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Master

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In Deutschland ist der Master (/'ma:stə/, von engl. master, von lat. magister für „Vorsteher, Meister“) der zweite akademische Grad, den Studenten an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Ein Master wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeitstudium verliehen und schließt an einen Bachelor oder an einen der traditionellen einstufigen Abschlüsse Magister, Diplom oder Staatsexamen (erstes bei Jura und Lehramt, drittes bei Medizin) an. Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.

Nach der Studiengangumstellung im Rahmen des Bologna-Prozesses behalten die traditionellen einstufigen Studienabschlüsse (Magister, Staatsexamen und Diplom) ihre Gültigkeit und werden nicht auf die neuen Abschlüsse umgeschrieben. Die traditionellen einstufigen Abschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten im Rahmen von Vereinbarungen in Deutschland als äquivalent zum Master. Zum gleichnamigen Abschluss in den USA bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.

Der Master in Deutschland

Masterstudiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Den Master als akademischen Grad verleihen nur Hochschulen (z.B. Fachhochschulen oder Universitäten). Es wird von den Hochschulen individuell geprüft, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird.

Es gibt zwei Mastertypen in Deutschland: konsekutive und nicht-konsekutive. Je nach Typ des Masters sind verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu benutzen (z. B. Magister der Wissenschaften). Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist aber nicht statthaft.

Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade)

Ein konsekutiver Masterstudiengang ist die direkte Fortführung eines speziellen Bachelor-Studiengangs. Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich.

Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur vier verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. Fachliche Zusätze sind generell unzulässig.

Master of Arts (M.A.)

Der Master of Arts (üblich in den Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften) kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science).

Master of Engineering (M.Eng.)

Kann statt eines Master of Science im Bereich der Ingenieurwissenschaften erworben werden.

Master of Laws (LL.M.)

Der Master of Laws ist ein rechtswissenschaftlicher Aufbaustudiengang und kann sowohl mit einem entsprechenden Abschluss als Bachelor of Laws als auch nach dem ersten Staatsexamen erworben werden.

Master of Science (M.Sc.)

Der Master of Science (üblich in den Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften) kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Arts oder Bachelor of Engineering).

Abschlussbezeichnungen (nicht-konsekutive Mastergrade)

Nicht-konsekutive Masterstudiengänge dienen dem Zweck, die Studierenden in einem fremden Fach weiterzubilden, und vermitteln in der Regel eher anwendungsorientiertes Wissen. Sie schließen an ein beliebiges, abgeschlossenes Studium an (z. B. einen Bachelor, aber auch an das traditionelle Diplom, an den Magister oder an einen ersten Master).

Die Abschlussbezeichnungen können von den Hochschulen frei gewählt werden (z. B. Master of Taxation), müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Master erlaubten abweichen.

Master of Business Administration (MBA)

Der (Executive) Master of Business Administration ist das wohl bekannteste Beispiel für einen nicht-konsekutiven Master. Er soll Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse vermitteln, die sie in Führungspositionen benötigen.

Master of Organizational Management (MOM)

Der Master of Organizational Management ist ein interdisziplinärer Postgraduierten-Studiengang. Er vermittelt Kompetenzen zur Analyse, Gestaltung und Führung von innovierenden und sich wandelnden Organisationen (Unternehmen, öff.-rechtl. Verwaltung, Non-Profit-Institutionen). Hierzu werden Kenntnisse der Fachdisziplinen Betriebswirtschaftslehre, Jura, Ingenieurswesen und Sozialwissenschaften miteinander vernetzt und in lösungsorientierte Ansätze (Methoden, Instrumente) übertragen.

Master of Business and Engineering (MBE)

Der Master of Business and Engineering ist noch ein recht junger akademischer Grad, der den Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse und den wirtschaftswissenschaftlichen Absolventen die technischen Kenntnisse vermitteln soll. Dieser postgraduale Studiengang gilt als angelsächsisches Pendant zum Wirtschaftsingenieur.

Master of Education (M.Ed.)

Der Master of Education kann an einen Bachelor of Science oder Bachelor of Arts angeschlossen werden. Dieser Master-Abschluss dauert zwei Jahre.

Der Master of Education kann sich auch an einen speziellen Bachelor mit Ausrichtung auf die schulische und außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen: Studienschwerpunkt Grundschule und Studienschwerpunkt Haupt- Realschule, anschließen. Dieser Master dauert nur ein Jahr und ermöglicht das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Programme mit 2-jährigem Master hingegen zielen auf das Gymnasiallehramt hin.

