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Auflage (Verwaltungsrecht)

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Eine Auflage eine Bedingung, unter der etwas geschehen kann/darf.

Dies kann z.B die Entlassung aus der Strafanstalt unter der Auflage sein, die Stadt nicht zu verlassen oder sich täglich zu melden.

Eine besondere Art der Auflage ist die Befristung (auflösende Bedingung).

Auflagen und Bedingungen sind als rechtliche Begriffe besonders im (Jurawiki:) Verwaltungsrecht(z.B.: § 26 VwVfG)relevant.

Siehe auch: Auflage, Zwang, Vertrag