Diskussion:Zentralrat der Konfessionsfreien (Österreich)
Unsinn
Derzeit gibt es in Österreich etwa zwei Millionen Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, das sind mehr als 20 % der Bevölkerung.[4][5] Sie bilden damit die zweitstärkste Gruppe nach den Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche. Bitte umformulieren
- Hier wird ein statistischer Wert mit einer "Mitgliedschaft" verglichen. Genau so gut könnte man "Raucher" oder "Nichtraucher" mit der Kath. Kirche vergleichen. Oder Leute, die keine Integralrechnung kapieren mit Mathematiklehrern. Bitte umformulieren. GEEZERnil nisi bene 12:07, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Habe das mal konjunktiviert. -- Perrak (Disk) 14:26, 15. Aug. 2011 (CEST)
Ich hab den Satz jetzt überhaupt fürs erste auskommentiert, weil ich starke Zweifel an den Zahlen habe. Die als Ref verlinkte Statistik der Statistik Austria spricht (für 2001) von 963.263 Konfessionslosen, die Ergebnisse von 2011 stehen ja noch aus. Der zweite Beleg, eine Statistik von konfessionsfrei.at, hat angeblich aktuellere Zahlen, addiert aber (IMO klar unzulässigerweise) Konfessionsfreie und jene Menschen, die keine Angabe machten (was soll das miteinander zu tun haben?). --MichaelFleischhacker Disku 23:35, 15. Mär. 2012 (CET)
Das Verfahren gegen Kindergartenkreuze (www.kreuzdebatte.at) wurde und wird ausschließlich von der "Initiative Religion ist Privatsache" getragen.
Die Laizismus-Initiative ist eine Privatinitiative Niko Alms und hat mit dem Verband "Zentralrat der Konfessionsfreien" nichts zu tun.
Die Giordano Bruno Stiftung besitzt in Österreich keine Rechtsperson und kann daher nicht Mitglied des Zentralrats sein (nicht signierter Beitrag von 87.236.64.45 (Diskussion) 11:24, 17. Apr. 2013 (CEST))
- Habe Überschrift auf "Träger des Dachverbandes" geändert - besser? --BambooBeast ([[Benutzer
Diskussion:BambooBeast|Diskussion]]) 10:49, 18. Apr. 2013 (CEST)
Wieso können die Konfessionsfreien sich als rechtliche Vertretung für die Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe bezeichnen? Sie ist eine in sich geschlossene Gruppe, aber keine offene Gruppe. Man kann zu ihr keinen Kontakzt aufnehmen. In dieser Hinsicht halte ich sie für selbstherrlich und autoritär. Hier offenbart sich das uralte Problem des östereichischen Atheismus: Jeder geht seinen eigenen Weg, ein Gesamtanliegen besteht nicht. Wenn ich mich an die Mengenlehgre erinnere, möchte ich sagen, Die Menge derer, die eine Trennung von Religion und Staat anstreben, ist größer als die Untermenge Zentralrat der Konfessionsfreien. Mein Vorschlsag: Unterscheiden wir zwischen dem als Verein organisierten "Zentralrat der Konfessionsfreien" und dem darüber hinausgehenden Anliegen, sich der Rechte aller Religionsfreien anzunehmen, die beim Verein Hilfe suchen oder mit ihnm kooperieren wollen. Vergessen dürfen wir aber auch nicht, dass der Kirchzenaustritt die verschiedensten Ursachen haben kann. Kirchenaustritt bedeutet nicht automatisch KirchenfeindlichkeitKath Erich (Diskussion) 09:52, 17. Jan. 2017 (CET)
- Der Verband versteht sich als Vertretung der Konfessionsfreine, so wie Gewerkschaften sich als Vertreter von Arbeitnehmern verstehen. Warum sollte er das nicht dürfen? Es geht ja um das Selbstverständnis. Ob die betreffenden Menschen sich tatsächlich vertreten fühlen oder das wollen steht auf einem anderen Blatt. -- Perrak (Disk) 09:55, 20. Jan. 2017 (CET)
- Was unter "Arbeitnehmer" zu verstehen ist, lässt sich (im Notfall auch prozessual) bestimmen. Gleiches gilt dafür, welche Gewerkschaft(en) sachlich für eine bestimmte Berufsgruppe zuständig ist (sind). Außerdem können Gewerkschaften niemanden vertreten, der sich nicht an sie wendet. Anders ist es bei der Fernwirkung von Kollektivverträgen. Diese beruht auf gesetzlichen Grundlagen. Was der Zentralrat beabsichtigt, ist bestenfalls eine Geschäftsführung ohne Auftrag. in Wahrheit jedoch eine unbefugte Einmischung in fremde Angelegenheiten.Kath Erich (Diskussion) 18:39, 25. Jan. 2017 (CET)
