
Historisch hat die Kinderarbeit in Bergbau und Industrie in Deutschland zur Gründung der Gewerbeaufsicht in Preußen geführt.
In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert: Arbeit von Kinder oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Ausnahmen sind im Gesetz definiert und teilweise bei der Gewerbeaufsicht genehmigungspflichtig. Der Arbeitgeber muß dann vor Beginn der Arbeiten von Kindern Ausnahmegenehmigungen beantragen, die mit Auflagen, Hinweisen und/oder Bedingungen versehen sein können.
Seit den 90er Jahren hat es in Deutschland bzw. europaweit mehrere Versuche großen Stils gegeben, in der Öffentlichkeit das Problembewußtsein gegenüber diesem weltweiten Missbrauch zu schärfen:
- Kampagne gegen Kinderarbeit in der Teppichindustrie (1993 bis 1998),
- das Deutsche Bündnis für den Global march against Child Labour (1997 bis 2000) und
- seit 2000 das Deutsche Forum Kinderarbeit der Nicht-Regierungsorganisationen (NRO).
Kinderarbeit im Tourismus
Gemäss IAO sind weltweit mindestens 10% der Beschäftigten im Tourismus Kinder. Davon werden laut UNICEF etwa eine Million sexuell ausgebeutet.
Siehe auch
Armutsspirale, Kinderhandel, UN-Kinderrechtsorganisation, Wehrlosigkeit
Literatur
- Christine Plüss: Ferienglück aus Kinderhänden. Kinderarbeit im Tourismus. Rotpunktverlag Zürich, Oktober 1999. ISBN 3-85869-187-9
Weblinks
- http://www.ilo.org mit Positionen und Projekte der ILO zur Kinderarbeit
- http://www.akte.ch/pages/ge/4_aktuell/lehrreich/6_KiT.html Kinderarbeit im Tourismus
- http://www.pronats.de eine Webseite für und von arbeitenden Kindern
- http://www.rugmark.de Initiative gegen illegale Kinderarbeit in der Teppichproduktion
- http://www.iesa-duesseldorf.de Verein, der Bildung für arbeitende Kinder fördert
- FR-Dokumentation: Kinderrechte spielen bei Strategien der Entwicklungshilfe kaum eine Rolle