Glattbach (Lindenfels)
Glattbach Stadt Lindenfels
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Koordinaten: | 49° 42′ N, 8° 45′ O |
Höhe: | 315 m |
Fläche: | 2,31 km² |
Einwohner: | 235 (31. Dez. 2012)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 102 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1970 |
Postleitzahl: | 64678 |
Vorwahl: | 06255 |
Glattbach ist ein Stadtteil von Lindenfels im Odenwald im Kreis Bergstraße in Hessen.
Geographische Lage
Glattbach liegt im Vorderen Odenwald nordwestlich der Kernstadt Lindenfels am Zusammenfluss des Seidenbucher Bachs und des Kolmbachs zum Schlierbach, der als rechter nördlicher Zufluss im Zentrum der Kerngemeinde Fürth in die Weschnitz mündet. Glattbach liegt am Fuß des Krehbergs (575 m), der sich im Südwesten der Ortschaft erhebt. Die Gemarkung reicht bis an den Ortsrand von Seidenbuch und erreicht am Nordhang des Krehbergs zwischen Seidenbuch und Schannenbach eine Höhe von 520 Meter.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind Seidenbuch im Südwesten, Knoden und Breitenwiesen im Westen, Kolmbach im Norden, Winkel im Osten und Schlierbach im Südosten.
Geschichte
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert
Glattbach entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“ die ein Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus dem Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile zu dem auch Glattbach gehörte wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet, die auch die Gerichtsbarkeit ausübte.
Die früheste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung des Ortes als Gladbach weist in das Jahr 1356, als der Pfalzgraf Ruprecht 13 ½ Huben in Gladbach, Winkel und Schlierbach verpachtet.[2] Innerhalb des Amts Lindenfels gehört der Ort zur Thalzent dessen Zentgericht erst in Glattbach, später in Ellenbach und zuletzt in Schlierbach abgehalten wurde. Das Gerichte hatte gemeinsam mit Lindenfels eine Richtstätte in den »Faustenbacher Hecken auf dem Bühel«. Für deren Unterhaltung musste die Thalzent die Hälfte der Kosten tragen. In seinem Siegel führte das Zentgericht ein Schild mit 3 Feldern. Im ersten Feld befand sich der Pfälzische Löwe, im zweiten die bayrischen Rauten und im dritten, untersten ein Knabe auf einem Hügel, über dessen Kopf eine Kugel schwebte.[3]
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Mit der Reformation und deren Einführung entstand in Schlierbach unter Friedrich III die reformierte Pfarrei, zu der nach dem Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 die Filiale Kolmbach, Glattbach, Winkel, Eulsbach, Erlenbach und Seidenbach gehörten. Nachdem im Dreißigjährigen Krieg das Pfarrhaus in Schlierbach durch Brand zerstört wurde, wird Glattbach als Filiale von Lindenfels geführt. Später wurde in Schlierbach wieder ein Pfarrer eingesetzt und ab 1650 gab es dort wieder Kirchenbücher.[4]
Glattbach hatte 1613: »10 Hausgesäße, 6 leibeigne Manns- und 5 Weibspersonen. Die Leibsteuer betrug bei einem Mann 12 Pfennig und ein altes Huhn ,bei einer Frau ein Urkundspfennig. 2 Manns Personen waren leibeigen nach Starkenburg.«[4]
Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machte viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u.a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelischen bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
Bis 1737 unterstand das Amt Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein eigenständiges Oberamt. Im Jahr 1784 wird Gladbach als ein Dörflein aus acht Huben beschrieben. Dort lebten damals 29 Familien mit 128 Seelen in 14 Häusern und 3 Mühlen. Die Gemarkung enthielt 240 Morgen Äcker, 82 Morgen Wiesen, 9 ½ Morgen Gärten und 16 Morgen Wald. Den Zehnten bezog zu einem Drittel die geistliche Verwaltung des Stifts „Zum heiligen Geist“ in Heidelberg. Die Kurpfalz erhielt zwei Drittel von drei Huben, die früher die Rodensteiner zum Lehen hatten und für fünf Huben erhielten die Ulner von Dieburg zwei Drittel vom Zehnten.[5] Die verwaltungsmäßige und hoheitliche Zuordnung für Glattbach war die Thal-Zent des Oberamts Lindenfels der Pfalzgrafschaft bei Rhein im Kurfürstentum Pfalzbayern.
