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Wohnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Wohnung (althochdeutsch wonên: „zufrieden sein“, „wohnen“, „sein“, „bleiben“) ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen.[1]

Im melderechtlichen Sinne zählt als Wohnung „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“[2], gleichgültig, ob er in einem Wohn- oder einem Nichtwohngebäude liegt. Damit fallen auch möblierte Zimmer und überwiegend ortsfeste Wohnwagen unter den Wohnungsbegriff.[3]

Wohnen

Die Frankfurter Küche von 1926
Musterwohnzimmer auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1950

Nicht in allen Sprachen besteht ein eigenständiges Wort für das Wohnen. Im englischsprachigen Raum wird sprachlich nicht zwischen „wohnen“ und „leben“ unterschieden. Selbst in philosophischen Konzepten (z. B. Heidegger) wird die Frage nach dem Inhalt des Begriffs diskutiert. Im westlichen Kulturkreis werden heute dem Wohnen eher Funktionen zugeordnet, die innerhalb dieses Kulturkreises als privat oder intim angesehen werden und deshalb nicht im öffentlichen Raum stattfinden: Schlafen, Körperpflege, Zusammensein und Pflege von Gemeinschaft mit den vertrautesten Menschen, Austausch von Zärtlichkeiten, Aufbewahren persönlicher Gegenstände, sowie private Haushaltsführung. Außerdem werden dem Begriff wohnen Assoziationen wie „Leben an einem Ort“, „Verwurzelung an einem Ort“ oder „räumlicher Lebensmittelpunkt“ zugeordnet. Er hat daher eine gewisse Nähe zum Begriff Heimat.

Gesetzlich ist der Begriff des Wohnens durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet (BVerwG 25. März 1996 – 4B 302.95, BauR 96,676). Die Wohnung als der persönliche Lebensbereich bildet einen Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle. Dieser Sachverhalt wird dem Hausrecht zugerechnet, das sich allerdings auf allgemeinere Örtlichkeiten bezieht, zu denen auch Gewerbebetriebe gehören. Das Hausrecht wird durch Art. 13 Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt. In Österreich ist das Hausrecht im Staatsgrundgesetz Art. 9 verankert. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft räumt dem Staatsbürger in Art. 13 den Schutz der Privatsphäre einschließlich Achtung der Wohnung ein. Eine Verletzung des Hausrechts führt zum Hausfriedensbruch.

Berechnung der Wohnfläche

Siehe Hauptartikel Wohnfläche.

Wohneigentumsquote

In vielen europäischen Ländern lebt ein großer Teil der Bevölkerung in gemieteten Wohnungen und nicht in Wohneigentum. In Deutschland gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2006 rund 36.198.000 bewohnte Wohnungen in Wohngebäuden, darunter 21.136.000 Mietwohnungen (58,4 %) und 15.062.000 Eigentümerwohnungen (41,6 %).

Geschichte

Morgenstunde, Moritz von Schwind (1858)

Seit Menschen Ackerbau betrieben, teilweise wohl auch vorher, lebten sie in festen, unverrückbaren Behausungen. Eine solche Wohnung dient dem Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet. Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von Familien bewohnt; erst in modernen Industriegesellschaften und postindustriellen Gesellschaften nahmen Einzelpersonenhaushalte und Wohngemeinschaften zu.

Die gegenwärtigen Assoziationen mit dem Begriff „Wohnen“ sowie viele heutige Ausprägungen des Wohnens haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, im aufkommenden bürgerlichen Zeitalter, das heißt in einer Zeit, in der das Bürgertum zur einflussreichen Bevölkerungsgruppe wurde. In dieser Zeit wurden Wohnung und Familie zum Rückzugsraum und Intimbereich des Bürgertums. Die Industrialisierung verlagerte das Arbeiten an andere Orte. Die von Arbeitsfunktionen befreite Wohnung wurde zum „trauten Heim“. Im Biedermeier wurde dieser neuen bürgerlichen Wohnkultur eine ästhetische Ausprägung gegeben, die teilweise bis heute fortwirkt. Im 20. Jahrhundert wurde die Wohnung Bestandteil sozialer Reformen, etwa im Projekt Neues Frankfurt, aber auch Bestandteil künstlerischer Auseinandersetzungen, etwa in der Malerei von Interieueren bei August von Brandis oder in jüngerer Zeit der „bewohnten Kunstinstallation“ von Sandip Shah.

