Saudi-Arabien
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Lā ilāha illā llāh wa Muhammadun rasūlu llāh.' Deutsch: "Es gibt keinen Gott außer Allah, Mohammed ist sein Prophet." (siehe auch: Schahada) Die Schahada ist in arabischer Schrift auf der Flagge vorhanden. لا إله إلا الله محمد رسول الله
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Amtssprache | Arabisch | ||||
Hauptstadt | Riad | ||||
Staatsform | Monarchie | ||||
König und Premierminister | Abdullah bin Abd al-Aziz | ||||
1. Stellvertretender Premierminister | Kronprinz Sultan bin Abd al-Aziz | ||||
Höhster Geistlicher Gelehrter (Klerus) | Mufti Sheik Abdulaziz bin Abdullah al-Sheik | ||||
Fläche | 2.240.000 km² | ||||
Einwohnerzahl | 26.417.599 (Juli 2005) | ||||
Bevölkerungsdichte | 11,8 Einwohner pro km² | ||||
Unabhängigkeit | 23. September 1932 | ||||
Währung | Saudi-Riyal, Halala | ||||
Zeitzone | UTC+3 | ||||
Netzspannung | 127/220 V, 50/60 Hz. | ||||
Nationalhymne | Asch al-Malik (Lang lebe der König) ist die Nationalhymne Saudi Arabiens. Sie lobt Allah als einzig wahren Gott und bittet darum, den König lebenslang zu erhalten und ihm Wohlergehen zuteil werden zu lassen. | ||||
Kfz-Kennzeichen | KSA | ||||
Internet-TLD | .sa | ||||
Vorwahl | +966 | ||||
Karte Asiens, Saudi-Arabien hervorgehoben | |||||
Karte Saudi-Arabiens |
Das Königreich Saudi-Arabien (arabisch المملكة العربية السعودية) ist eine absolute islamische Monarchie in Vorderasien. Saudi-Arabien liegt auf der Arabischen Halbinsel und grenzt an den Irak, Jordanien, Kuwait, Oman, Katar, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, den Jemen, das Rote Meer und den Persischen Golf. Das Land ist für seinen Reichtum, feudale Machtstrukturen und strenge Gesetze bekannt. Die beiden heiligsten Stätten des Islam, die Kaaba in Mekka und die Ruhestätte des Propheten Mohammed in Medina, liegen in Saudi-Arabien. Daher wird Saudi-Arabien oft als das Land der Zwei Heiligen Städte/Moscheen, Heimat des Propheten oder Mutterland des Islam bezeichnet. Der Islam spielt in Saudi-Arabien eine sehr große Rolle, das Land gilt als besonders streng gläubig und islamisch-konservativ. Der Donnerstag ist teilweise Ruhetag, der Freitag ist ein kompletter Ruhetag. In Saudi-Arabien gilt die islamische Zeitrechnung (Mondkalender).
Geographie
Die Arabische Halbinsel besteht größtenteils aus einem ausgedehntem Hochland. Im Westen bildet das Plateau einen steilen Randabbruch, der parallel zur Küste des Roten Meeres verläuft. Im Nordwesten gibt es praktisch keine Küstenebene. Die höchsten Gipfel liegen im Südwesten im Asir-Gebirge. Der höchste Berg ist der Dschabal Sauda mit 3.133 m Höhe.
Östlich des Randabbruchs fällt das unwirtliche Hochland allmählich bis zu den flachen Wassern des Persischen Golfes ab, dessen Küste von Sümpfen und Salzflächen gesäumt ist. Das Hochland besteht überwiegend aus einer weiten Sandwüste und Landstrichen aus nacktem vulkanischen Gestein. Ein breites Wüstenband, „das leere Viertel“ Rub al-Chali, erstreckt sich über den gesamten Süden des Landes.
Landesgrenzen
An Saudi-Arabien grenzen Jordanien, Irak, Kuwait, Die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain, Katar, Oman und Jemen. Auffällig am Grenzverlauf ist, dass er besonders im Norden sehr gradlinig ist und keine großen Ausbuchtungen hat, weil er von den Kolonialmächten festgelegt wurde.
Im Norden, Nordosten und Süden grenzt Saudi-Arabien an die Nachbarländer, im Osten und Westen ist es vom Roten Meer und dem Persischen Golf begrenzt. Saudi-Arabien hat insgesamt 4.415 km Landgrenze, der längste Abschnitt ist die Grenze zum Irak.
Die Grenze zum Jemen wurde in den Jahren 2003 und 2004 durch saudisch-jemenitische Sperranlagen gesichert, was zu diplomatischen Verstimmungen zwischen den beiden Staaten führte.
Provinzen

Das Land ist in 13 Provinzen (mintaqat, Singular – mintaqa) unterteilt, dazu kommen noch zwei Regionen, die hoheitsrechtlich neutral, aber dem Königreich zugehörig sind.
- Baha
- Northern Frontier
- Dschauf inklusive Qurayyat
- Medina
- Gasim
- Riad
- Eastern Province
- Asir
- Hail
- Dschaizan
- Mekka
- Nadschran
- Tabuk
Die größten Städte


Die größten Städte Saudi-Arabiens sind Riad, Dschidda, Mekka, Medina, Dammam und Taif. Die ersten drei sind Millionenstädte. Saudi-Arabien verfügt als weltweit größter Rohölexporteur über eine florierende Wirtschaftsentwicklung und eine in allen Belangen ausgezeichnete Infrastruktur: Angefangen von einer komplett freien medizinischen Versorgung bis hin zur Verbindung aller wichtigen Städte über ein autobahnähnliches Straßennetz.
Die größte Stadt Saudi-Arabiens ist die Hauptstadt Riad mit rund 4,1 Mio. Einwohnern. Sie liegt ca. 150 km südlich des nördlichen Wendekreises zwischen den beiden größten Wüsten des Landes, relativ zentral im östlichen Teil der Landesmitte. Riad ist seit der Unabhängigkeit Saudi-Arabiens im Jahre 1932 Hauptstadt. Historisch ist Riad ein sehr wichtiger Durchreiseort des arabischen Raums, der Pilgerwege nach Mekka und Medina, der wichtigsten Pilgerstätten des Islam. In Riad befindet sich seit 1824 der Hauptpalast des Königshauses Saud. Riad, manchmal im Deutschen auch Er-Riad geschrieben, war ursprünglich eine Oase, die sich nach und nach zur Metropole entwickelte, besonders nach dem Ölboom in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts.
Die nächstgrößere Stadt ist Dschidda am Roten Meer. Dschidda hat 2,8 Millionen Einwohner und ist der wichtigste Exporthafen für Erdölprodukte und Vieh (Ziegen, Schafe und Kamele). Die Stadt ist ca. 300 Jahre alt und hat seit 1947 eine gigantische Entwicklung durchlebt: damals hatte sie ca. 30.000 Einwohner und war auf eine kleine Fläche innerhalb ihrer Stadtmauern begrenzt. Heute kann man die Ausmaße der Stadt am besten an ihrer Prachtstraße „Corniche“ festmachen, die, von Hotels und Palästen gesäumt, 60 km an der Küste des Roten Meeres entlang führt. Die Stadt liegt eingebettet zwischen dem Meer und dem Asir-Gebirge.
Als nächstes ist Mekka zu nennen, die wichtigste Stadt des Islam. In Mekka leben rund 1,3 Mio. Menschen. Zur Zeit der Haddsch, der verpflichtenden Pilgerfahrt der Moslems nach Mekka, halten sich mehrere Millionen Pilger in der Stadt auf. Sie werden oft in Zeltstädten untergebracht und von der saudischen Regierung mit Essen und Trinken versorgt. Mekka hat historisch eine große Bedeutung als Handelsstadt und Knotenpunkt vieler Karawanenrouten aus Asien und Afrika nach Europa. Von größerer Bedeutung für Mekka ist die islamische Religion. Im Zentrum der Stadt befindet sich das wichtigste Heiligtum des Islam, die Kaaba, Ziel der islamischen Pilgerreisen. Alle Muslime beten in Richtung Kaaba. Mekka befindet sich im Landesinneren ungefähr 200 km südlich des nördlichen Wendekreises im mittleren Westen des Landes. Wegen ihrer besonderen religiösen Bedeutung wechselte die Herrschaft über die Stadt in der Geschichte oft, je nachdem welche muslimische Macht gerade den größten Einfluss hatte.
Medina hat 919.000 Einwohner und ist die zweitheiligste Stadt der Muslime. Sie liegt in der Mitte des Landes, westlich von Riad. In Medina begann 622 die islamische Zeitrechnung, als der Prophet Mohammed von Mekka in die Oase Yathrib, das heutige Medina, zog (Hidschra). Mohammed ist in Medina begraben, was die Stadt zu einem wichtigen Pilgerort macht. Medina war eine bedeutende Karawanenstadt und ein wichtiges Handelszentrum, 1932 wurde es von den Truppen des saudischen Königs von der Herrschaft der Haschimiten befreit und dem Königreich einverleibt. Nicht-Muslimen ist das Betreten der heiligen Städte verboten.
Siehe auch: Liste der Städte in Saudi-Arabien
Klima

In Saudi-Arabien herrscht vorwiegend heißes und trockenes Klima. Das kontinentale Klima im Landesinneren weist zum Teil beträchtliche Temperaturunterschiede auf, vor allem zwischen Tag und Nacht. Im Sommer sind tagsüber Maximalwerte von 40 °C möglich, im Winter kann nachts der Gefrierpunkt unterschritten werden. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt bei 28 °C. Der größte Teil der spärlichen Jahresniederschlagsmenge fällt zwischen November und Januar.
Die Versorgung mit Trinkwasser stellt aufgrund des Reichtums des Landes kein Problem dar, obwohl Wasserknappheit ein wachsendes Problem ist, weil sich die Grundwasserreserven langsam erschöpfen. Saudi-Arabien besitzt weder Flüsse noch Seen und begegnet dem Wassermangel mit dem Bau von Tiefbrunnen und Meerwasserentsalzungsanlagen, die einen bedeutenden Teil der Energie verbrauchen. Die Küsten am Persischen Golf und am Roten Meer sind teilweise ölverschmutzt. Die Regierung hat angekündigt, Millionen von Euro in weitere Meerwasserentsalzungsanlagen zu investieren.
Flora und Fauna
In den meisten Teilen des Landes ist die Vegetation auf niedrige Gräser und kleine Sträucher beschränkt. In verstreuten Oasen wachsen Dattelpalmen. Die arabische Oryxantilope sowie weitere Antilopenarten wurden durch die Jagd ausgerottet, heute lebt sie aufgrund von Auswilderungsprogrammen wieder in geringer Zahl in Freiheit. Auch einige Singvögel sind vom Aussterben bedroht.
Verbreitet sind Wildkatzen, in der Wüste lebende Flughühner, höhlenbauende Nagetiere und Wüstenratten sowie diverse Reptilien und Insekten. Die in Syrien vor wenigen Jahren wiederentdeckten Waldrappen ziehen auch nach Saudi-Arabien. Der Halsbandsittich ist als Neozoon in vielen Siedlungen zu finden. In den Küstengewässern des Roten Meeres wimmelt es von Meerestieren, besonders in den Korallenriffen.
Bevölkerung
Saudi-Arabien hat eine Bevölkerungszahl von 26.417.599 Einwohnern. Davon sind 7 Millionen Menschen legal im Land lebende Ausländer. Die Bevölkerung Saudi-Arabiens lebt hauptsächlich in den Städten und einigen wenigen Oasen.
Die ursprünglichen Einwohner waren fast ausschließlich Araber. Das Land wird von etwa 400 Stämmen bewohnt, über ein Zehntel der Einwohner sind Nomaden oder Halbnomaden. Die soziale Absicherung ist gut, steht aber nur Saudis zu. Die medizinische Versorgung, die allen Einwohnern in den Städten kostenlos zur Verfügung steht, ist sehr gut. Neun von zehn Einwohnern sind arabischer Herkunft, entweder einheimische Saudis oder Menschen aus dem arabischen Raum, vornehmlich Ägypter, Jordanier und Palästinenser. Den Rest stellen nicht-arabischstämmige Ausländer, die meist als Gastarbeiter tätig sind.
In Saudi-Arabien sind über 6 Millionen Gastarbeiter beschäftigt. Sie kommen zumeist aus Indien, Pakistan, Bangladesch, Iran, den Philippinen, Indonesien und dem Sudan. Sie arbeiten vor allem in Bereichen, in denen Saudis nicht arbeiten wollen. Während und nach der Mekkawallfahrt im Monat Hadsch kommt es immer wieder zu Schwarzarbeit durch ausländische Pilger. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und den darauf folgenden US-Militäraktionen war ein Zustrom von afghanischen Bauarbeitern, überwiegend Paschtunen, zu beobachten.
Die Bevölkerung ist mit 73 % mehrheitlich sunnitisch-wahhabitisch, 5-10 % sind Schiiten. Der Rest gehört zum größten Teil der anderen Richtung des sunnitischen Islams an. Die Mehrheit der Ausländer kommt aus Vorderasien und Schwarzafrika.
Saudi-Arabien hat eine Bevölkerungsdichte von 12 Einwohnern pro km². 86 % der Menschen leben in den Städten des Landes, der Rest auf dem Land. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 69,5 Jahre, wobei Frauen mit 71,2 Jahren im Durchschnitt etwas älter werden als Männer (66,9 Jahre).
Pro tausend Geburten gibt es fünfzig Fälle von Kindersterblichkeit, sowie eine Müttersterblichkeit von 23 je 100.000 Geburten. Damit wächst die saudi-arabische Bevölkerung jährlich um 4 Prozent. Die Fruchtbarkeitsrate saudischer Frauen liegt mit 6,21 Kindern sehr hoch. Damit hat das Land eine der größten Bevölkerungswachstumsraten der Welt. Fast zwei Drittel der saudischen Bevölkerung sind unter 25 Jahre alt. Die Ansteckung durch HIV ist trotz der Nähe zu Afrika und den daraus resultierenden Einflüssen mit offiziell 0,01 % sehr gering. In Deutschland liegt sie bei 0,1 %, im Sudan bei 2,6 %. Als Grund für die niedrige Infektionsrate gelten strenge Strafen für außerehelichen Geschlechtsverkehr.
Der Alphabetisierungsgrad der arabischen Bevölkerung ist mit insgesamt 97,16 % hoch (Deutschland: 99 %). Dabei sind 96,2 % der saudi-arabischen Frauen des Lesens und Schreibens mächtig, fast so viele wie Männer, die einen Alphabetisierungsgrad von 98,3 % haben. In Saudi-Arabien kommen auf 1.000 Einwohner im Durchschnitt 1,7 Ärzte sowie 2,3 Betten in einem staatlichen Krankenhaus. Hocharabisch ist Amtssprache, Englisch gilt als Sprache des Handels, außerdem werden noch einige arabische Dialekte gesprochen, die aber im offiziellen Gebrauch kaum Anwendung finden.
Sehenswürdigkeiten
Das Land hat eine einzige antike Stätte: Mada'in Salih, nahe der Provinzstadt al-Ula, auf halbem Weg zwischen Medina und Ha'il im Norden des Landes. Es handelt sich hierbei um eine ca. 2000 Jahre alte Felsengräberstätte. Bemerkenswert daran sind die aufgrund der trockenen Witterung gut erhaltenen Felsinschriften auf Aramäisch (ca. 2000 Jahre) und Thamutisch (ca. 4000-5000 Jahre). Sehr außergewöhnlich sind die in dieser Gegend besonders zahlreichen aufgrund von Witterung entstandenen Felsformationen, die dem Betrachter wie Abbildungen von Tier- und Menschengestalten erscheinen.
Die Flagge Saudi-Arabiens
Die Flagge Saudi-Arabiens wurde 1932 eingeführt und in der heutigen Form am 15. März 1973 angenommen. Auf grünem Hintergrund liegt waagrecht ein gerades weißes Schwert, darüber in weißen arabischen Schriftzeichen die Schahada, das Glaubensbekenntnis des Islam.

