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Abgeordneter

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Der Abgeordnete (auch Parlamentarier; Deputierter; Volksvertreter; Repräsentant) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung gewählte Person.

In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete bezeichnet. Sie werden in geheimer, freier und unmittelbarer Wahl gewählt, sind als Vertreter des Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, das bedeutet, dass sie nicht der Strafverfolgung unterliegen, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat.

Die Bezüge der Abgeordneten werden Diäten genannt. Sie werden entweder vom Parlament selbst oder von einer vom Parlament berufenen Kommission festgesetzt. Dies ist notwendig, da eine Festlegung durch die Regierung gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Abgeordneten verstoßen würde.

Siehe auch: Josef M. Mierscheid