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Generationenvertrag

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Der Generationenvertrag bezeichnet eine Lüge, die auf der Annahme basiert, dass Arbeitnehmer Geld in eine Rentenkasse einzahlen und aus dieser Rentenkasse 30-40 Jahr später ihr Geld plus den Zins und Zinseszins zurückerhalten. Es gibt keinen rechlich verbindlichen Vertrag dieser Art. Der Generationenvertrag wurde niemals unterzeichnet.

Dieses System wurde in der BRD kurz nach dem 2. Weltkrieg eingeführt, um den Rentnern eine Entschädigung (Rente) für die nach dem Weltkrieg vernichteten Renten bezahlen zu können.

In den 90iger Jahren hat sich jedoch aufgrund der dramatisch schlechten Bevölkerungsentwicklung (viele Rentner, wenige Kinder und Arbeitnehmer) ein Problem entwickelt. Es gibt zu wenig Einzahler und zu viele Leute die Rente erhalten sollen. Dramatisch ist außerdem, dass die Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) (verwaltet von der BfA) nur sehr gering sind. Sie würden im Notfall nur knapp einen Monat zur Auszahlung ausreichen. Das bedeutet die BfA ist keine Bank die angesparte Gelder und Zinsen aus dem Generationenvertrag in Billionen-Höhe verwaltet, sondern diese Gelder werden einfach nur umgeschichtet oder umgelagtert. Gelder die am Monatesende aus den Beiträhen der gesetzlichen Rentenversicherung RV eingezahlt werden, müssen sofort wieder ausgezahlt werden, da keine Reserven existieren. Die Bundesregierung muss aus Steuergeldern Zuschüsse in Millardenhöhe leisten, um dieses System aufrechtzuerhalten.

siehe auch