Kirchhoffsches Strahlungsgesetz
Das Kirchhoffsche Strahlungsgesetz beschreibt den Zusammenhang von Emissionsvermögen (Strahlungsdichte) S eines Körpers, seiner Absorption A, d.i. das Verhältnis von absorbierter Energie und auftreffender Strahlungsenergie, und dem Emissionsvermögen eines schwarzen Strahlers :
Beispiele:
1) Ein Körper erscheint transparent, er absorbiert keine Stahlung. Folglich ist A = 0, damit S = 0: der Körper sendet keine Strahlung aus.
Dies ist der Grund, warum eine heiße Gasflamme nicht leuchtet - sofern sie aus Sauerstoffmangel nicht rußt wie eine Kerze. Die durchsichtigen Gase können im sichtbaren Spektralbereich keine Energie absorbieren und folglich keine Energie ausstrahlen.
2) Ein Ofen wird erhitzt und ist im thermischen Gleichgewicht. Dann sind im Innern des Ofens keine Strukturen erkennbar: Gegenstände im Ofen, die die Strahlung gut absorbieren, sind auch gute Strahler. Gegenstände, die gar nicht absorbieren, sind entweder transparent (Gase) oder sie reflektieren den Teil der Strahlung, den sie nicht selbst ausstrahlen. Alle Elemente im Ofen weisen somit die gleiche Strahlungsdichte S/A auf und können deshalb anhand der Strahlung nicht unterschieden werden.
Weblinks
- http://www.uni-koblenz.de/~odseich/klima/grundlagen.html verschiedene Formulierungen der Strahlungsgesetze