Bauformen

  • Maisonette – erstreckt sich über mehrere Etagen und umfasst meist das oberste Geschoss und den Dachstuhl
  • Souterrainwohnung – der Fußboden der Wohnung befindet sich unterhalb der Erdoberfläche
  • Penthouse – eine Wohnung, die auf ein anderes Haus aufgesetzt wurde (in der Schweiz auch Attikawohnung genannt)
  • Loft – eine Wohnung, die in einer ehemaligen Industrie- oder Lagerhalle eingerichtet wurde oder (in skandinavischen Ländern) ein Schlafboden, oft ohne Stehhöhe
  • Appartement
  • Garçonnière – eine Einzimmerwohnung, je nach Schnitt auch mit abgetrenntem Küchenraum
  • Einliegerwohnung – eine kleine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.

Eine Wohnung kann sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder in einer Eigentumswohnung, auf dem Grundstück eines Betriebes oder einem Privatgrundstück befinden.

Nachhaltiges Wohnen

Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung beinhaltet nicht allein die Bereiche Umweltschutz oder Ökologie, sondern auch die soziale und wirtschaftliche Dimension. Über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sind nachhaltige Produkte weniger umweltbelastend, sozial verträglicher und erschwinglicher als konventionelle Produkte.[4] Übertragen auf das Konzept Wohnung bedeutet Nachhaltigkeit, die Ressourcen und die Umwelt zu schonen – ohne dabei den Wert des Wohnraums oder die Lebensqualität zu zerstören. Dabei spielen vor allem Energieeffizienzaspekte, die Raumaufteilung sowie das Raumklima eine wichtige Rolle.

Durch den Einsatz energieeffizienter Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine und Trockner) können große Einsparpotentiale genutzt werden. Aber auch die Wahl des Bodenbelags, der Decken- und der Wandbeleuchtung können die zur Verfügung stehenden Ressourcen schonen. Thermische, visuelle und akustische Details tragen zudem zu einem gesunden Wohnklima bei.

Siehe auch

Literatur

  • Antje Flade: Wohnen psychologisch betrachtet. Hans Huber Verlag, Bern 2006, ISBN 3-456-84304-6
  • Volker Gläntzer: Ländliches Wohnen und Industrialisierung. Coppenrath, Münster 1980, ISBN 3-920192-51-6 (Volltext als PDF)
  • Markus Krumme: Die Wohnung im Recht. Unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Duncker und Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11262-8 (zugl. Diss., Universität Heidelberg 2003)
  • Theodor Poppmeier: Zukünftiges Wohnen – Entwicklungen, Trends, Einflussfaktoren. Wien 2008, Masterthese Immobilienlehrgänge der TU Wien.
  • Witold Rybczynski: Wohnen. Über den Verlust der Behaglichkeit. Kindler, München 1987, ISBN 3-463-40077-4 (zur Geschichte der Wohnkultur vom 15. bis 20. Jahrhundert)
  • Jürgen Schmitt u. a. (Hrsg.): Einfamilienhaus oder City? Wohnorientierungen im Vergleich. (= Stadtforschung aktuell; Bd. 106). VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14854-0
  • Friederike Schneider (Hrsg.): Grundrißatlas Wohnungsbau. Floor plan manual housing. 3. Auflage. Birkhäuser, Basel u. a. 2004, ISBN 3-7643-7035-1
  • Gert Selle: Die eigenen vier Wände. Zur verborgenen Geschichte des Wohnens. Campus, Frankfurt am Main und New York 1996, ISBN 3-593-34923-X
  • wer mit wem, wo, wie, warum. Wohnen. (= archplus 176/177). Aachen 2006 (u. a. zur Ökonomisierung des Wohnens, Anpaßbarkeit räumlicher Konzepte an gesellschaftliche Veränderungen und zum selbstorganisierten Wohnen)
Wikiquote: Wohnung – Zitate
Wiktionary: Wohnung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Wohnen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellen

  1. § 181 Abs. 9 BewG
  2. (§ 20 Bundesmeldegesetz – BMG)
  3. Alfons Gern:Sächsisches Kommunalrecht. 2. Auflage, C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München, 2000, ISBN 3-406-45501-8, S. 232. So auch seine Kommentierung zu allen anderen Gemeindeordnungen.
  4. Verbraucherbroschüre "Nachhaltig Wohnen - Gut Leben" (PDF-Datei; 5,09 MB) Abgerufen am 28. August 2012