Bedeutung: Grün ist die Farbe des Islam, hier die Farbe der Fatimiden, eines Herrscherhauses. Das Glaubensbekenntnis des Islam lautet:
- لا إله إلا الله محمد رسول الله
- Lā ilāha illā llāh Muḥammadun rasūlu llāh :
- Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Prophet.
Das glatte Schwert symbolisiert Rechtschaffenheit und Gerechtigkeit.
Wegen des auf der Flagge abgebildeten islamischen Glaubensbekenntnisses darf die Flagge nicht auf Halbmast gesetzt werden. Das Glaubensbekenntnis gebietet es den Saudis, die Flagge mit einem größeren Respekt zu behandeln, als dies bei Nationalflaggen üblich ist. So darf man eine abgebildete saudi-arabische Nationalflagge wegen der Schahada beispielsweise nicht entsorgen oder vernichten. Dies führt insbesondere dann zu Problemen, wenn internationale Unternehmen in Unkenntnis dieser Tatsache die Nationalflagge auf Wegwerfartikeln (Verpackungen, Dosen usw.) abdrucken, etwa um eine Zutatenliste in arabischer Sprache zu kennzeichnen. Auch bei der Fußball-Weltmeisterschaft 1998 war es verboten, die Flagge auf dem Spielball abzubilden.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Saudi-Arabiens
Seit Beginn der historischen Überlieferung war die Arabische Halbinsel von Semiten bewohnt. Wegen des rauhen Wüstenklimas war das Nomadentum die vorherrschende Wirtschaftsform. Immer wieder stießen Akkader, Amoriter und Aramäer aus der Wüste in die fruchtbaren Gebiete Mesopotamiens und Syriens vor. Die größte dieser Bewegungen entstand im 7. Jahrhundert mit der Verbreitung des Islams durch den Propheten Muhammad. Innerhalb weniger Jahrzehnte eroberten Muslime ein Reich, das sich von Spanien bis Indien erstreckte.
Durch die Verlagerung des Reichszentrums verlor Arabien bald wieder seine politische Bedeutung. Nur die heiligen Stätten Mekka und Medina im Hedschas wurden jährlich von muslimischen Pilgern besucht. Seit dem 18. Jahrhundert verbündete sich die Dynastie der Saud mit der streng gläubigen islamischen Reformbewegung der Wahhabiten, um auf diese Weise die arabischen Beduinenstämme zu einigen und zu unterwerfen.
Ein erster größerer Expansionsversuch unter Emir Saud I. (1803-1814) provozierte jedoch im Auftrag des ohnmächtigen osmanischen Sultans eine vernichtende Militärintervention des osmanischen Vizekönigs von Ägypten, Muhammad Ali, dessen Truppen Sauds Sohn Abdallah I. 1818 vernichtend schlugen. Zweimal - 1818-1822 und nochmals 1838-1843 - wurde das saudische Herrschaftsgebiet im Nedschd von ägyptischen Truppen besetzt. Nach diesen Rückschlägen gerieten die erheblich geschwächten Saudis unter die Oberherrschaft anderer, osmanentreuer arabischer Stammesfürsten. Das Osmanische Reich beobachtete die Lage immer genauestens wegen des von den Türken als „nicht richtig“ anerkannten Islams der Sauds und wegen der heiligen Städte in dem Gebiet.
Erst Emir Abd al-Aziz II. ibn Saud (regierend ab 1902), befreite seine Dynastie und deren Stamm von dieser Unterordnung im Osmanischen Reich und nutzte den wahhabbitischen Fundamentalismus erneut für eine siegreiche militärische Expansion in Arabien. Entscheidend war hier der militärische Sieg Ibn-Sauds 1925 über die konkurrierende Dynastie der Haschemiten, die dabei ihr Stammkönigreich Hedschas samt den heiligen Städten Mekka und Medina verloren.
Nach weiteren Eroberungen wurden die unterschiedlichen Gebiete am 23. September 1932 zum neuen Einheitsstaat Saudi-Arabien vereinigt. Deshalb ist der 23. September Nationalfeiertag. Durch die reichen Erdölvorkommen erlangte Saudi-Arabien Wohlstand und eine große Bedeutung für die Wirtschaft der Industrienationen.
Geschichte nach 1945
Ebenfalls 1945 wurde mit der Arabische Liga ein Rat der arabischen Staaten gegründet. Die arabische Liga versuchte 1948 die Staatsgründung Israels mit dem Palästinakrieg zu verhindern, in dem sich auch Saudi-Arabien engagierte. In den 1950er Jahren ließ der König einen Ministerrat zu, der aber nur eine beratende Funktion besitzt. 1960 war das Königreich ein Gründerstaat der OPEC. Saudi-Arabien unterstützt immer wieder einzelne Parteien in Bürgerkriegstaaten wie dem Jemen und kommt damit in Konflikt mit anderen arabischen Staaten. 1963 wurde die Sklaverei abgeschafft, wobei die Sklaven durch Gastarbeiter aus den arabischen Nachbarstaaten sowie Süd- und Südostasien und Afrika ersetzt wurden. Die Gastarbeiter sind bis heute eine wichtige Stütze der Wirtschaft des Landes. In den 1960er und 1970er Jahren kam es immer wieder zu Grenzkonflikten mit dem Jemen, die 1976 mit einem Friedensvertrag beigelegt werden konnten. Eine endgültige Festlegung der Grenze erfolgte erst 2000.
Militär (جَيْش)


Das Saudische Militär wurde mit Hilfe von ihrer US-amerikanischen Verbündeten seit dem Beginn des Ölbooms stark ausgebaut. An Kampfeinsätzen im Ausland nahmen saudische Soldaten bislang allerdings nicht Teil. Seit den 40er Jahren hat der Saudische Staat über 18,5 Billionen US Dollar in das Militär investiert. Der aktuell Wehretat beträgt 18,8 Mrd. $ (2004). Das Land befindet sich seit 1948 immer noch mit Israel offiziel im Kriegszustand, da noch keine Friedensverträge zustande gekommen sind.
Bodenstreitkräfte
Die saudische Armee hält 75.000 Mann an Bodentruppen im aktiven Dienst. Ebenso verfügt die Armee über c.a 4.600 gepanzerte Fahrzeuge und 750 Kampfpanzer.
Marine
Die Marine des Königsreichs ist vergleichweise klein. Insgesamt dienen 10.000 Soldaten bei dieser Teilstreitkraft. Davon sind 3.000 Marineinfanteristen. Die Marine besitzt 7 Fregatten und weitere kleinere Schiffe, so daß sie vor allem auf Küstenverteidigung ausgerichtet ist.

Luftwaffe (RSAF)
RSAF steht für "Royal Saudi Air Force". Nach der israelischen Luftwaffe hat die RSAF die zweit größte Luftkampffähigkeit im mittleren Osten. Die RSAF hat sich von einer groß defensiven militärischen Kraft in eine Technisch Fortgeschrittene Truppe mit Schlagfähigkeit entwickelt. Das Rückrat der RSAF ist heute der F-15 Eagle und der Panavia Tornado. Die RSAF bestellte verschiedene Waffen in den neunziger Jahren, einschließlich, "Sea Eagle" Defensivraketen, Lasersysteme zur Steuerung von Raketen und Freifallbomben. Insgesamt dienen 20.000 Soldaten in der Luftwaffe. In ihrem Besitz befinden sich 339 Kampfflugzeuge.
Nationalgarde
Unterstützt im Inland die Polizei und die Religionspolizei, schützt die Königliche Familie, wird zum Anti-Terror Schutz eingesetzt und schützt die Heiligen Städte von Mekka und Medina. Sie umfasst zur Zeit rund 57.000 Mann.
Politik (سِيَاسَة)
Politisches System
Saudi-Arabien ist eine islamische absolute Monarchie. Seit dem 1. August 2005 regiert König Abdullah bin Abd al-Aziz, der gleichzeitig Premierminister ist. Auch der Rest der königlichen Familie hat wichtige Regierungsämter inne. Das Königreich besteht aus 13 Provinzen, die von Prinzen oder engen Verwandten der königlichen Familie regiert werden. Alle Provinzgouverneure werden vom König ernannt. Die kleinen Städte und Dörfer werden in der Regel von einem Dorf- oder Ältestenrat regiert. Die Verfassung des Landes besteht in schriftlicher Form seit 1992, ein 83 Punkte umfassendes Dokument, das auf der Schari'a, dem Koran und der Sunna basiert. Diese Regeln werden strikt ausgelegt und durchgesetzt. So können etwa Mörder, Drogenhändler, Homosexuelle, Hochverräter, Vergewaltiger, Ehebrecher und Gotteslästerer zum Tode verurteilt werden.
Staatsoberhaupt
Der Monarch ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef und zugleich Kustor der beiden heiligen Moscheen. Seit dem 1. August 2005 ist dies Seine Majestät Abdullah bin 'Abdul-'Aziz Al Saud.
Thronfolger seit dem 1. August 2005 ist Seine Königliche Hoheit Kronprinz und erster Vizepremierminister Sultan bin Abd al-Aziz, Halbbruder des Königs.
Das Königshaus