Alternativ können auch entsprechende Magister und Diplom-Studiengänge den Zugang zum Master of Education ermöglichen.

Der Master of Education ist dem 1. Staatsexamen gleichgestellt und ermöglicht bundesweit den Zugang zum Referenderiat, oder wo dies nicht notwendig ist, direkt den Zugang zum Lehramt.

Anmerkung: Der Master of Education kann nicht in jedem Bundesland erworben werden. Nicht jedes Fach bzw. jede Fächerkombination eignet sich für jeden Schultyp (z. B. wird Latein nur an Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet).

Master of Computer Science (M.Comp.Sc.)

Der Master of Computer Science kann an einigen Hochschulen nach einem Studium der Informatik erworben werden. Dieser Grad wird zur Zeit auch von einigen Einrichtungen, welche in einer sehr frühen Phase auf das gestaffelte System (Bachelor/Master/Doktor) umgestellt haben, als konsekutiver Mastergrad verliehen. Dieser Grad läuft aus, d.h. er kann bei Neu- und Reakkreditierungen von Studiengängen nicht mehr erneuert werden. Ersetzt wird er durch den M.Sc.

Master of Theology (MTh)

Der Master of Theology kann in Kooperation mit der University of South Africa (Unisa) durch die Gesellschaft für Bildung und Forschung in Europa (GBFE) und ihrer angeschlossenen Institute in Deutschland, Österreich und in der Schweiz erworben werden. Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt nach dem [European Credit Transfer System (ECTS).

Master of Public Administration (MPA)

Der Master of Public Administration ist ein berufsqualifizierender verwaltungswissenschaftlicher Master-Abschluss im Studiengang Öffentliches Management. Der MPA ist qualifiziert notwendige Veränderungen von Verwaltungsprozessen zu planen, durchzuführen und auszuwerten und dabei die Strukturen und -abläufe effizienter und effektiver zu gestalten. MPA werden in den öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sowie bei nationalen und internationalen Organisationen.

Zugang zu Laufbahnen des höheren Diensts im öffentlichen Dienst

Mit Umstellung der Studiumsabschlüsse waren auch die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes anzupassen. Mit einer gemeinsamen Vereinbarung der Kultusminister- und der Innenminsterkonferenz (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz - IMK - vom 24. Mai 2002) wurden die Zugangsberechtigungen für Absolventen der Master- und Bachelorstudiengänge geregelt.

Für die Feststellung, ob die Bildungsvoraussetzungen von an Fachhochschulen erworbenen Master-Abschlüssen den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, sind Kriterien festzulegen. Dabei ist auf Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen sowie den vorhergehenden Studienabschluss abzustellen. Ob ein bestimmter Master-Abschluss an einer Fachhochschule diese Voraussetzungen erfüllt und den Zugang zum höheren Dienst eröffnet, wird im Akkreditierungsverfahren festgestellt.

Laufbahnrechtlich sind die Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse einheitlich zu behandeln, sodass weder die Dauer eines Bachelor-/Bakkalaureusstudiengangs noch der Hochschultyp, an dem der Abschluss erworben wurde, noch die inhaltliche Ausrichtung Kriterium für die Zuordnung sein können.

Dreijährige und vierjährige Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse sind unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurden – im Unterschied zum Master/Magister – grundsätzlich dem gehobenen Dienst zuzuordnen.

Soweit von der Fachhochschule beantragt, wird im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch festgestellt, ob Masterstudiengänge an Fachhochschulen die oben genannten Kriterien hinsichtlich Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen unter Berücksichtigung des vorhergegangenen Studienabschlusses erfüllen.

Fällt die Akkreditierung positiv aus, wird in den Akkreditierungsbescheid der Zusatz aufgenommen: „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“.

Enthält der Akkreditierungsbescheid den o. g. Zusatz, sind die Bildungsvoraussetzungen für den Zugang zum höheren Dienst nach § 13 BRRG in Bund und Ländern erfüllt. Die Feststellung, ob der Studiengang für eine bestimmte Laufbahn fachlich geeignet ist, bleibt dagegen – wie bei allen Studiengängen – der laufbahngestaltenden Behörde vorbehalten (§ 13 Abs. 3BRRG).

Master-/Magisterabschlüsse der Universitäten eröffnen den Zugang zum höheren Dienst und bedürfen daher für den Zugang zum höheren Dienst keiner gesonderten Akkreditierung.

Davon unabhängig muss für die Zulassung zum allgemeinen höheren Verwaltungsdienst ein Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren und die Ablegung der Laufbahnprüfung oder einer die Befähigung für die Laufbahn vermittelnden zweiten Prüfung gegeben sein.