- Wenn der Verband die Religionsfreien vertritt, muss er auch die Interessen der religiös ausgerichteten Religionsfreien sowie die aller jener vertreten, die an einem politischen Atheismus uninteressiert sind. De facto sind diese Konfessionsfreien in der derzeitigen Konstruktion des Zentralrats nur das Stimmvieh, dessen sich der Zentralrat benützt, um unabhängig von deren Interessen seine eigenen Interessen verfolgen zu können. Kath Erich (Diskussion) 09:55, 26. Jan. 2017 (CET)
- Was unter "Arbeitnehmer" zu verstehen ist, lässt sich (im Notfall auch prozessual) bestimmen. Gleiches gilt dafür, welche Gewerkschaft(en) sachlich für eine bestimmte Berufsgruppe zuständig ist (sind). Außerdem können Gewerkschaften niemanden vertreten, der sich nicht an sie wendet. Anders ist es bei der Fernwirkung von Kollektivverträgen. Diese beruht auf gesetzlichen Grundlagen. Was der Zentralrat beabsichtigt, ist bestenfalls eine Geschäftsführung ohne Auftrag. in Wahrheit jedoch eine unbefugte Einmischung in fremde Angelegenheiten.Kath Erich (Diskussion) 18:39, 25. Jan. 2017 (CET)
Hinweise zum Verbesserungsantrag
Der Zentralrat der Konfessionsfreien (auch: Die Konfessionsfreien) […] versteht sich als Interessenvertretung der Konfessionsfreien. Das kann für Österreich sachlich nicht stimmen.
1 Das österreichische Staatsgrundgesetz unterscheidet zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (Artikel 15) und der Religionsausübung von staatlich nicht anerkannten Religionsbekenntnissen. Aufgrund Artikel 63 Abs 2 Staatsvertrag von St. Germain haben alle Einwohner Österreichs das Recht, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben [...]. Dies, auch wenn sie konfessionsfrei sind. Es ist rechtswidrig und u. A. ein Verstoß gegen Artikel 14 Staatsgrundgesetz, wenn jemand ungefragt ein Vertretungsrecht beansprucht, das womöglich noch in einer Weise ausgeübt wird, die den Überzeugungen des "Vertretenen" (Entmündigten) widerspricht. Es ist davon auszugehen, dass jedenfalls religiöse Menschen sich nicht von atheistisch ausgerichteten Vereinen vertreten lassen wollen.
2 Es ist sachlich unrichtig, zu meinen, dass die Konfessionsfreien eine geschlossene Gruppe sind. Es gibt die verschiedensten Gründe, warum jemand konfessionsfrei ist. Wenn sich der Zentralrat als Interessensvertretung der Konfessionsfreien versteht, verstoßt er gegen Artikel 14 Staatsgrundgesetz der lautet: „Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet“, denn er beansprucht eine in keiner Weise verifizierbare und begründbare Vertretungsvollmacht aller Religionsfreien und bevormundet dadurch Menschen, die durchaus gegen die vom Zentralrat der Konfessionsfreien vertretenen Bestrebungen sind oder sein können.
3 Der Zentralrat der Konfessionsfreien (auch: Die Konfessionsfreien) ist ein Dachverband. Er hat nur vier Institutionen als Mitglieder, nämlich die drei in Österreich bestehenden atheistischen Vereinigungen, und gbs. Gemäß § 1 Abs. 5 Vereinsgesetz 2002 ist er „ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen.“ Dadurch hat der bestehende Dachverband durchaus das Recht, die genannten Interessen seiner vier Mitglieder als Verbandsinteressen zu verfolgen. Er hat jedoch keinerlei Rechte, im Namen der Religionsfreien, die keine Mitglieder zu einem der vier Verbände sind, aufzutreten. Natürlich muss es einem Verein zustehen, für seine Zielsetzungen zu werben und sich auch für die Interessen einer „schweigenden Gesinnungsgemeinschaft“ stark zu machen, wie z. B. durch den Nachweis, dass x% der Bevölkerung für die Trennung von Religion und Staat sind. Aber in so einer allgemeinen Art und Weise, wie es aus dem eingangs gewählten Wortlaut hervorgeht, kann es nicht bejaht werden. Hier fehlt eine nachvollziehbare Determinierung. Kath Erich (Diskussion) 07:59, 20. Jan. 2017 (CET)
- Meine Empfehlung: Mit einem Statistikunternehmen sprechen. Wer derartige Vertretungsrechte beansprucht, muss auch bereit sein, allfällige Kosten zu übernehmen. Kath Erich (Diskussion) 21:13, 25. Jan. 2017 (CET)