Seit der Staatsgründung 1932 durch Ibn Saud wurde das Königreich von sechs Monarchen in folgender Reihenfolge regiert:
- Abd al-Aziz al Saud, (1932-1953)
- Saud, (1953-1964), Sohn von König Abd al-Aziz
- Faisal, (1964-1975), Sohn von Abd al-Aziz
- Chalid, (1975-1982), Sohn von Abd al-Aziz
- Fahd, (1982-2005), Sohn von Abd al-Aziz
- Abdullah, (seit 2005), Sohn von Abd al-Aziz
Alle stammen von König Abd al-Aziz ab. Er und seine männlichen Nachkommen zeugten mindestens 5.000 Prinzen, die zum Großteil Funktionen in den Ministerien des Staates innehaben. Die Zahl seiner männlichen Nachkommen in direkter Linie steigt beständig stark an. Das verdeutlicht, wie allgegenwärtig das Königshaus im Lande ist.
Ein großes Problem, das durch die vielen Nachkommen entstehen könnte, besteht darin, dass nach dem Ableben Abdullahs die oben erwähnte Anzahl an Prinzen versuchen könnte, einen Teil der Macht für sich zu beanspruchen. Weil die Ölvorräte weiter sinken und somit das Geld immer knapper wird, werden einige Prinzen in Zukunft ein Leben führen müssen, das nicht ihrem heutigen Standard entspricht. Saudi-Arabien ist ein religiös legitimierter Staat. Der König bezeichnet sich seit 1986 als Hüter der heiligen Stätten von Mekka und Medina (arab. خادم الحرمين), was ihn und das Königshaus in der islamischen Welt aufwerten sollte. Deshalb legt das Königshaus großen Wert darauf, die Politik nicht von der Religion zu trennen, wie etwa in der Türkei. Insbesondere die langjährige Verbundenheit der Dynastie der Saud mit dem Islamischen Klerus und umgekehrt trägt zur Verankerung der Monarchie im Königreich bei. In letzter Zeit zeigen sich jedoch Risse in dieser gegenseitigen Verbundenheit.
Ministerrat
Dem König untersteht ein Ministerrat, der 1953 eingerichtet wurde. Er hat 150 Mitglieder, die vier Jahre lang diese Position bekleiden. Die Hälfte der Minister wird vom König ernannt, die andere Hälfte wird vom Volk gewählt. Der Ministerrat besteht aus dem Premierminister, dem ersten und dem zweiten Vizepremierminister, 20 weiteren Ministern, von denen der Verteidigungsminister auch das Amt des zweiten Vizepremierministers bekleidet, zwei Staatssekretären, sowie einer kleinen Anzahl von Beratern und Leitern großer autonomer Organisationen. Der Ministerrat hat keine Verfügungsgewalt über den Staatshaushalt oder über Gesetzesbeschlüsse, er berät nur den König. Alle Spitzenämter in Schlüsselministerien, wie Inneres, Äußeres, Verteidigung und Wirtschaft, sind von Prinzen des Königshauses besetzt.
Gesetze werden durch Beschluss des Ministerrates und nachfolgenderRatifizierung durch königliches Dekret in Kraft gesetzt. Sie müssen mit der Scharia in Einklang stehen. Die Justiz wird von einem System von Religionsgerichten nach den Regeln der Scharia ausgeübt. Die einzelnen Richter werden vom König auf Vorschlag der Hohen Rates in Justizfragen ernannt. Dieser Rat besteht aus zwölf erfahrenen Juristen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist gesetzlich geschützt. Der König ist die höchste Revisionsinstanz und hat das Begnadigungsrecht. Seit der saudischen Staatsgründung 1932 herrschten einschließlich Abdullah sechs Könige über das Reich, alle aus dem Hause der Al Saud. Muss ein neuer König ernannt werden, so tritt der Rat der Ältesten des Königshauses zusammen, um ihn zu ernennen. Die führenden Mitglieder der königlichen Familie wählen im Falle einer Vakanz den neuen König mit nachträglicher Zustimmung der Ulema aus ihrer Mitte.
Die Machtfülle des Königs wird theoretisch durch die Regeln der Scharia und der saudischen Tradition eingeschränkt. Er muss auch den den Konsens zwischen dem königlichen Haus Saud, religiösen Führern (Ulema) und anderen wichtigen Elementen der saudischen Gesellschaft wahren.
Politische Entwicklung
Im März 1992 erließ König Fahd mehrere Dekrete, in denen die Grundzüge des Regierungssystems geregelt werden. Erstmals wurde bei dieser Gelegenheit das Verfahren bei der Thronfolge kodifiziert. Im Zuge des königlichen Reformprogramms wurde gleichzeitig ein nationales beratendes Gremium geschaffen, dessen vom König ernannte Mitglieder die Regierung in Angelegenheiten mit öffentlichem Interesse beraten. Im Reformprogramm war auch ein Rahmenplan für die Gründung beratender Gremien auf Provinzebene enthalten.
Im September 1993 erließ König Fahd weitere Reformdekrete, mit denen er dem beratenden Gremium eine Geschäftsordnung gab und dessen Mitglieder ernannte. Der König verkündete zudem den Ministerrat betrefeffende Reformen, die unter anderem eine Beschränkung der Amtszeit auf vier Jahre vorsahen und zudem Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten der Minister und anderer hoher Offizieller enthielt. Die Geschäftsordnungen der 13 Provinzräte und ihre Mitglieder wurden gleichfalls 1993 bekanntgegeben.
Im Juli 1997 wurde die Anzahl der Mitglieder des beratenden Gremiums von 60 auf 90 erhöht. Im Mai 2001 erfolgte nochmals eine Erweiterung auf 120 und im Jahre 2005 auf 150 Mitglieder. Da viele der alten Mitglieder bei den Erweiterungen nicht wieder ernannt wurden, hat sich die Zusammensetzung des Gremiums stark verändert. Die Rolle des Rates wird auch in Anbetracht der wachsenden Erfahrung des Gremiums stufenweise erweitert.
Auslandsbeziehungen
Saudi-Arabien genießt in der Politik bei den anderen islamischen Ländern einen Sonderstatus, weil sich die zwei heiligsten Städte des Islams in diesem Land befinden.
Trotz der nicht demokratischen Regierungsform und den für westliche Vorstellungen grassierenden Menschenrechtsverletzungen hat Saudi-Arabien sehr gute diplomatische Beziehungen zu Europa und den USA, auch zu Deutschland. Seit den Mohammed-Karikaturen sind diese allerdings abgekühlt, mit Dänemark gibt es überhaupt keine Beziehungen mehr.
Trotz der undemokratischen Herrschaftsform war Saudi-Arabien bislang ein enger Verbündeter der USA. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist das Verhältnis zwischen den beiden Staaten abgekühlt. 15 der 19 Attentäter waren saudische Staatsangehörige, was zunächst offiziell dementiert wurde. Eine weitere Belastung der Beziehung zu den USA ist, dass die meisten Insassen des Guantanamo Gefängnisses Saudische Staatsbürger sind (132 Häftlinge).
Saudi-Arabien ist Mitglied des Golf-Kooperationsrats (Gulf Cooperation Council, GCC).
Das Land befindet sich seit 1948 offiziel im Kriegszustand mit Israel.
Golfkriege
1. Golfkrieg
Im ersten Golfkrieg (1980-1988) unterstützte Saudi-Arabien den Irak gegen den Iran. Auf Grund der islamischen Revolution im Iran und der sowjetischen Besetzung von Afghanistan erfolgte unter Fahd ibn Abd al-Aziz seit 1982 eine verstärkte Anlehnung an die USA, von der man sich in der Zwischenzeit etwas distanziert hatte. Damit verbunden ist der Aufbau einer vom Erdöl unabhängigen Industrie sowie großen Investitionen in die Infrastruktur, Straßen und Flughäfen sowie die Festigung der Beziehung zu den Nachbarstaaten durch Grenzabkommen.
2. Golfkrieg
Wie prekär die Sicherheitslage eines so reichen Ölstaates wie Saudi-Arabien ist, wurde mit der Besetzung Kuwaits (1990-1991) durch den Irak deutlich. Saudi-Arabien musste ein Bündnis mit den USA und anderen westlichen Staaten eingehen, um sich selbst zu schützen und die Iraker wieder aus Kuwait zu vertreiben. Saudi-Arabien trug dafür fast 40 % der Kriegskosten. Allerdings führte die Stationierung amerikanischer Truppen im Land zu heftiger Kritik wahhabitischer Geistlicher und islamischer Fundamentalisten, die sich zunehmend gegen das Königshaus richtet und in jüngerer Vergangenheit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Terroranschlägen auf westliche Einrichtungen führte.
3. Golfkrieg
Seit den Anschlägen auf das World Trade Center in New York im September 2001 sieht sich Saudi-Arabien verstärkt Vorwürfen ausgesetzt, terroristische Gruppierungen zu unterstützen. Von den 19 Attentätern des 11. September stammten 15 aus Saudi-Arabien. Halb-offizielle Stiftungen und Mitglieder der königlichen Familie stehen zudem im Verdacht, al-Qaida finanziell gefördert zu haben. Gelder aus Saudi-Arabien fließen auch an extremistische Vereinigungen wie die Hamas-Bewegung in Israel/Palästina.
Während des dritten Golfkrieges (2003) verweigerte Saudi-Arabien den USA die Nutzung ihrer Militärstützpunkte auf saudischem Boden, was zu einer weiteren Abkühlung des Verhältnisses zu den USA geführt hat. Das Hauptquartier der US-Truppen wurde deshalb nach Katar verlegt.
Siehe auch: Dynastie der Saud, Wahhabiten
Staat und Religion
Die Staatsreligion ist die wahhabitische Ausformung des sunnitischen Islam. Diese Strömung des Islam gewinnt durch die finanzielle Hilfe Saudi-Arabiens und des Königs bei der Errichtung von Moscheen und Koranschulen in aller Welt zunehmend an Bedeutung. Saudi-Arabien unterstützt ebenfalls alle Richtungen des Sunnitischen Islam, meist Fundamentale und Militante Gruppen. Großen Einfluss auf das Volk haben die Ulema, die Religionsgelehrten, die in den Moscheen und Fernsehprogrammen des Landes predigen. Religion und Politik werden nicht getrennt.
Bürgerrechte
Es gibt keine politischen Parteien. Gewerkschaften sind vom König offiziell verboten. Traditionellerweise hat jeder Bürger anlässlich öffentlicher Audienzen Zugang zu hohen Offiziellen und das Recht, sich mit Petitionen direkt an sie zu wenden.
Religion (دِين)