Promotionsberechtigung

Für Master- und Magisterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz fest, dass sie den Zugang zur Promotion eröffnen – unabhängig davon, ob sie in einem ein- oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurden.

Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelor-/Bakkalaureusgrades können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.

Ausnahmen zum Zugang zum Masterstudium in Deutschland

Auch ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, allerdings mit universitärem Vordiplom, kann man in Deutschland an wenigen Masterprogrammen teilnehmen, wie z. B. am dreijährigen Masterstudiengang, der zum Master of Science in Economics and Management Science führt, der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.

Der Master in Österreich

In Österreich gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive und nicht-konsekutive Studiengänge. Diese Studiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein.

Abschlussbezeichnungen in konsekutiven Studiengängen

In konsekutiven Studiengängen werden keine Mastergrade, sondern Magistergrade, bzw. in den Ingenieurwissenschaften der Grad Diplom-Ingenieur vergeben. Diese Grade sind identisch mit den Graden, die auch in den grundständigen Diplomstudien vergeben werden. Anders als in Deutschland werden die Grade der Fachhochschulen, soweit sie im Rahmen eines Diplom-, Bakkalaureats- oder Magisterstudiums verliehen werden, weiterhin mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet. Seit einer Änderung des Universitätsgesetzes im März 2006 entfällt der Zusatz (FH) künftig bei Abschlüssen in einem Bachelor- oder Masterstudiengang. Ferner sieht die Änderung vor, dass in konsekutiven Studiengängen, die ab dem Wintersemester 2006/2007 neu eingerichtet werden, künftig nicht mehr der Magister-, sondern der international gebräuchliche Mastergrad vergeben wird. Bislang eingerichtete Magisterstudiengänge können allerdings auch weiterhin mit dem Magistergrad abgeschlossen werden.

Wie in Deutschland ist ein konsekutiver Studiengang die direkte Fortführung eines speziellen Bakkalaureats-Studiengangs (ab WS 2006 Bachelor-Studiengang). Er dient der Vertiefung des vorhandenen Wissens im theoretischen und forschungsorientierten Bereich. Es gibt auf Masterstufe im Bereich der konsekutiven Studiengänge folgende Grade, wobei der Zusatz die ungefähre Studienrichtung anzeigt:

  • DI, bzw. selten Dipl.-Ing. (Diplom-Ingenieur)
  • Mag. art. (Magister/Magistra artium, Magister/Magistra der Künste)
  • Mag. Biol. (Magister/Magistra der Biologie)
  • Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
  • Mag. iur. rer. oec. (Magister/Magistra iuris rerum oeconomicarum, Magister/Magistra des Rechts der Wirtschaft)
  • Mag. med. vet. (Magister/Magistram medicinae veterinariae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
  • Mag. Pharm. (Magister/Magistra der Pharmazie)
  • Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
  • Mag. rer. nat. (Magister/Magistram rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
  • Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
  • Mag. Sport. (Magister/Magistra der Sportwissenschaften)

Abschlussbezeichnungen in Universitätslehrgängen

In Österreich werden in nicht-konsekutiven Studiengängen so wie in Deutschland Mastergrade vergeben. Diese Studiengänge gehören zu den sogenannten Universitätslehrgängen und sind somit Teil der akademischen Weiterbildung. Angeboten werden Universitätslehrgänge, wie der Name bereits sagt, ausschließlich an Universitäten und nicht an Fachhochschulen. Folgende Grade werden vergeben:

  • M.E.S. (Master in/of European Studies)
  • MAS (Master of Advanced Studies)
  • MA (Master of Arts)
  • MBA (Master of Business Administration)
  • MIM (Executive Master in Management)
  • M.B.L. (Master of Business Law)
  • MBI (Master of International Business)
  • LL.M. (Master of Laws)
  • MPOS (Master in Psychoanalytic Observational Studies)
  • MPH (Master of Public Health)
  • MSc (Master of Science)

Lehrgänge universitären Charakters:

  • MPA (Master of Public Administration)
  • MPM (Master of Public Management)
  • MSD (Master of Security and Defense Management)

Der Master in der Schweiz

In der Schweiz gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive Studiengänge, die forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein können. Darunter auch Abschlüsse in Disziplinen, die in Deutschland nicht auf das Bachelor/Master-System umgestellt wurden, wie im Bereich Medizin oder der Rechtswissenschaft. Folgende Grade werden in solchen Studiengängen vergeben:

  • MA (Master of Arts)
  • MEng (Master of Engineering)
  • MLaw (Master of Law)
  • MMed (Master of Medicine)
  • MSc(Master of Science)
  • MTh(Master of Theology)

Daneben gibt es sogenannte Nachdiplomstudiengänge, die, ähnlich wie in Österreich, zum Bereich der akademischen Weiterbildung gezählt werden. Angeboten werden solche Studiengänge sowohl an schweizer Universitäten, als auch an Fachhochschulen. Wenn ein solcher Nachdiplomstudiengang im Niveau einem konsekutivem Studiengang entspricht, kann ein Mastergrad an Absolventen eines solchen Studienganges verliehen werden. In den meisten Studienrichtungen handelt es sich dabei um den Grad Master of Advanced Studies (MAS) unter Angabe der Fachrichtung. Eine Ausnahme sind Abschlüsse im Bereich Betriebswirtschaftslehre, die zum Grad Master of Business Administration (MBA) führen.

Auch ist zu bemerken, dass sich, wer einen Studiengang nach der (alten) Lizentiatsornung absovierte, sich auch MA oder Master of Arts nennen darf, also beide Titel führen darf. Selbstverständlich kann dies auch amtlich verbrieft werden, falls gewünscht. Jedoch darf man nicht beide Titel, also lic. und MA/Master of Arts in ein und demselben Dokument aufführen, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, man hätte mehrere Titel erworben.

Der Master in England

In England dauert das Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorausetzung dazu ist der englische Bachelor (hon.), der damit äquivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen (Diplom, Magister) können sich je nach Hochschule bis zu 50 Prozent des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss in jedem Fall geschrieben werden (diese Anerkennung hat damit zu tun, dass min. 50% des Studiums an der Hochschule/Universität gemacht werden damit sie einen akademischen Grad vergibt. Das universitäre Diplom, Staatsexamen, Magister gelten in England als äquivalent zum Master). Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in England geht direkt in den Beruf. In England ist die Akkreditierung von Abschlüssen weitestgehend unbekannt. Es wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird. Es wird in England zwischen sogenannten Taught Master Degrees und Research Master Degrees unterschieden. Das Curriculum eines Taught Masters besteht aus einer Reihe von Kursen und endet, nach Absolvierung dieser Kurse, mit dem Verfassen einer Masterthesis. Damit entspricht ein solcher englischer Master-Abschluss in seiner Struktur den Master-Studiengängen in den deutschsprachigen Ländern. Die daneben bestehenden Research Master Degrees besitzen eine vollkommen andere Struktur. Diese Studiengänge sind reine Forschungsstudiengänge und beinhalten daher keinerlei Kurse. Die auch bei diesen Studiengängen zu erstellende Masterthesis muss deshalb auf einem Niveau zwischen der Dissertation eines PhD-Studienganges und der Masterthesis eines Taught Masters sein. Der in Research Master Studiengängen verliehene Grad ist an den meisten englischen Universitäten der Master of Philosophy (MPhil).

Ein sehr guter englischer Bachelor (hon.) oder deutscher Bachelor ermöglichen in England nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.

Internationaler Vergleich

Eine allgemein gültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Graden existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfall durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Auf europäischer Ebene findet eine zunehmende Harmonisierung der Hochschulsysteme statt, im internationalen Vergleich variieren die Systeme aber noch sehr stark. Hier die wichtigsten Unterschiede zu einigen anderen Ländern, die nicht am Bologna-Prozess teilnehmen.

USA

In den USA dauert das Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorrausetzung dazu ist der amerikanische oder europäische Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen können sich je nach Hochschule bis zu 50 Prozent des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss je nach Universität geschrieben werden (Es müssen min. 50 % des Studiums an der jeweiligen Hochschulen gemacht werden, damit ein Master vergeben werden kann. In den USA gilt das Diplom als äquivalent zum Master, teilweise werden sogar Veranstaltungen im PhD/Doktoratsstudium erlassen). Einige Universitäten ermöglichen auch einen Masterabschluss "by coursework", d. h. es genügt, die für den Abschluss erforderliche Anzahl „Credit points“ durch den erfolgreichen Besuch von Vorlesungen zu erreichen. Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in den USA geht direkt in den Beruf. In den USA ist die Akkreditierung von Abschlüssen aus den USA sehr wichtig, weil es viele private Hochschulen gibt, die nicht unter staatlicher Kontrolle sind. Trotzdem wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird.

Ein sehr guter amerikanischer Bachelor oder europäischer Bachelor ermöglichen in den USA nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.

Siehe auch