19. Jahrhundert bis Heute
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Kurpfalz durch Frankreich annektiert. In der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg wurde im Februar 1803 der Reichsdeputationshauptschluss verabschiedet, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Er verfügte die Auflösung der Kurpfalz und wies das Gebiet des Oberamts Lindenfels der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Ausgleich für verlorene linksrheinische Gebiete zu. Dort wurde das „Oberamt Lindenfels“ vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Unter Druck Napoleons wurde 1806 der Rheinbund gegründet, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum Hessen erhoben, anderenfalls drohte er mit Invasion. Im Großherzogtum wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ 1812 aufgeteilt und Glattbach dem „Amt Fürth“ zugewiesen. Die Übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[6] Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Hessen Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Glattbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Schlierbach neben Glattbach auch für die Orte Kolmbach, Seidenbach, Seidenbuch und Winkel zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[7]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Glattbach:
»Glattbach (L. Bez. Lindenfels) reform. Filialdorf; liegt ½ St. von Lindenfels an dem Thalbach und hat 25 Häuser und 206. Einw., die bis auf 14 Luth. reformirt sind. Unter diesen sind 6 Bauern, 15 Handwerker und 5 Tagelöhner. Der Ort hat 3 Mahl-, 1 Schneidemühle und 1 Hof, die Jägerhütte genannt. Im Jahr 1369 wurden hier nur sieben Huben gezählt. Von Churpfalz kam Glattbach 1802 an Hessen.«[8]
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben, der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Glattbach gehörte. Nach der Kreisbildung von 1832 wurde Glattbach durch die Bürgermeisterei in Kolmbach verwaltet. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[9] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Glattbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[10]
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[11] ergaben für Glattbach:[12] Reformatorisches Filialdorf mit 170 Einwohnern. Dazu gehört der Hof Jägerhütte. Die Gemarkung besteht aus 922 Morgen, davon 208 Morgen Ackerland, 166 Morgen Wiesen und 257 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Glattbach die Bürgermeisterei Klombach, 24 Häuser, 202 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Schlierbach mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim angegeben. In der Gemarkung liegt die Jägerhütte mit 6 Einwohnern.[13]
Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Eingliederung von Glattbach in den Kreis Bensheim.[14]
Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[15][16]
Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 231 ha angegeben, davon waren 56 ha Wald.[16]
Im Vorfeld der Gebietsreform in Hessen schloss sich der Ort zeitgleich zu den Gemeinden Eulsbach, Schlierbach und Winkel am 31. Dezember 1970 der Stadt Lindenfels an.[17] Für Glattbach wurde wie für alle nach Lindenfels eingegliederten Orte ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Gerichte in Hessen
Die Gerichtsbarkeit des Oberamtes Lindenfels ging 1813 an das neue Justizamt in Fürth über. Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[18]
Einwohnerentwicklung
Die folgenden Einwohnerzahlen sind dokumentiert:[16]
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Verkehr und Infrastruktur
Durch Glattbach führt die Landesstraße L 3099, die in der Kerngemeinde Fürth von der als Siegfriedstraße bekannten Bundesstraße 460 und der mit ihr vereinten Bundesstraße 38 abzweigt und durch das Tal des Schlierbachs bis Kolmbach führt und dort in die als Nibelungenstraße bekannte Bundesstraße 47 einmündet. In der Ortsdurchfahrt der L 3099 zweigt die Kreisstraße K 55 ab, führt durch den Westteil von Glattbach und wendet sich dann nach Seidenbuch und erreicht diesen am Nordhang des Krehbergs hoch gelegenen Ort nach zwei Spitzkehren. Von dort beschreibt die Straße einen Bogen nach Westen und Norden und erschließt so die Ortschaften Schannenbach, Knoden und Breitenwiesen, bevor sie bei Gadernheim in die B 47 einmündet.
Sehenswertes
»Im schmalen Teil des Kolmbachtales, an den teilweise steilen Hängen gelegen, finden sich in Glattbach eine Anzahl stattlicher Hofreiten, die sich am Bachlauf orientieren und wohl anfänglich zu einem Waldhufendorf gehörten.
Die Wohnhäuser der meist dreiseitig bebauten Höfe sind zweigeschossig und in gutem Fachwerk aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet. Sie stehen mit den Giebelseiten zur Straße und besitzen Satteldächer.
In Glattbach gab es zeitweise drei Mühlen zur Mehlherstellung und eine Holzschneidemühle, die jetzt nicht mehr in Betrieb sind, da die Bedeutung der Wasserkraft von Jahr zu Jahr nachgelassen hat. Das alte Mühlrad, von 1946 kann man noch heute in der Bachgasse 2 besichtigen.« (Gladbach auf der Internetseite von Lindenfels)Vorlage:": Ungültiger Wert: ref=
Literatur
- Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1, Leipzig 1786–1788. (online bei Hathi Trust, digital library)
- Georg W. Weber: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 (online bei google books)
- Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt, 1858 (online bei google books)
Weblinks
- Glattbach auf der Homepage von Lindenfels
- „Glattbach, Landkreis Bergstraße“. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- ↑ Zahlen, Daten, Fakten der Stadt Lindenfels, abgerufen am 15. Januar 2014
- ↑ Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 228
- ↑ C.F.M.L. Marchard S. 75
- ↑ a b C.F.M.L. Marchard S. 36ff
- ↑ Johann G. Widder, S. 485
- ↑ Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deütschland seit hundert jahren: abth. Deütschland vor fünfzig jahren., Voigt & Günther, 1862. S. 358ff (online online bei google books)
- ↑ M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Online bei google books)
- ↑ Georg W. Weber, S. 85
- ↑ Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237-241
- ↑ Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 (No. 30) (online bei der Bayrischen Staatsbibliothek)
- ↑ Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, 2007, ISBN 3-11-019056-7 (online bei google books)
- ↑ Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 342 (online bei google books)
- ↑ Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 30 (online bei google books)
- ↑ Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3598232527
- ↑ Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. , S. 109, archiviert vom am 20. Dezember 2014; abgerufen am 9. Februar 2015.
- ↑ a b c „Glattbach, Landkreis Bergstraße“. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 18. Dezember 2012). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 15. Januar 2014.
- ↑ Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 348.
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197-211)