Die Hauptreligion ist der zum sunnitischen Islam gehörende wahhabitische Islam, dem 73 % der Bevölkerung, vor allem im Nadschd und im Norden, angehören. Andere Sunniten stellen 12 % der Bevölkerung, Schiiten etwa 5-10 %. Die Religionsfreiheit der Schiiten ist beschränkt, daher dürfen Bräuche, die mit dem sunnitischen Islam nicht vereinbar sind, z. B. die Zeitehe oder das Gedenkfest für Imam Hussain und Imam Ali, nicht ausgeübt werden. 98 % der Bevölkerung sind Muslime, die restlichen 2 % sind Juden und Christen. Viele Gastarbeiter, Hindus oder Bekenntnislose geben sich bei der Einreise als Christen aus, weil keine Religionen außer Islam, Judentum und Christentum anerkannt werden. Das Praktizieren anderer Religionen als des Islam ist in Saudi-Arabien verboten. Für Gastarbeiter und Diplomaten ist es demnach bei Strafe verboten, einen Gottesdienst zu feiern, eine Taufe oder eine Krankensalbung zu empfangen. Kirchen, Synagogen oder andere nicht islamische Gebetshäuser gibt es nicht, und die Errichtung dieser ist verboten. Nach der Interpretation der wahhabitischen Geistlichen darf auf dem Land, worauf sich die zwei heiligen Stätten befinden, kein nichtislamisches Gotteshaus stehen. Auf Missionierung zu anderen Bekenntnissen als dem Islam und den Abfall vom Islam steht die Todesstrafe, die auch vollstreckt wird. Allerdings gibt es z. B. zwei deutsche Schulen in Saudi-Arabien, in denen diese Gesetze nicht gelten; innerhalb des Schulgeländes kann man so leben wie in Deutschland auch.
Die beiden heiligsten Stätten des Islam, die Kaaba in Mekka und die Ruhestätte des Propheten Mohammed in Medina, liegen in Saudi-Arabien, so dass das Land jährlich das Ziel von mehreren Millionen Pilgern ist, vor allem während des Haddsch. Diebstahl während des Haddsch kann mit Zwangsamputation einer Hand oder sogar mit dem Tode bestraft werden. Auch die Heilige Zamzam-Wasserquelle, das Tal Mina und der Berg Arafat, auf dem der Prophet Mohammed seine letzte Predigt abhielt, befinden sich in Saudi-Arabien. Das Grab von Eva soll in Dschidda liegen.
Daher genießt Saudi-Arabien in der islamischen Welt einen Sonderstatus, wird aber auch wegen seiner Intoleranz gegenüber anderen Kulturen und Religionen kritisiert. Besonders kritisiert wird, dass viele antike Gebäude in Mekka und Medina von den wahhabitischen Saudis niedergerissen wurden, mit Begründungen, die nicht mit dem Islam vereinbar seien. Die Wahhabiten leiten ihre Islamische Lehre aus dem kitab at-tauhid ab.
In Saudi-Arabien herrscht der wahhabitische Islam, der bei manch anderen Muslimen als umstritten gilt, weil er die Religion sehr konservativ und manchmal zu streng auslege. Die konservative und Dogmatische Auslegung des Islam durch Muhammad ibn Abd al-Wahhabs Lehre gewinnt heute von Saudi-Arabien ausgehend zunehmend Einfluss auf die gesamte sunnitische-Islamische Welt. Laut Wahabitischer Lehre ist nicht nur alles verboten, was laut Koran oder anderen Überlieferungen veboten ist, sondern auch jede Handlung oder Situation, die zu einer solchen verbotenen Tat führen könnte. So kommt es vor, dass laut einer Umfrage über 80 % der Männer bis zur ihrer Ehe noch nie mit einer nicht verwandten Frau von Angesicht zu Angesicht gesprochen haben, weil dass zur Unzucht führen könnte.
In Saudi-Arabien ist Muhammad ibn Abd al-Wahhabs Lehre Staatsdoktrin. Gleichzeitig fördert der saudische Staat wahhabitische und andere sunnitische Organisationen in allen Teilen der Welt. Die Anhänger der Theologie Muhammad ibn Abd al-Wahhabs sehen sich innerhalb der muslimischen Gemeinschaft von vielen Seiten dem Vorwurf ausgesetzt, gegenüber anderen Auffassungen der islamischen Lehre und Ungläubigen (Nicht-Muslimen) äußerst intolerant zu sein und ihr eigenes Verständnis des Islam mit Gewalt oder Beeindruckung (Vorzeigen des beispielhaften Lebens und der Gesetze) gegen andere Muslime durchzusetzen. Anhänger der Bewegung sehen darin dagegen den legitimen Kampf (Dschihad) gegen Ungläubige, die nur dem Namen nach Muslime seien, und gegen Abtrünnige vom Islam.
Als Hochburgen der Wahhabiten in Saudi-Arabien gelten die Städte Riad und Buraida.
Eine Eigenheit des saudischen Systems, die sich aus der Erhebung der wahhabitischen Lehre zur Staatsdoktrin ergibt, sind die mutawwaʿ, die Religionspolizei. Die sog. mutawwaʿīn sind neben der regulären Polizei Wächter, die die Einhaltung sittlicher Normen in der Öffentlichkeit kontrollieren sollen. Ungewöhnlich ist ferner, dass während des Freitaggebetes die Predigt sehr laut gestellt wird, so dass das gesamte Umfeld der Moschee beschallt wird. Dabei ist antiwestliche Propaganda nicht selten.
Wer sich öffentlich zu "Islamischen-Sekten" Gruppen wie die Aleviten, Ahmadiyya, Drusen , Jesiden, und Baha'i bekennt kann bestraft werden.
Die dem Islam widersprechende Lebensweise einer Reihe von Mitgliedern des saudischen Königshauses polarisiert die Gesellschaft. Kommentatoren halten daher einen religiös motivierten Staatsstreich durch fundamentalistische Geistliche für denkbar.
Mufti(s) (Geistliche)
Der Mufti ist der oberste geistige Gelehrte Saudi-Arabiens z.z Sheik Abdulaziz bin Abdullah al-Sheik . Er erlässt sogenannte Fatwas (religiöse Gutachten) und trägt sie der Königsfamilie vor. Der Einfluss des Mufti war in den letzten Jahren gesunken, ist aber seit der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen wieder stark angestiegen. Es war aber auch davor zu beobachten, dass der Einfluss der Geistlichen stark anzusteigen schien. In einer Fatwa vom März 2004 forderte der Mufti ein vollständiges Verbot der Vermischung der Geschlechter als Antwort auf eine Konferenz, die saudische Wirtschaftsexpertinnen im Wirtschaftsclub von Dschidda abhielten, bei welcher Frauen und Männer teils ungetrennt und eine Vorleserin unverschleiert in einem gemeinsamen Raum an der Konferenz teilnahmen.
Auszug aus dieser Fatwa:
"Zeitungen veröffentlichten ihre Bilder in diesem Staat, was die Scharia verletzt. Unverschleierte Frauen öffnen das Tor zum Bösen und zum Schlechten. Ihr Verhalten wurde von den Ausländischen Medien als Beginn der Befreiung der saudischen Frauen dargestellt, so als ob sie vom islamischen Recht eingeschränkt würden. Ich warne vor den schlimmen Folgen, die solche Verhaltensweisen haben werden. Mich schmerzt es, dass ein solches schamloses Verhalten ausgerechnet in Saudi-Arabien geschehen ist, dem Land der Zwei Heiligen Moscheen, dessen Führer immer die Scharia ohne Furcht vor Kritik befolgt haben."
Immerhin hatte der Ausbruch des Mufti unterschiedliche Reaktionen und vor allem auch Kritik an der Veranstaltung hervorgerufen. Damals noch Kronprinz heute König Abdullah bin Abdul Aziz war genötigt, sich einzuschalten. Er mäßigte die Erwartungen und versuchte, die konservativen Männer zu beruhigen, dass alles nicht so schnell geschehen werde, gleichwohl: "Die Veränderungen sind unterwegs. Wir gehen mit den Veränderungen voran, aber wir müssen dies Schritt für Schritt tun."
Ein Verbot privater gemischtgeschlechtlicher Konferenzen wurde, obwohl damit jederzeit zu rechnen ist, bislang noch nicht im Gesetz verankert. In kleineren Kreisen scheint sich die Geschlechtertrennung dennoch zu lockern. Hochzeiten beispielsweise sind zwar private Veranstaltungen, jedoch schickt das Kulturministerium hier manchmal einen männlichen und immer einen weiblichen Aufseher. Die Aufseherin kontrolliert zusätzlich, dass in den Frauenplätzen der Hochzeit keine Fotos gemacht werden, da die Frauen dort unverschleiert und meist freizügig gekleidet sind. (Bei Hochzeiten gilt ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Geschlechtertrennung, außer im kleinen Familienkreis.)
Der Einfluss der Geistlichen im Lande ist sehr groß und kaum abschätzbar.
Der aktuelle Mufti, Scheich Sheik Abdulaziz bin Abdullah al-Sheik, hat im Jahre 2005 auf der Pilgerfahrt gegen den Terrorismus gepredigt und dessen Taten als "Angriff und Verrufung des Islam" bezeichnet.
- Islam.ws: [1] Internetseite der Wahhabitischen Gelehrten mit Fatwas (Englisch)
- al-islam: [2] Internetseite des "Ministerium für Islamische Angelegenheiten" in Saudi-Arabien (Deutsch, Arabisch, Englisch, Türkisch, Franzözoisch und Malaiisch) (Inklusive Hadith und Koran Übersetzung und Rezetation.
- binbaz.org.sa: [3] Internetseite von Scheich ibn Baz (Arabisch)
- ibnothaimeen: [4] Internetseite von Scheich ibn Uthaimin (Arabisch)
Mutawwaʿ: die Religionspolizei (arabisch: مطوع)
Religionspolizisten heißen مطوعون mutawwaʿūn bzw. مطوعين mutawwaʿīn.
Mutawwaʿ (Plural: mutawwaʿīn) bedeutet Religionswächter, Religionspolizei, wird aber auch oft als das "Komitee zur Förderung des Guten und Verhinderung des Bösen" bezeichnet.
Die Mutawwaʿīn achten darauf, dass niemand gegen die Gesetze des Islam verstößt. Es wird beispielsweise immer kontrolliert, ob alle Geschäfte zu den Gebetszeiten geschlossen sind und dass in dieser Zeit keine Männer ihre Zeit "sinnlos vergeuden".
Die Mutawwaʿīn sind dazu befugt, Männer, die sich mit Frauen unterhalten, mit denen sie nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert sind, zu verhaften. Sie sind auch berechtigt, Produkte, die als unislamisch gelten, zu verbannen und zu konfiszieren, wie z.B. Barbiepuppen, CDs/DVDs von westlichen Musikgruppen, pornografisches Material usw. Routinemäßig werden auch Internetcafés und Mobilfunktelefone kontrolliert. Die Religionspolizei genießt eine sehr große öffentliche Unterstützung durch das Volk.
Die Mutawwaʿīn sind eine Organisation, die vom Staat finanziert wird und auch diesem untersteht. Zusätzlich haben die Muftis (geistliche Gelehrte) einen Einfluss auf die Mutawwaʿīn, jedoch keine Kontrolle. Die Mutawwaʿīn sind neben der regulären Polizei Wächter, die die Einhaltung sittlicher Normen in der Öffentlichkeit kontrollieren sollen. Die Mutawwaʿīn tragen ein weißes Gewand, sind aber auch oft von normalen Bürgern nicht zu unterscheiden. Sie dürfen nur gegen Männer vorgehen, das Ansprechen von Frauen ist den Mutawwaʿīn im Normalfall strikt untersagt; sie haben weder das Recht, eine Frau zu verhaften noch sie festzuhalten.
Falls eine Frau sich eines Vergehens strafbar macht, das unter die Aufsicht der Mutawwaʿīn fällt, muss der Beamte darüber mit dem Mann (Ehemann oder Verwandter) reden bzw. die Personalien aufnehmen. Falls kein Mann dabei ist, kann der Beamte durch Gesten oder Handzeichen auf etwas aufmerksam machen (z.B. fehlendes Kopftuch, falsche Kleidung). Hier wird aber oft das Kontaktverbot umgangen und trotzdem angesprochen. Falls das Vergehen so schwer ist, dass es unbedingt geahndet werden muss, wird die normale Polizei hinzugezogen, die auch das Recht hat, Frauen zu verhaften, jedoch nicht mit körperlicher Gewalt (falls dies dennoch vorkommt, werden die Beamten meist wegen sexueller Belästigung angeklagt). Weigert die Frau sich zu kooperieren, wird die Familie kontaktiert, die nun für die Frau bürgt (bei verweigerter Kooperation wird der Ehemann abgeführt und verpflichtet, seine Frau den Behörden zu überbringen).
Die Mutawwaʿīn meiden den Kontakt zu nichtmuslimischen Frauen. Es ist auch kein Vorfall bekannt, in dem die Mutawwaʿīn gegen nichtmuslimische Frauen vorgegangen wäre; die Kleidungsvorschrift wird aber auch hier durchgesetzt.
Die Macht und der Einfluss der Mutawwaʿīn wurde Anfang der 1990er Jahre vor allem im Vorgehen gegen Frauen stark eingeschränkt. Männer dürfen nach wie vor von den Mutawwaʿīn verhaftet werden. Nach den Vorfällen des 11. September 2001 werden die Muftis und ihre Predigten genauestens von der Regierung überwacht, die Mutawwaʿīn wurden zum größten Teil verjüngt und sollen nun auch darauf achten, dass keine terrorverherrlichenden Predigten abgehalten werden. Es gibt in Saudi-Arabien ca. 3.500 Mitglieder der Mutaween, die von Tausenden von Freiwilligen unterstützt werden, die in der Befehlshierarchie direkt König Abdullah unterstellt sind aber die Geistlichen üben ebenfalls einen großen Einfluss auf sie aus. Oft ist die Religionspolizei gemeinsam mit der gewöhnlichen Polizei unterwegs, kann aber auch ohne Polizeieskorte patroullieren. Zum Valentinstag ist der Verkauf vieler Produkte in der "Liebes-Farbe" Rot verboten, um die Bevölkerung von diesem "heidnischen" Spektakel abzubringen. Die Religionspolizei verhindert den Verkauf roter Rosen, roter Plüschteddys, roter Glückwunschkarten und anderer roter Geschenkartikel. Das Feiern von Ostern, Weihnachten, Sabbat, Christliches Neujahr und anderen nicht Sunnitisch-Islamischen Festen/Ritualen ist verboten und wird ebenfalls durch die Religionspolizei kontrolliert/verhindert.
- www.hesbah.com: Website der Mutawwaʿīn in Saudi-Arabien.
- Formular zum Anzeigen "unislamischer Aktivitäten"
Gesetzliche Basis für die Mutawwa`in
Die gesetzliche Basis stammt aus dem Koran: Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar (arabisch: الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-ʾl-maʿrūf wa-ʾn-nahy ʿani ʾl-munkar), „gebieten, was recht ist, und verbieten, was verwerflich ist“ ist ein islamischer Grundsatz, der bereits im Koran mehrfach Erwähnung findet.
Zusätzlich wird die Religionspolizei durch folgenden Hadith legitimiert: "Das Herz weiß nicht, was recht ist und verbietet nicht, was verwerflich ist".
Primäre Legitimation aus dem Koran:
Sure 3, Vers 110:
„Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott.“
Auszug aus dem kitab at-tauhid (Die Lehre des Muhammad ibn Abd al Wahhab ):
Der Herr der Welten; Allah c.c hat uns im heiligen Koran klare Grundsätze aufgezeigt! Die muslimische Gemeinschaft soll sich gerade durch die Einhaltung dieser Grundsätze von anderen unterscheiden!
Weitere Legitimationen aus dem Koran siehe Suren: 7,157; 9,71; 9,112; 22,41.
Daher verankert in der Grundordnung des Königreichs vom 3. Januar 1992 heißt es in Kapitel 5 („Rechte und Pflichten“), Artikel 23: "Der Staat schützt den islamischen Glauben, wendet die Schari'a an, gebietet, was recht ist und verbietet, was verwerflich ist."
Menschenrechte (حُقُوقُ الإِنْسان)
In Saudi-Arabien stehen die Gesetze des Korans ("Das unverfälschte Wort Gottes") und der Sunna d.h die (Scharia) über den Menschenrechten. Der Jahresbericht 2003 der Organisation Amnesty International listet unter anderem die folgenden Tatbestände auf:
- Inhaftierung gewaltloser politischer Oppositioneller
- Anwendung der Prügelstrafe bei Männern (meistens Auspeitschungen)
- Amputationen von Gliedmaßen als Bestrafung
In Saudi-Arabien sind Frauen gemäß wahhabitischer Tradition in einigen Rechten eingeschränkt; im Strafsystem werden ihnen mildernde Umstände zugesprochen. Die Liberalisierungsanstrengungen der Regierung haben ihre ersten Früchte getragen (siehe unten). Frauen müssen sich mit der sogenannten Abaja verhüllen. Inzwischen ist es zwar Pflicht, dass jede Frau einen Personalausweis besitzt, das Land darf aber ohne eine Genehmigung nicht verlassen werden. In Saudi-Arabien ist Frauen das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Stadt strikt untersagt. Im Oktober 2005 bestätige König Abdullah, dass sich daran in nächster Zeit nichts ändern werde. Erst seit 1966 dürfen Frauen Schulen besuchen. Inzwischen ist im Bildungssektor die Liberalisierung so weit vorangeschritten, dass die Mehrheit der Studenten Frauen sind. Sie müssen ihre Vorlesungen allerdings am Bildschirm verfolgen, da in der Universität wie im gesamten öffentlichen Raum der Grundsatz gilt, dass Frauen keinerlei Kontakt zu nichtverwandten Männern haben dürfen.
Frauen haben keine politischen Rechte. Bis 2001 durften sie noch nicht einmal einen eigenen Pass besitzen. Daher bekleiden sie auch in der Regierung, die mehrheitlich von Mitgliedern des Königshauses gestellt wird, keine Positionen. Viele Berufe waren ihnen nicht zugänglich, heute ist den Frauen fast jeder Beruf zugänglich, allerdings unter der Voraussetzung strikter Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz. Sie dürfen das Land ohne Erlaubnis ihres Ehemannes oder eines anderen männlichen Vormunds nicht verlassen.
Frauen besitzen derzeit weder aktives noch passives Wahlrecht. Demokratische Wahlen gab es erstmals 2005, jedoch nur auf kommunaler Ebene. Dabei konnten die Männer nur die Hälfte der Abgeordneten bestimmen. Der Rest wird weiterhin vom Königshaus berufen. An den nächsten Kommunalwahlen sollen sich laut offizieller Verlautbarungen auch Frauen beteiligen können. Da der Staat alle Angelegenheiten nach dem Islamischen Recht regelt sind sachen wie Ehrenmorde unbekannt.
Homosexualität (المِثْلِيَّةُ الجِنْسِيَّة)

