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Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

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Die WEEE-Richtlinie (von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch Elektro- und Elektronikaltgeräte) ist die EU-Richtlinie 2002/96/EC zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzen Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.

Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. Bis 18. August 2005 sollten die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem aufgebaut haben. Ab Dezember 2006 sollen mindestens 4kg Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr rezykliert werden. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, welches neben der WEEE auch die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte.

Die WEEE Direktive der EU unterscheidet die folgenden Produktegruppen:

  • Große Haushaltgeräte (Backofen, Kühlschrank etc.)
  • Kleine Haushaltgeräte (Toaster, Staubsauger etc.)
  • Büro & Kommunikation (PC, Drucker, Telefon, FAX etc.)
  • Unterhaltunsgelektronik (TV, HiFi, portabler CD-Player etc.)
  • Leuchtmittel (vor allem Fluoreszenz-Röhren)
  • E-Werkzeug (Bohrmaschine, Rasenmäher etc.)
  • Spiel- & Freizeitgeräte (Modelleisenbahn, Fitnessmaschine etc.)
  • Medizinische Geräte und Instrumente
  • Überwachungsgeräte
  • Automatische Ausgabesysteme (Fahrkartenautomat etc.)