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Diskussion:Individualreise

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@ Dr. Meierhofer -->

Landesübliche Usancen stellen KEINEN Unsinn dar! Wenn ein Österreicher in Deutschland ein Hotelzimmer bestellt, so gibt es in Deutschland KEIN von vorne herein vereinbartes kostenloses Rücktrittsrecht, in Österreich sehr wohl. Wenn also ein Österreicher in Deutschland bucht, darf er nicht damit rechnen, jene Usancen vorzufinden, die er in Österreich kennt.

Gleiches gilt analog bei Buchungen von Ferienhäusern oder Mietwohnungen. Wenn diese nicht über inländische Reisebüros oder Reiseveranstalter gebucht werden, gilt nicht das Verbraucherrecht des Herkunftslandes des Konsumenten.

Ich fände es daher vernünftiger, hier eine verständliche Formulierung für jedermann zu belassen


@ Dr. Meierhofer

das von Ihnen hier und auch bei Reiseveranstalter zitierte Urteil trifft allerdings nach verschiedenen Auffassungen in Deutschland, u. a. RRA 5/2003 NICHT für JEDER individuell zusammengestellte Reise zu. Auch Prof. Führich interpretiert dieses Urteil in Richtung Dynamic Packaging.

Ich meine daher, dass die Anführung dieses Urteils hier zu Verwirrung unter Laien führen könnte. Daher die Weglassung zweckmässiger wäre

Gruß Peter 30apr06 11:02