Die Homosexualität ist laut Koran Sure 4 Vers 16/17 zu bestrafen und wird in Sure 7 Vers 79/80 als noch die da gewesene "Schandtat" beschrieben, daher ist die Homosexualität in Saudi-Arabien ein schweres Vergehen; so wurden bisher 103 Männer wegen homosexueller Handlungen festgenommen und zu 14.200 Peitschenhieben verurteilt. (14.200 Peitschenhiebe sind die Standardbestrafung für homosexuelle Handlungen.) Am 16 April 2000 wurden 9 Männer zu 2.600 Peitschenhieben und 5 Jahren Gefängnis verurteilt, wegen "Merkwürdigem Verhalten" da die Männer bei ihrer Verhaftung mit Frauenkleidung bekleidet waren, nimmt man an es waren Transvestiten.
Vier Männer wurden bisher wegen Homosexualität sicher hingerichtet die wirkliche Anzahl könnte aber auch bei 5-10 liegen. Homosexuelle Handlungen stehen unter schwerer Strafe wie Peitschenhiebe und Gefängnis, können aber auch mit dem Tode bestraft werden. Auf homosexuellen Geschlechtsverkehr steht die Todesstrafe. Bisher wurden nur Männer für diese Straftat verurteilt, ein Fall von Weiblicher Homosexualität ist bisher in Saudi-Arabien nicht bekannt. Da Frauen nicht mit Peitschenhieben bestraft werden können, würde man sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gefängnisstrafen verurteilen. Die Todesstrafe bei Weiblichem Homosexuellen Geschlechtsverkehr ist unwahrscheinlich, jedoch existieren keine konkreten Rechtsgutachten zu dieser Sache. Das Verbot der Homosexualität wurde Ende 2005 durch eine Fatwa durch den Rat der Geistlichen weiter verschärft.
Frauenrechte
Am 7. September 2000 ratifizierte Saudi-Arabien das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, mit Vorbehalt gegen Artikel 9 Abs. 1 und Artikel 29 Abs. 1 des Übereinkommens. Artikel 9 Abs. 1 handelt von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und verbietet insbesondere, dass die Staatsbürgerschaft der Frau bei einer Ehe mit einem Ausländer von der Staatsbürgerschaft bzw. Staatenlosigkeit des Ehegatten abhängig gemacht wird. Artikel 29 Abs. 1 beschreibt das Verfahren bei Streitigkeiten zwischen staatlichen Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens, darin wird die Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs anerkannt, den jede Vertragspartei im Fall einer Nichteinigung einseitig anrufen kann. Außerdem betrachtet sich Saudi-Arabien nicht an jene Bestimmungen des Übereinkommens gebunden, die in Widerspruch zur Schari'a stehen.
Seit einigen Jahren hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, die Liberalisierung voranzutreiben. Anfangs lief die Verbesserung der Frauenrechte für saudische Verhältnisse sehr schnell, inzwischen sind die Maßnahmen aber weitgehend erlahmt (wegen des Vorfalles im März 2004 siehe Mufti). Frauen besitzen 40 % des Privatvermögens und dadurch über relativ viel Einfluss.
Bei der Vorwahl zu den Vorstandsvorsitzenden der Handelskammer stehen neuerdings ebenfalls Frauen zur Wahl. Bei den letzten Wahlen wurden zwei Frauen in den Vorstand gewählt.
Es gibt Schönheitsstudios, Frisiersalons und weitere Einrichtungen für Frauen, doch gilt immer, dass Frauen nur für ihren Ehemann schön sein sollen oder aus Anlass von Familientreffen oder Frauentreffen, wo keine Kleidungssvorschriften gelten. Bei Frauengeselligkeiten gelten keine Kleidungsvorschriften, ebensowenig wie in solchen Gebäuden, die nur Frauen vorbehalten sind, z. B. Schulen.
Es wurden folgende Verbesserungen erzielt:
- Es existiert ein Komitee für Frauenrechte (10 Mitglieder, davon 7 Frauen)
- Die Verschleierungspflicht darf bei einigen Anlässen umgangen werden, zum Beispiel bei öffentlichen oder politischen Auftritten einer Frau oft bei Auftitten in Fernsehersendungen. Kopftuch ist nach wie vor auch hier Pflicht und die Kleidung muss trotzdem einigermaßen konservativ sein, daher darf nicht zu viel Haut gezeigt werden.
- Frauen dürfen einen Reisepass besitzen, das Land darf dennoch nicht ohne Genehmigung verlassen werden.
- Frauen dürfen nun auch ohne männliche Begleitung in die Öffentlichkeit, jedoch ist der Kontakt zu nicht verwandten Männern weiterhin verboten.
- Frauen dürfen nun auch Berufe außerhalb des Lehr-, Pflege- und Medizinsektors ausüben. Grundvorraussetzung dafür ist allerdings, dass am Arbeitsplatz Geschlechtertrennung herrscht.
- In Ausnahmefällen dürfen Frauen selbst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, zum Beispiel gegen den eigenen Ehemann.
- Ab Sommer 2006 können Frauen ohne die Erlaubnis ihres männlichen Vormundes einen Personalausweis beantragen, dies sollte schon im März 2006 der Fall sein, aber die neuen Personalausweise wurden von vielen Frauen abgelehnt, weil sie ein Passbild erfordern. Dies wurde so gelöst, dass die neuen Personalausweise kein Bild, sondern einen Fingerabdruck zur Identifizierung des Passinhabers enthalten werden.
Besonders hervorzuheben:
- 2004 gab es die erste weibliche Moderatorin im saudischen Staatsfernsehen: Buthaina an-Nasr.
- 2004 kritisierte eine Frau, Wafa Raschid, im Fernsehen erstmals öffentlich einen Geistlichen.
- 2005 schloss Hanadi Zakariyya Hindi als erste Frau die Ausbildung zur Pilotin ab.
Es wurde angekündigt, dass Frauen bei der nächsten Wahl das aktive Wahlrecht erhalten sollen.
Obwohl in der nächsten Zeit keine großen Änderungen bei Frauenrechten erwartet werden, versprach die Regierung immerhin, die bisher gewährten Rechte nicht rückgängig zu machen. Im Land selbst ist das sehr umstritten; vor allem die Muftis fordern die Abschaffung der anlassabhängigen Verschleierungsregel. Die Regierung verfolgt darüber hinaus ihr Programm weiter, saudische Frauen noch mehr zur Erwerbstätigkeit zu bewegen. Für die wahhabitischen Geistlichen sind die bisherigen Veränderungen bereits eine Katastrophe, doch fehlt ihnen aufgrund politischen Drucks die Möglichkeit, ihren Unmut zu thematisieren. Die Beziehungen zwischen den Geistlichen und der Regierung gelten daher als abgekühlt. Der wahhabitische Islam hat sich lange gegen die Liberalisierung der Frauen gewehrt, die wirtschaftliche Situation und vor allem die Arbeitsmoral der männlichen Bevölkerung machen die Förderung von Frauenarbeit mittlerweile zwingend notwendig. Seit kurzem ist zu beobachten, dass die Geistlichen die Erwerbstätigkeit von Frauen unterstützen. Die weibliche Beschneidung ist in Saudi-Arabien strafbar, u. U. mit der Todesstrafe, weil sie im wahhabitischen Islam mit Mord verglichen wird.
Frauenfahrverbot
Das Autofahrverbot für Frauen wurde vorerst nicht abgeschafft. In den Städten ist es Frauen strikt untersagt, Fahrzeuge zu führen. Obwohl aus dem Islam nicht direkt ableitbar, ist es Frauen in Saudi-Arabien in der Stadt strikt untersagt, ein Fahrzeug zu lenken. Viele glauben, dies sei eine Art wahhabitischer Tradition zum Schutz der Frauen.
Auszug eines Interviews mit einem Geistlichen wegen des Frauenfahrverbots:
- "Es ist zwar richtig, dass sich aus dem heiligen Koran nicht unmittelbar ein Frauenfahrverbot ableiten lässt. Aber unsere Gesetze in Saudi-Arabien verbieten das, und zwar aus gutem Grund. Sie dürfen nicht vergessen, dass wir eine sehr, sehr konservative Gesellschaft haben. Was wäre zum Beispiel, wenn eine Frau einen Unfall verursachen würde, sich vor Gericht verantworten müsste – ins Gefängnis käme! Unsere Gesellschaft würde das nicht akzeptieren. Frauen vor Gericht oder im Gefängnis? Unvorstellbar. Aus unserer Sicht ist die Frau ein Wesen, das unter allen Umständen geschützt werden muss. Sie sind unsere Juwelen. Und diesen Schutz zu gewährleisten, beabsichtigt das Gesetz."
Basis für die Schleierpflicht im saudischen Gesetz
Auszug einer Fatwa durch einen Geistlichen, warum der Schleier Pflicht sein soll:
- "Allah hat den Frauen des Propheten und den Frauen der Gläubigen befohlen, in ihren Häusern zu bleiben, den Schleier zu tragen und ihre Schönheit nicht Männern außer den nächsten Verwandten oder dem eigenen Ehemann zu zeigen, da das zur Libertinage führt und den Staat zerstören würde." Siehe Koran, Sure al-Ahzab, Vers 59 und Sure an-Nur, Vers 31.
Die zwei Hauptquellen für die Schleierpflicht im saudischen Gesetz bilden die Koransuren al-Ahzab (Vers 59) und an-Nur (Vers 31). Ableiten lässt sich der Schleier aber noch aus zahlreichen anderen Quellen aus dem Koran(Ayat) und Hadith (Hier 2 Beispielhadithe).
Hadith: (Sahih Muslim Nummer: 4412)
- "Umar Ibn Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
- "Dreimal entsprachen meine Gedanken den später erfolgten Offenbarungen Allahs, und zwar in bezug auf die Stätte Abrahams, die Anweisung der Frauen, sich zu verschleiern und bezüglich der Gefangenen der Schlacht Badr."
Hadith: (Sahih Muslim Nummer: 3862)
- "Ali, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
- "Dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wurde einen mit seidenen Fäden gestreiften Rock geschenkt. Er sendete ihn mir. Als ich diesen dann angezog, erkannte ich den Zorn an seinem Gesicht. Er sagte mir: Ich schickte dir diesen Rock nicht zum Anziehen, sondern damit du daraus Schleier für die Frauen machst."
Koran Sure an-Nur, Vers 31:
- " Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen."
Koran Sure al-Ahzab, Vers 59:
- "Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen (yudniena `alaihinna min, dschalaabiebihinna). So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden (fa-laa yu'zaina). Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben"
Weitere Verse aus dem Koran, aus denen sich eine Schleierplicht ableiten lassen kann (lässt), sind:
- Sure al-Aʿraf> Vers 26
- Sure an-Nur> Vers 60
- Sure al-Ahzab> Vers 53
- Sure al-Ahzab> Vers 55
Der Koran und die Hadith werden in Saudi-Arabien nach der Ansicht des wahhabitischen Islam interpretiert. Der Schleier soll den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedecken und soll einfach gearbeitet und nicht anziehend sein, so dass Männer davon aufmerksam gemacht würden. Gerne gesehen ist es aber auch, dass Frauen ihr Gesicht und ihre Hände verschleiern, dies wird als als besonders anstandsvoll angesehen, ist aber keine Pflicht. Der Gesichtsschleier (غطــاء الوجه ghitāʾ al-wadschh bzw. Nekab) ist vor allem unter verheirateten Frauen verbreitet. Der Halbgesichts- oder Mundschleier ist ebenfalls oft zu sehen.
Siehe auch: [Schleier im Islam]
[[5]Schleier im Islam (Ausführlich)
Männliche Vormundschaft
Frauen in Saudi-Arabien unterliegen immer einer männlichen Vormundschaft, man kann diese jedoch nicht mit der Vormundschaft z.B. für Kinder vergleichen. Im Alltag freilich wird die männliche Vormundschaft eher "tolerant" gehandhabt – Frauen müssen nur in den seltensten Fällen wirklich ihrem Vormund Bescheid geben (z.B. bei längeren Reisen oder Auslandsreisen). Der männliche Vormund ist bis zur Ehe in der Regel der Vater, die Brüder oder ggf. ein Onkel. Ab der Ehe ist der Ehemann der männliche Vormund. Der männliche Vormund ist für die Straftaten der Frau mitverantwortlich, bei kleineren Delikten ist es oft der Fall, dass der männliche Vormund sich vor Gericht zu verantworten hat, bei größeren Delikten in der Regel beide. Ab 2004 dürfen Frauen ihre Firmen selber führen d.h die eigene Verantwortung dafür tragen.
Frauen können sich vor Gericht von ihrem männlichen Vormund entbinden lassen, müssen dafür aber nachweisen können, dass dieser sie misshandelt, vergewaltigt, quält oder zwingt, Dinge zu tun, die nicht mit dem Islam vereinbar sind (z.B. Prostitution oder analer Geschlechtsverkehr). Der männliche Vormund wird für diese Vergehen daraufhin automatisch zur Rechenschaft gezogen, außer es gibt nach der Entbindung eine außergerichtliche Einigung zwischen Mann und Frau (z.B. Entschädigungsgeld, Sorgerecht für Kinder). Nach einer Scheidung hat normalerweise immer der Mann das Sorgerecht für die Kinder, außer die Frau kann nachweisen, dass der Mann "schädliche Neigungen" hat, antireligiös oder einfach nicht in der Lage ist, Kinder großzuziehen. Bei über 70% der Scheidungen behält der Mann das Sorgerecht, außer der Vater ist ein sog. Murtadd. In diesem Fall wird der Mutter das Sorgerecht zugeteilt und der Vater kann sogar zum Tode verurteilt werden. Nach einer Scheidung muss die Frau mindestens vier Monate warten, um erneut zu heiraten. Das Gesetz ist direkt dem Koran entnommen (Sure 2: al-Baqara) und soll Missverständnisse bei der Vaterschaftsfrage ausschließen.
Die Männliche Vormundschaft soll dem Schutz der Frauen dienen und basiert unter anderem auf folgenden Hadith:
- "Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
- "Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, auf Reisen war, hatte er einen schwarzen Diener namens Angascha bei ihm, der mit seiner schönen Stimme melodische Gedichte besingt, um den Marsch zu beschleunigen. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Du Angascha, gehe dabei sanft um, damit du die gläsernen Gefäße nicht zerbrichst! Der Prophet meinte die Schwäche der Frauen." Nummer des Hadith im Sahih Muslim : 4287
Und folgendem Auszug aus einem Koranvers (Sure 4 An-Nisa de:Die Frauen, Vers 34):
- Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren.
Daher sind die Männer für die Taten ihrer Frauen mitverantwortlich.
Todesstrafe (عُقُوبَةُ الإِعدام)

