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Einstellung (Arbeit)

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Mit Einstellung wird jede Begründung eines arbeitsvertraglichen Verhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer bezeichnet. Der Arbeitnehmer stellt vom Einstellungszeitpunkt an dem Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitsleistung zur Verfügung. Der Arbeitgeber sagt im Gegenzug eine finanzielle Gegenleistung zu. Dies sind die Hauptpflichten, die in einem Arbeitsvertrag, neben weiteren Nebenpflichten, geregelt sind.

Der Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich verfasst werden. In manchen Branchen ist der "Handschlag" üblich und ausreichend. Ein Teilzeitvertrag bedarf nach dem deutschem Teilzeitarbeitsgesetz in jedem Falle der Schriftform.

Das Deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet in Deutschland mit Vollendung des 65. Lebensjahres (Altersgrenze). Eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung ist beiderseits möglich, unterliegt aber den Regeln des Kündigungsschutzgesetztes. Die Altersgrenze wird sich ab 2006 in kleinen Schritten bis auf 67 Jahre verschieben.

In befristeten Arbeitsverträgen, z.B. für Urlaubs- oder Krankheitsvertetungen, ist der Beendigungszeitpunkt Bestandteil des Vertrages. Auch hier kann zwischenzeitlich gemäß dem Kündigungsschutzgesetz gekündigt werden. Zum Ablaufzeitpunkt des Vertrages ist jedoch keine Kündigung erforderlich.

Ist im einstellenden Betrieb ein Betriebsrat gewählt worden, unterliegt der Einstellungsvorgang der Mitbestimmung.