Studienrat (Deutschland)
Studienrat (Abk. StR) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Dienst, welcher mit der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage besoldet, i.d.R. als Lehrer an einer höheren Schule in Deutschland arbeitet und am Gymnasium Schüler bis zum Abitur unterrichtet. Es gibt Studienräte an Gymnasien, an Berufsbildenden Schulen und in Niedersachsen an Landesbildungszentren.
Er unterrichtet innerhalb eines rechtlichen Rahmens in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit, die weder durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften noch Konferenzbeschlüsse oder Vorgesetzte unnötig eingeengt werden darf; diese landesrechtliche Einschränkung entbindet den Beamten nicht von der beamtenrechtlichen Gehorsams- und Beratungspflicht gegenüber Vorgesetzten).
Die Ernennung zum Studienrat setzt ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (mit zwei bis drei Hauptfächern sowie Pädagogik), ein zweijähriges Referendariat mit begleitender Ausbildung an einem Studienseminar, eine i.d.R. mehrjährige Bewährungszeit als Beamter.
Nach Angaben des hessischen Kultusministeriums wird die durchschnittliche fachunabhängige Einstellungschance von 30 % im Jahr 2003 auf 19 % im Jahr 2007 sinken (siehe Weblink).
Die nächsthöhere Amtsbezeichnung (Beförderungsamt) ist Oberstudienrat.