Blau: Für alle Straftaten abgeschafft.
Hellblau: Für gewöhnliche Straftaten abgeschafft (jedoch nicht in Kriegszeiten).
Grün: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung.
Orange: Anwendung gegen Erwachsene.
Rot: Anwendung auch gegen Jugendliche.
In Saudi-Arabien werden Todesstrafen in der Regel für folgende Straftaten ausgesprochen: Mord, Vergewaltigung von fremden Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Drogenhandel und Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten. Ein sog. Murtadd wird ebenfalls bei Männern mit dem Tode bestraft, bei Frauen gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Folgende Straftaten können ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, dies ist aber eher selten: Homosexualität, Prostitution, Genuss und Handel/Schmuggel von Alkohol, unehelicher Geschlechtsverkehr (Unzucht, Ehebruch), Koranschändung, Gotteslästerung, sexuelle Belästigung von Frauen. Eine genaue Liste mit Vergehen, die mit dem Tode bestraft werden können, gibt es nicht.
Im Normalfall werden Todesurteile in Saudi-Arabien mit dem Schwert vollstreckt (Enthauptung).Die Hinrichtung von Männern ist meist öffentlich, die von Frauen in der Regel nicht. Die Steinigung wurde 1983 abgeschafft.
Seit Anfang 1980 wurden insgesamt 1527 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet, darunter befanden sich 40 Frauen. Fast die Hälfte aller Todeskandidaten (711) besaß eine ausländische Staatsbürgerschaft. Bei ihnen handelt es sich größtenteils um Gastarbeiter aus asiatischen Ländern: 234 aus Pakistan, 89 aus Nigeria, 69 aus dem Jemen, 55 aus Indien und 5 aus der Türkei. 2003 wurden 52 Menschen exekutiert – 17 Saudis und 35 Ausländer. 2004 waren es 35 Menschen, und im Jahre 2005 wurden 82 Menschen hingerichtet, darunter zwei Frauen, die wegen Mordes verurteilt worden waren.
Begnadigungen können nur vom König oder von der Familie der Opfer gewährt werden, von den bisher Begnadigten waren 64% Frauen. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, im Gefängnis den kompletten Koran auswendig zu lernen, das könnte evtl. eine Umwandlung der Strafe bewirken (bisher 12mal, 3mal bei Männern und 9mal bei Frauen).
Beim größten Teil der hingerichteten Frauen handelt es sich um Frauen, die als Gastarbeiterinnen ins Land geholt wurden. Seit 1978 sind in Saudi-Arabien 1654 Menschen hingerichtet worden, davon 44mal Frauen und 1610mal Männer. Von den 44 Frauen hatten lediglich 22 Frauen die saudische Staatsangehörigkeit. Von den 44 Vollstreckungen waren 10 wegen Drogenhandels, eine wegen Zuhälterei (bzw. Unterstützung der Prostitution) und 33 wegen Mordes.
Bei einer Vergewaltigung steht es allein der Frau zu, den Täter zu begnadigen, bei einer versuchten Vergewaltigung hat auch die Familie das Recht, den Täter zu begnadigen. Das Saudische Strafrecht räumt für Vergewaltigung in der Ehe keine mildernden Umstände für den Man ein, wie z.b im Iran.
Hier ein ins Deutsche übersetzter Auszug aus einer arabischen Zeitung, der über die Vollstreckung berichtet:
"In der Hauptstadt Riad wurden am Mittwoch zwei Männer durch das Schwert enthauptet. Der Jemenit Bilal bin Ahmad bin Ali Muhammad und der Saudi Nasir bin Ali Hasan bin Muhammad Hazazi hatten in der Stadt Riad auf offener Straße eine Frau entführt, sie in eine entlegene Gegend gebracht, sie dort vergewaltigt, ermordet und ihres Schmucks und Geldes beraubt. Das oberste Gericht bekundete erneut, gegenüber Sexualstraftätern und Mördern keinerlei Gnade zu zeigen."
Es gibt auch die Möglichkeit, der Familie des Opfers ein "Blutgeld" zu bezahlen und somit begnadigt zu werden. Das Blutgeld kann in der Regel nicht angeboten werden, wenn das Opfer eine Frau oder ein Kind ist oder ein sehr schwerer Fall vorliegt, z.B. Vergewaltigung in Verbindung mit Mord, Raubüberfall in Verbindung mit Mord, sexuelle Straftaten in Verbindung mit Mord oder heimtückischer Mord.
Das letzte Todesurteil bei Frauen wurde am 10. Juni 2005 wegen Mordes vollstreckt, bei Männern am 7. Februar 2006 ebenfalls wegen Mordes.
Ablauf der Todesstrafe
Die übliche Enthauptung erfolgt in den Vormittagsstunden auf einem öffentlich zugänglichen Platz. Bis Anfang der 1990er Jahre war es üblich, Hinrichtungen am Freitag nach den Mittagsgebeten zu vollziehen, doch finden Hinrichtungen seit einigen Jahren auch an anderen Tagen statt. Das Ritual ist kurz: Der Delinquent wird mit einem Wagen vorgefahren und muss sich an einem Graben gefesselt niederknien. Die Augen werden ihm verbunden. Der Scharfrichter gibt ihm einen Stoß in den Rücken, sodass er sich aufbäumt, und schlägt im nächsten Moment mit dem Schwert zu. Bei einem geübten sicheren Schlag fällt der Kopf sofort zu Boden, das Blut fließt in den Graben. Dafür gibt es speziell geschulte Scharfrichter. Es gibt das Gerücht, dass den Verurteilten zuvor noch ein Beruhigungsmittel gespritzt wird. Bei Frauen ist die Enthauptung in der Regel nicht öffentlich.
Tabelle von durchgeführten Todesstrafen ab ca. 1976(1980) - 2006
Die Tabelle zeigt eine Hinrichtungsstatistik, die ab 1976 ungenau geführt wurde, erst ab 1984 wurden die Statistiken durch die Behörden exakt geführt.
Delikte | Anzahl der Hinrichtungen |
---|---|
Mord | 867 (Frauen und Männer) |
Drogenschmuggel/Handel | 438 (Frauen und Männer) |
Vergewaltigung von Frauen | 152 (alles Männer) |
Schwerer Raub | 69 (alles Männer) |
Rebellion | 63 (alles Männer) |
Bombenattentat | 16 (alles Männer) |
Außerehelicher Geschlechtsverkehr | 8 (Frauen und Männer) |
Bankraub | 7 (alles Männer) |
Ehebruch | 5 (alles Männer) |
Hochverrat | 4 (alles Männer) |
Alkoholherstellung | 4 (alles Männer) |
Homosexualität | 4 (alles Männer) |
Vergewaltigung bzw. sexuelle Misshandlung von Kindern | 3 (alles Männer) |
Zuhälterei und Prostitution | 2 (Frauen und Männer) |
Sexuelle Belästigung von Frauen | 2 (alles Männer) |
Gotteslästerung | 2 (Unbekannt) |
Medien
Ein Teil der Medien in Saudi-Arabien ist staatsgelenkt und gehört auch diesem, andere Teile wiederum sind eigenständig werden aber auch durch das Saudische Kulturministerium überwacht. Mit dem Islam nicht vereinbare Inhalte und Inhalte gegen das Königshaus sind verboten. Der Islam ist wie überhaupt in der ganzen Gesellschaft auch in allen saudischen Medien present.
Internet

In Saudi-Arabien ist das Internet seit 1999 über die staatliche Telekommunikationsbehörde KACST verfügbar, das Internet wird von einer speziellen Abteilung überwacht und ist zensiert. Hauptsächlich sind Seiten, die als unmoralisch oder unislamisch eingestuft werden, zensiert, vor allem pornografische Seiten. Umgehungsversuche werden aufgezeichnet und zur Strafe gebracht, Internetcafés haben alle eine bestimmte Lizenz zu erwerben und werden regelmäßig von der mutawwaʿ (Religionspolizei) kontrolliert.
Fernsehen
Das Fernsehen in Saudi-Arabien unterliegt ebenfalls einer Kontrolle durch das Kulturministerium, alle Serien, Filme und Werbespots müssen auf ihre Inhalte geprüft und genehmigt werden. So kommt es oft vor, dass Westliche Filme, Serien und Zeichentrickfilme an einigen Stellen zensiert oder geschnitten werden, die als unmoralisch oder unislamisch eingestuft werden. Das Fernsehprogramm aller Sender wird 5-mal am Tag während der Gebetszeiten unterbrochen und schaltet live zur großen Moschee nach Mekka. Überhaupt ist das saudische Fernsehen von vielen religiösen Inhalten und Sendungen geprägt.
Die größten Sender im Lande sind:
- Saudi TV 1 (Staatsfernsehen)
- Saudi TV 2 (Staatsfernsehen)
- Ekhbariya TV
- Al Ryadiah TV
- Al Majd TV
Es werden aber auch viele ausländische Sender, vor allem aus den arabischen Nachbarstaaten, empfangen, der beliebteste unter diesen ist der in Katar ansässige Sender al-Dschazira.
Zeitungen
Zeitungen genießen mehr Freiheiten als die andere Medien, ihre veröffentlichten Texte werden nicht vor dem Erscheinen geprüft, dürfen aber auch nicht unislamisch oder unmoralisch sein, in diesem Falle kann das Kulturministerium das Erscheinen der jeweiligen Zeitung verhindern und die Exemplare zurückrufen lassen. Die Texte werden in der Regel nach dem Erscheinen geprüft, wobei man hier relativ großzügig verfährt.
Die größten Zeitungen im Lande sind:
- Arab News
- Jazirah
- Madinah
- Arabia Online
- Asharq al Awsat
- Saudi Gazette
- Al Eqtisadiah
- Itidal
- Al Saudia Al Yawm
- Al - Watan
Kultur (تَثْقِيف)
Mag der Reichtum das Land äußerlich auch völlig verändert haben, an einem jedoch halten die Saudis unbeirrbar fest: am Wahhabismus, ihrer gestrengen, puritanischen Auslegung des Islam. Lange waren die wahhabitischen Saudis nicht sehr beliebt. Erst durch ihre Vorherrschaft in der Region wurde diese Glaubensrichtung vom Rest der sunnitischen Welt anerkannt. Das Festhalten am Wahhabismus gilt als wichtigster Garant für das Überleben der Monarchie.
Die Kultur des Landes ist wesentlich vom wahhabitischen Islam geprägt. Das Land nimmt in der islamischen Welt eine Sonderstellung ein, da auf dem Staatsgebiet die beiden heiligen Städte Mekka und Medina liegen. Die Kultur und das gesellschaftliche Leben in Saudi-Arabien folgen genau festgelegten Regeln: denen der sunnitischen Konfession der islamischen Religion.
Das ganze Leben scheint sich nach den Regeln der wahhabitischen Machthaber zu bewegen. Alle müssen sich den aufgestellten Regeln unterwerfen, wie zum Beispiel der Arbeitsruhe während der fünf täglichen Gebetszeiten. Männer müssen sofort an Ort und Stelle beten. Frauen ist es gestattet, das Gebet nachzuholen, wenn sie sich an einem geeigneten Ort befinden. Das ganze öffentliche Leben im Land wird durch die Religionspolizei überwacht.
Saudi-Arabien versucht, dem Rest der islamischen Welt ein Vorbild in der Auslegung des Korans und der durch die Schari'a vorgeschriebenen Lebensart zu sein, was auch Erfolg zu haben scheint. Viele Gastarbeiter und Muslime im Ausland betrachten Saudi-Arabien als vorbildlichen Islamischen Staat.
Dadurch, dass das Königshaus Al Saud so auf seiner Verantwortung gegenüber dem Islam beharrt, ist es verboten, öffentliche Theater, Kinos oder Schauspielhäuser zu betreiben. Kultur findet nur in einem sehr engen Rahmen statt. Sie muss traditionell sein und dem Glauben dienen. Wendet sich das beispielsweise in der Literatur dargestellte Thema der Theologie oder der Darstellung anderer Länder zu, wird es meistens tabuisiert und gilt als verpönt. Versucht man als Mensch aus dem Westen eine kulturelle Veranstaltung durchzuführen, so unterliegt sie immer der strengen Kontrolle und Zensur der Religionsgelehrten.
Das kulturelle Erbe des Landes wird zum Beispiel auf dem alljährlich veranstalteten Dschanadriyya-Kultur-Festival gepflegt. Hier gelangen traditionelle Musik und Tänze zur Aufführung. Das ganze kulturelle Leben im Königreich ist vollkommen auf den Islam ausgelegt.
Die Ehe (عقد النكاح aqd an-nikāh)
Die Personenstandsgesetzgebung Saudi Arabiens basiert auf das islamische Gesetz, die Sharia. Dies begünstigt patriarchale Strukturen. Die Ehe wird nicht als Sakrament verstanden, sondern als ziviler Vertrag. Dieser Vertrag soll von Zeugen unterschrieben werden, und legt eine gewisse Geldsumme (mahr) fest, die von dem Mann an die Frau zu zahlen ist. (Die gleichgeschlechtliche Ehe kommt in Saudi-Arabien aufgrund des Verbots der Homosexualität nicht vor.) In den frühen 1990er Jahren betrug der Wert eines durchschnittlichen mahr zwischen 25.000 und 40.000 Riyal; gelegentlich kam es jedoch vor, dass Paare den Brauch des mahr gänzlich ablehnten und einen nominalen Betrag nutzten, um die formale Bedingungen der saudischen Ehegesetze zu erfüllen.
Legitimiert wurde dies gesetzlich durch folgenden Koranvers: Sure: 4 an-Nisa' (Die Frauen) Vers 4: Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.
Der Ehevertrag kann auch eine bestimmte Summe festlegen, die im Falle einer Scheidung an die Frau zu zahlen ist, oder bestimmte andere Bedingungen festlegen, z.B. der Frau das Recht zusichern, sich scheiden zu lassen in dem Fall, dass der Mann eine zweite Frau heiratet, oder dass in diesem Fall der Frau das Sorgerecht für die Kinder zusteht. Im Scheidungsfall verbleiben Kinder im Normalfall bei ihrem Vater. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslima und jeder Muslim, die zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen dem nachzukommen. Ein Mann hat das Recht bis zu 4 Frauen zu heiraten. Dabei gilt die Monogamie (eine Frau) als bevorzugt, Polygamie (2 bis 4 Frauen) seitens des Mannes ist zwar ungerne gesehen, aber erlaubt. Männer aus der königlichen Famillie können soviele Frauen heiraten, wie sie wollen.
Die Scheidungsrate liegt mit 3 von 10 Ehen für ein islamisches Land relativ hoch.
Bildung (تَأْلِيف)
Es besteht eine offizielle neunjährige Schulpflicht für beide Geschlechter. Von der Grundschule bis zum Hochschulabschluss übernimmt der Staat die Ausbildungskosten. Die Einschulungsquote liegt bei 91 %. Es gibt acht Universitäten und 65 Colleges, unter anderem in Dammam, Zahran, Dschidda, Medina und Riad. 17 Colleges sind den Frauen vorbehalten. Wie in der ganzen Gesellschaft herrscht Geschlechtertrennung - Bildungseinrichtungen sind entweder nur für Männer oder nur für Frauen. Vorlesungen von männlichen Doktoren, Professoren verfolgen die weiblichen Schüler an einem Bildschirm.
In den Schulen selber herrscht keinerlei Kleidungsvorschrift. Frauen stellen inzwischen den größten Teil der Lehrer und Professoren. So sind 60 Prozent aller saudischen Professoren weiblich. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 12 Prozent. Von den normalen Lehrern sind 56 Prozent weiblich.
Die Geschlechtertrennung in Schulen ist gleichzeitig die Grundbedingung der sexuellen Aufklärung im Schulunterricht, seit kurzem werden ebenfalls Themen unterrichtet, die den sozialen Kontakt und Umgang mit dem anderen Geschlecht erläutern. Man erhofft sich dadurch zusätzlich die Senkung der Scheidungsrate.
Die Analphabetenquote sank zwischen 1962 und 1995 von 97,5 % auf 37,2 %. 2005 lag die Analphabetenquote bei 2,9 %.
Saudi-Arabien verfügt über ein großes Bildungsangebot in Bezug auf die islamische Religion. Die meisten großen Bildungsinstitutionen liegen in Riad. Neben den islamischen Wissenschaften liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der technischen Wissenschaften. Zum Thema Erdöl und dessen Verarbeitung sind die Bildungseinrichtungen Saudi-Arabiens Weltspitze; das wird auch so bleiben, da die Regierung weitere Investitionen in Millionenhöhe angekündigt hat, auch um des schnellen Bevölkerungswachstums willen.
Die Unterrichtssprache an den Universitäten des Landes ist in der Regel Englisch.
Es können folgende Sprachen studiert werden: Deutsch, Französisch, Japanisch, Chinesisch, Spanisch, Persisch, Urdu, Russisch und Italienisch. Die meiststudierten Sprachen sind Englisch, Deutsch, Französisch und Japanisch.
Ihre Grundbildung erhalten die saudischen Kinder in Koranschulen, die es in jedem kleinen Dorf gibt. Obwohl die Rechte der Frauen in Saudi-Arabien eingeschränkt sind, werden Jungen und Mädchen gleichermaßen unterrichtet. Etwas über die Hälfte der Universitätsabsolventen ist weiblich, interne Studien haben ergeben das die Weiblichen Absolventen besser abschneiden als die Männlichen.
Die Bildungseinrichtungen insgesamt sind sehr gut und modern ausgestattet.
Sport (رِيَاضَة)
Die beliebteste Sportart ist Fußball, gefolgt von Pferderennen.
Verhalten gegenüber Ausländern

Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Touristenvisa werden nur in sehr geringer Anzahl und unter strengen Auflagen, z. B. nicht an ledige Frauen unter 45 Jahren, für Gruppenreisen vergeben. Ausländer müssen bei ihrer Einreise ihren Reisepass abgeben und bekommen dafür einen Inlandsausweis für Ausländer ausgestellt.
In aller Regel erfordert eine Einreise nach Saudi-Arabien die formale, schriftliche Einladung eines Inlands-Saudis mit Benennung von Interessen und Gründen, die darlegen müssen, warum zur Erledigung bestimmter Aufgaben die Einreise eines Ausländers erforderlich wird. Der einladende Saudi bürgt gegenüber dem Staat für das korrekte Verhalten des Einreisenden, er wird in aller Regel "Sponsor" (arabisch كافل kāfil) - und erwartet manchmal auch Bezahlung dafür.
Zur Arbeitsaufnahme werden den erteilten Visa meist regionale Einschränkungen mitgegeben. Das bedeutet, dass im Visum die Provinz genannt wird, in der sich der Einreisende aufhalten darf. Reisen im ganzen Land werden damit unmöglich gemacht. Diese Auflagen werden im Land aufgrund der sich zunehmend verschärfenden Sicherheitslage (Stand 2004/2005) oftmals mittels Straßensperren kontrolliert.
All diese Regelungen geschehen unter der generell so einzuschätzenden Lage, dass Saudis den Kontakt mit nicht-arabischen Menschen oder Nicht-Muslimen überwiegend meiden möchten.
Unter anderem auch basierend auf folgendem Auszug aus dem kitab at-tauhid (Die Lehre des Muhammad ibn Abd al Wahhab ):
Zu den wichtigsten dingen gehört: Die weite Entfernung des Muslims von den Mushrikin (Ungläubigen), um nicht zu werden wie sie, selbst wenn sie keinen Shirk begehen.
Erkennbar nicht-arabische Ausländer haben zum Teil im Alltag mit spontanen Anfeindungen und extrem unfreundlichen Akten zu rechnen, zum Beispiel unfallgefährliche Angriffe im Straßenverkehr. Die im Inland stark umstrittene Regierung Saudi-Arabiens durch das Prinzenheer der Al Saud steht in einem Spagat zwischen den Wünschen der eigenen Bevölkerung nach islamisch integrem Leben ohne Fremdeinflüsse und der politischen Annäherung an den Westen, genauer an die USA. Sie sieht sich zunehmender Kritik der Einheimischen hierbei ausgesetzt. Die Frage des Umgangs mit Nicht-Arabern polarisiert das Land.
Aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit unter der saudischen Bevölkerung plant die Regierung den Ausbau des Pilger-Tourismus. Neben den Pilgerstätten Mekka und Medina sollen muslimische Pilger in Zukunft historische und landschaftlich reizvolle Stätten besuchen können. Eine Teilrealisierung dieses Plans wurde bislang jedoch noch nicht erreicht.
Besondere Gesetze, Verhaltensregeln und Empfehlungen bei Saudi-Arabien-Reisen
Das saudi-arabische Strafrecht ist eines der exotischsten und despotischsten der Welt, man sollte sich unbedingt vor Reisen genau über seine Besonderheiten informieren!
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden. Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch Islamische wie z.b der Koran. Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert. Desweiteren sollte keine Visa oder ein sonstiger Eintrag (Stempel usw.) von Israel im Reisepass eingetragen sein. Während des Fastenmonates Ramadan ist es verboten während der Fastenzeit (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) in der Öffentlichkeit etwas zu trinken, zu essen oder zu rauchen. (mit Ausnahme von Schwangeren und Alten Menschen) Das machen von Aprilscherzen am 1. April ist verboten und kann bestraft werden, da Muslime nicht lügen dürfen.
Aktueller Hinweis:
Angesichts der derzeitigen Unmutsäußerungen über Karikaturen des Propheten Mohammed wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden. Dänische Staatsbürger sollten Reisen unbedingt vermeiden.
Beim Antrag für ein Visum muss als Religion Judentum, Christentum oder der Islam mit der dazugehörigen Richtung angegeben werden, alle anderen Religionen oder Bekenntnislosigkeit werden nicht anerkannt.
Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia (Koranrecht bzw.Das unverfälschte Wort Gottes) und der Sunna mit den bekannten, gegebenenfalls bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sowie -konsum sind strafbar. Einfuhr, Besitz und Konsum von Schweinefleisch ist strafbar. Homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und Peitschenhieben bestraft. (Peitsche nur bei Männern). Überführter homosexueller Geschlechtsverkehr wird bei Männern mit dem Tode bestraft. Glücksspiele aller Art sowie Karten und Brettspiele sind verboten.
Uneinheitlich angewandt wird das Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Auch mit einer Film und Fotografiererlaubnis sollte man vor dem Filmen oder Fotografieren von Frauen diese um Erlaubnis bitten.
Saudi-Arabien legt islamische Grundsätze sehr streng aus. Somit gelten im Königreich Einschränkungen selbst für kulturelle Aktivitäten, die in anderen islamischen Ländern längst selbstverständlich sind. Kinos und Theater existieren mit einer Außnahme in Riad (Kino nur für Frauen und Kinder zugänglich) nicht. Kulturveranstaltungen mit westlicher Beteiligung wie etwa Buchlesungen, Filmvorführungen oder Ausstellungen unterliegen behördlicher Genehmigung und Zensur. Die Präsentation von islamabweichender Kunst – insbesondere westlicher – ist unüblich oder tabu.
Verhaltensregeln für Frauen und Männer
Es herrscht - bis auf einige private oder auswärtige Versammlungen (z. B. Botschaften, deutsche Schulen) - in der ganzen Gesellschaft Geschlechtertrennung. Im saudi-arabischen Strafrecht wird zwischen Frauen und Männern ein relativ großer Unterschied gemacht. Frauen werden generell milder bestraft als Männer. Im Geschlechtervergleich werden Frauen sehr viel seltener schuldig gesprochen. Die Situation der Frau in Saudi-Arabien und der ihr auferlegte Verhaltenskodex wird durch die wahhabitisch-konservative Auslegung des Islam bestimmt, die es weltweit nur in Saudi-Arabien gibt. Daher wird insbesondere von saudischen, aber auch anderen muslimischen Frauen eine strikte Befolgung der rigiden Kleidungs- und gesellschaftlichen Umgangsregeln erwartet.
Westliche Frauen genießen einen Sonderstatus, der sie von einigen Regeln entbindet. Um einerseits religiöse Gefühle saudischer Bürger nicht zu verletzen, andererseits aber dennoch die eigene Identität als westliche Frau zu bewahren, empfiehlt sich, wie hier allgemein üblich, das Tragen eines schwarzen, den Körper und die Beine komplett verhüllenden Umhanges (sog. Abaja). Die Deutsche Botschaft in Riad verfügt über Leihexemplare, die Besucherinnen zur Verfügung gestellt werden. Für westliche Frauen gilt keine Kopftuchpflicht nur, wenn sie nicht islamischer Religionszugehörigkeit sind. Jedoch setzt die Religionspolizei in der Regel die Kopftuchpflicht auch für nicht Muslimische Frauen durch.
Außerehelicher Sex kann teilweise, vor allem bei Männern, hart bestraft werden, unabhängig von Religion und Herkunftsland. Das letzte Todesurteil wegen außerehelichem Sex bei Männern wurde 2002 vollstreckt, bei Frauen im Jahre 1977 (Tochter des damaligen Königs).
Der wesentliche Unterschied zwischen außerehelichem Sex und dem Ehebruch besteht darin, dass bei einem Ehebruch zwei verheiratete Personen Sex haben und auch von ihrem Gegenüber wissen, dass er/sie verheiratet ist. Der Ehebruch ist eines der wenigen Vergehen, bei dem zwischen Mann und Frau kein Unterschied gemacht wird, zumindest laut Gesetz. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier ebenfalls Männer sehr viel härter bestraft werden. Die Strafen sind härter als bei einfachem außerehelichen Geschlechtsverkehr und reichen von Auspeitschungen, Geldstrafen, Freiheitsentzug bis zur Todesstrafe. Seit 1980 wurde fünf Mal die Todesstrafe für Ehebruch ausgesprochen; alle fünf Verurteilten waren Männer. Eine Frau wurde wegen Ehebruchs bisher noch nie zum Tode verurteilt. Es ist zwar bisher kein Vorfall bekannt, bei dem Nicht-Muslime wegen Ehebruchs oder außerehelichen Geschlechtsverkehrs angeklagt wurden, dennoch sollte man den Geschlechtsverkehr aus Sicherheitsgründen mit einem Partner meiden, mit dem man nicht verheiratet ist. Man sollte vor allem keinesfalls öffentlich darüber reden. In das private Sexleben eines Ehepaares mischt sich das Gesetz nicht ein; es gibt allerdings ein Gesetz, das den analen Geschlechtsverkehr verbietet, da dieser im Islam als Sünde gilt. Er wurde aber noch nie zur Anklage gebracht, da das Gesetz in der Bevölkerung als absolut selbstverständlich gilt.
Das Zusammenleben, aber auch schon das gemeinsame Übernachten in einem Zimmer von unverheirateten Partnern wird strafrechtlich verfolgt. (Peitschenhiebe für den Mann). Für Nicht-Muslime wird keine Ausnahme gemacht.
Generell empfiehlt es sich für Frauen, in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft von Männern weite, die Arme und Beine möglichst nicht betonende Kleidung zu tragen.
Als deutscher Mann sollte man, unabhänging von der Religion, den Kontakt zu saudischen Frauen meiden. Gesten und Verhalten gegenüber Frauen, die in westlichen Kulturen als normal gelten, können von saudischen Frauen als sexuelle Belästigung empfunden werden, worauf für westliche Verhältnisse harte Strafen stehen.
Einem Nichtmuslim ist es verboten, die beiden Städte Mekka und Medina zu betreten.
In einigen Restaurants, Einkaufszentren, Banken usw. herrscht Geschlechtertrennung. Es gibt allerdings auch Gemischte Gebäude, in denen sollte man es vermeiden mit nicht verwandten/verheirateten des anderen Geschlechtes zu sprechen. Es gibt Restaurants, in denen Frauen und Männer zusammen speisen dürfen. Diese sind mit dem Schild "Family-Section" gekennzeichnet.
Weitere Verhaltensregeln und Empfehlungen:
- Es ist unüblich, sich nach der Frau eines anderen zu erkundigen und ihr Geschenke zu machen.
- Gewöhnliche mitteleuropäische Umgangsformen, wie zum Beispiel ein Kompliment an die Frau oder die Tochter des Gesprächspartners, sind nicht üblich und besser zu unterlassen.
- Ehre und Ansehen sowie der Respekt Älteren gegenüber sind bedeutende Punkte.
- Die Kleidung sollte westlich konservativ sein.
- Die Araber sind sehr gastfreundlich, manchmal aber auch intolerant gegenüber anderen Religionen eingestellt ("Ungläubige").
- Gegessen wird oft erst gegen 22 Uhr. Geschäftliches wird generell vor dem Essen erledigt. Vom Hauptgericht wird eine Portion übrig gelassen. Das symbolisiert, dass man satt ist und überreichlich serviert wurde. Während des Essens wird niemals geraucht.
- Die Speisen werden mit der rechten Hand zu sich genommen. Die linke Hand gilt als unrein. Benutzt wird diese lediglich zur Hilfe, zum Beispiel um sich abzustützen (es ist zwar nicht verboten, mit der linken Hand zu essen, es würde aber negativ auffallen).
- Reisen während des Fastenmonats Ramadan sind zu vermeiden, da den ganzen Tag praktisch alles stillsteht; nur wenige Arbeitsplätze, Einkaufszentren und Büros sind geöffnet.
- Falls man bei einem Einheimischen zum Essen eingeladen ist und Frauen etwas servieren, sollte man möglichst nicht auf sie starren, das gilt als unhöflich.
- Auch Muslimische Ausländer sollten es dringend unterlassen, schlecht über Muhammad ibn Abd al-Wahhab oder seine Lehre zu sprechen.
- Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist verpöhnt und nicht gerne gesehen.
Empfehlenswert:
Falls man als westlicher Ausländer von der mutawwaʿ (Religionspolizei) aufgehalten wird, sollte man sofort den braunen Ausländer-Inlandsausweis vorzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden. Man sollte es vermeiden, öffentlich über Religion zu sprechen oder den Islam zu kritisieren. Der Islam gilt als Staats- und Volksreligion und als heiligstes Gut. Daher werden z.B. Koranschändungen mit dem Tode bestraft.
Alle Geschäfte und Büros sind fünfmal am Tag wegen der Gebetszeiten geschlossen. Empfehlenswert ist es, sich vor der Einreise beim Auswärtigen Amt die aktuellen Informationen und Sicherheitshinweise durchzulesen. Außerdem sollte man alle Bilder auf Kameras und Mobiltelefonen löschen. Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch islamische Bücher wie z.B. der Koran.
Pornographie
In Saudi-Arabien ist die Pornographie offiziell verboten. Es wird zwar keine direkte Fahndung durchgeführt (z.B. ist das Empfangen von westlichen Porno-Kanälen illegal, es wird aber keine aktive Fahndung deswegen durchgeführt), falls aber bei einer Kontrolle pornografisches Material gefunden wird, werden meist Geldstrafen verhängt. Bei Einreise werden u.U. CDs, Mobiltelefone, Kameras durchsucht. Die Mitnahme von Zeitschriften, auf oder in denen weibliche Körperteile betont werden, sollte deshalb vermieden werden.
Sexuelle Belästigung
Die sexuelle Belästigung ist in Saudi-Arabien ein sehr heikles Thema, da nicht definiert ist, welche Handlungen eine sexuelle Belästigung darstellen. Falls eine Frau sich sexuell belästigt fühlt, liegt automatisch eine Belästigung vor, dabei muss es nicht einmal zu einem körperlichen Kontakt gekommen sein.
So ist es vor einiger Zeit bei Jugendlichen zu einer Art "Volkssport" geworden, Frauen den Schleier vom Kopf zu ziehen und dann wegzurennen. Die überführten Jugendlichen wurden öffentlich ausgepeitscht, um ein Exempel zu statuieren. Seitdem ist die Rate für diese Art von "sexueller Belästigung" stark gesunken. Daher empfiehlt es sich dringend, den Kontakt zu einheimischen Frauen zu meiden. Auch sollte man es vermeiden, öffentlich über Themen wie Sex oder westliche und jüdische Kultur zu reden.

Wirtschaft(اِقْتِصَاد)


Saudi-Arabien ist der größte Produzent von Erdöl weltweit. Das Land ist ein führendes Mitglied der OPEC. Die Erdölförderung wurde 1938 aufgenommen, 1944 der Ölexport. Das staatliche Ölministerium ist die Arabian-American Oil Company die vom saudischen Staat verstaatlicht wurde, sie ist die größte Erdölfördergesellschaft der Welt. Im Jahre 2000 stammten 12,3 % des weltweit geförderten Erdöls aus Saudi-Arabien. Die Vorräte belaufen sich auf 35 bis 36 Milliarden Tonnen bzw. 262,7 Milliarden Barrel. Da Saudi-Arabien 25 % aller bekannten Erdölreserven der Welt besitzt, ist die Wirtschaft des Landes im weitesten Sinne auf alles spezialisiert, was mit Öl zu tun hat. Mit einer Fördermenge von 505,9 Mio. Tonnen Erdöl pro Jahr ist Saudi-Arabien weltweit die Nummer eins. Das Land verfügt über Atomkraftwerke.
Das zweitwichtigste Wirtschaftsgut des Landes ist Erdgas, danach kommt der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus (alljährlich mehr als eine Million Pilger). Saudi-Arabien erwirtschaftete im Jahr 2000 ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 144,4 Milliarden Euro. Das entspricht 6.967 Euro pro Kopf. Der größte Teil am BIP mit 47,7 % wurde in der Industrie des Landes erwirtschaftet, die zum Großteil in der Förderung von Öl und dessen Derivateverarbeitung besteht. Der Anteil des Dienstleistungssektors war mit 45,2 % fast ebenbürtig. Mit 7 % ist der Anteil der Landwirtschaft am BIP sehr gering. Das soziale Netz in Saudi-Arabien ist sehr gut, steht aber nur saudischen Staatsbürgern und für den saudischen Staat arbeitenden Ausländern zu.
Saudi-Arabien hatte damit ein Wirtschaftswachstum von 4,1 %.
Die Währung im Königreich ist der Riyal mit folgenden Untereinheiten: 1 Saudi-Riyal (SR) = 20 Piaster = 100 Halala. Der Wechselkurs zum Euro betrug im Oktober 2004: 1 SR = 0,24 € (Stand: 11. Oktober 2004). Saudi-Arabien hat eine Inflationsrate von -1,4 %.
Saudi-Arabiens Handelsbilanz vermeldet einen Überschuss von 36,989 Mrd. Euro (nach Deutschland und Japan der drittgrößte Handelsüberschuss der Welt). Das Land exportierte im Jahr 2002 Waren im Wert von 60,86 Mrd. Euro - davon 88 % Rohöl sowie 5,1 % petrochemische Produkte - in folgende Hauptausfuhrländer: in die USA mit 16,3 % am meisten, danach folgt Japan mit 14,9 % am Anteil der Waren und schließlich Südkorea mit 9,6 %. Diese Länder stellen die wichtigsten Außenhandelsländer Saudi-Arabiens dar. Als wichtige Exportländer sind des Weiteren noch Singapur und Frankreich zu nennen.
Importiert wurden Waren und Güter im Wert von 23,871 Mrd. Euro. Die wichtigsten Waren, die ins Land importiert wurden, waren Maschinen, Transportmittel und Chemikalien. Das meistgefahrene Auto ist der Toyota Cressida. Auch auf diesem Sektor der Wirtschaft spielen die Vereinigten Staaten eine herausragende Rolle. Sie exportierten 18,9 % der Güter ins Königreich. Großbritannien, Japan, Deutschland und Frankreich teilen sich hinter den USA zum größten Teil den Exportmarkt für Saudi-Arabien. Der Staat tätigt im Königreich Ausgaben von 45,17 Mrd. Euro.
Die meisten Mittel werden für die Bevölkerung und die Infrastruktur aufgewendet. Wohnung, Wasser, Strom, Inlandstelefon und Internet sind für jeden Saudi kostenlos, das soll sich für die nicht Arbeitenden jedoch ändern. Es werden keine Angaben zur Arbeitslosigkeit und zu den Auslandsschulden gemacht; neuesten Informationen zufolge hat der Staat keine Auslandsschulden mehr. Man muss allerdings von einer Arbeitslosenquote von bis zu 30 % ausgehen. Ein weiteres Problem für die jungen Saudis ist, dass hoch bezahlte Arbeitsplätze vom Staat nicht mehr selbstverständlich an jeden Saudi verteilt werden.
Saudis sehen sich mittlerweile mit der für sie völlig neuen Situation konfrontiert, Arbeiten verrichten zu müssen, die bisher von den ca. 7 Mio. Gastarbeitern ausgeführt wurden. Die meisten dieser Arbeiten liegen nach Meinung der Saudis "unter ihrem Niveau". Die saudische Regierung versucht nun, die ausländischen Arbeitnehmer aus ihren Positionen zu verdrängen und die niedrig bezahlten Arbeitsplätze mit jungen Saudis zu besetzen – bislang werden nur 44 % der Arbeitsplätze von Saudis bekleidet. Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass saudische Männer, die "niedrige Arbeiten" machen, fast nur noch die Möglichkeit haben, eine ausländische Frau zu heiraten, da die saudischen Frauen einen solchen Ehemann ebenfalls als unter ihrem eigenen Niveau betrachten. Unter "niedrigen Arbeiten" versteht man in Saudi-Arabien die Arbeit als Taxifahrer, Einzelhandeskaufmann, Kfz-Fachkraft, Maschinenbauer, Montagearbeiter oder als Angestellter im Büro.
Fast alle Führungspositionen sind an Saudis vergeben.
Das Land hält Devisenreserven von 17,373 Mrd. Euro. Anscheinend hat Saudi-Arabien seit dem Beginn des Ölbooms in den 1950er Jahren eine sehr gute wirtschaftliche Position inne und behauptet diese. Reichtum ist im Königreich offensichtlich. Das Pro-Kopf-Einkommen sank von 1980 bis heute um 70 %, was an der Geburtenexplosion liegt.
Infrastruktur (بِنْيَةٌ تَحْتِيَّة)

Das Schienennetz ist 1.390 km lang und meist einspurig. Das Straßennetz ist 146.524 km lang und zu 50 % befestigt.
Es gibt 3 internationale Flughäfen: Dammam, Dschidda und Riad. Die nationale Fluglinie ist Saudi Arabian Airlines. Eine überragende Stellung nehmen die beiden Ölhäfen Ras Tanura bei Dammam am Persischen Golf und Yanbu am Roten Meer ein. Etwa die Hälfte aller Reisenden sind Pilger nach Mekka. Die Küstenschifffahrt ist von großer regionaler Bedeutung für Handel und Verkehr. Eine Ölpipeline führt von den Ölfeldern am Persischen Golf nach Yanbu am Roten Meer. Sie ist 2.200 km lang.
Bodenschätze
Die wichtigsten Bodenschätze Saudi-Arabiens sind: Erdöl, Erdgas, Gold, Kalkstein, Gips, Marmor, Ton, Salz, Eisenerz und Phosphor
Tabelle zur Geologie Saudi-Arabiens
Industrie (صِنَاعَة)

Der bedeutendste Industriezweig ist die Erdölraffinerie. Außerdem sind Grunderzeugnisse der Petrochemie, Dünger, Zement, Stahl, Textilien wichtige Exportprodukte.
Landwirtschaft (الاقْتِصاد الزِراعِيّ)

Wassermangel und wenig fruchtbare Böden setzen der landwirtschaftlichen Nutzung Grenzen. In der arabischen Wüste wurden große künstliche Farmen errichtet, in denen bei künstlichem Klima und mit großem finanziellen Aufwand Rinder gezüchtet werden, um das Land unabhängiger von Fleischimporten zu machen ("Al Safi-Danone", größte Kuhfarm der Welt mit 32.000 Rindern).
Staatsausgaben
Zwischen 1990 und 2000 lag der Anteil der Staatsausgaben für
- das Gesundheitswesen bei 6%
- das Bildungswesen bei 14%
- das Militär bei 36%
Literatur
Sachbücher
- Baer, Robert, Sleeping With The Devil: How Washington Sold Our Soul for Saudi Crude, Crown, 2003, ISBN 1400050219
- Gold, Dore, Hatred's Kingdom : How Saudi Arabia Supports the New Global Terrorism, Regnery Publishing, Inc. 2004, ISBN 0895260611
- Mackey, Sandra, The Saudis: Inside the Desert Kingdom, Houghton Mifflin, 1987, ISBN 0395411653
- Ménoret, Pascal, The Saudi Enigma: A History, Zed Books, 2005, ISBN 1842776053
- al-Rasheed, Madawi, A History of Saudi Arabia, Cambridge University Press, 2002, ISBN 052164335
- Simmons, Matthew R., Twilight in the Desert: The Coming Saudi Oil Shock and the World Economy 2005, ISBN 047173876X
- Steinberg, Guido: Saudi-Arabien. Politik Geschichte Religion, München: C.H. Beck 2004, ISBN 3406511120
Romane
- Abdalrachman Munif, Salzstädte, Taschenbuchausgabe, Heyne, 2005, ISBN 3453350197
Weblinks
- Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigenamtes
- König Fahd, Saudischer Monarch in der Islamisten-Falle - ein Portrait in der Süddeutschen Zeitung.
- Karte der umgebenden Region bei der UN Cartographic Section.
- Internetzensur in Saudi-Arabien
- Saudi-Arabien Reise Informationen
- Deutsche Botschaft in Riad
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