Pfand auf Mehrweggetränkebehälter in Deutschland



Das Mehrwegpfand ist eine Abgabe auf wiederverwendbare Flaschen und Gefäße, die bei der Rückgabe der Verpackungen nach der Verwendung zurückgezahlt wird. Am häufigsten wird es für Getränkeverpackungen erhoben. Im Gegensatz zum Einwegpfand, bei dem von den Verpackungen nach der Rücknahme nur das Material wieder aufbereitet wird, beispielsweise zu Kunststoffgranulat, werden beim Mehrwegpfand Flaschen und Gefäße gereinigt und direkt wieder dem Warenkreislauf zugeführt.
Ökonomische und ökologische Aspekte
Das Mehrwegsystem ist trotz des hohen Transportaufwandes in vielen Fällen für die Umwelt schonender als das Einwegpfandsystem, Glas-Pfandflaschen des Mehrwegsystems können bis zu 50 mal, solche aus PET 25 mal befüllt werden. Wichtig ist dabei, dass möglichst alle Flaschen unbeschädigt zurücklaufen, denn nur so lohnt sich die Investition in die haltbaren Flaschen, die ein mehrfaches Befüllen zulassen. Pfandsysteme erzielten im Vergleich zu dualen Systemen doppelt so hohe Rücknahmequoten von bis zu 99 %.[1]
Nach der Studie „Mehrweg- und Recyclingsysteme für ausgewählte Getränkeverpackungen aus Nachhaltigkeitssicht“[1] der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers für die Deutsche Umwelthilfe ergeben sich aus der Verwendung von Mehrwegverpackungen neben den positiven ökologischen Auswirkungen auch positive Beschäftigungseffekte, da trotz ökonomischer Vorteile mehr Arbeitsplätze für den Betrieb der Rücknahmesysteme benötigt werden.
Beispiele für Mehrwegverpackungen
Eine einheitliche Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen existiert nicht, sie sind an der Aufschrift Mehrwegflasche bzw. Mehrweg-Pfandflasche auf dem Etikett zu erkennen, zudem zeigen die Symbole Mehrweg - für die Umwelt oder Blauer Engel (Mehrweg) Mehrwegverpackungen an. Direkt auf der Flasche können auch Schriftzüge aufgeprägt sein, etwa Leihflasche Deutscher Brunnen GDB bei der Normbrunnenflasche, VdF-Pfandflasche, VdF Mehrweg Reusable / Réutilisable, Mehrweg-Deposit oder ähnliches.
Bei bereits mehrfach wiederbefüllten Flaschen finden sich zudem oft matte Streifen oberhalb und unterhalb vom Etikett (siehe viertes Bild), sog. Umlaufspuren die durch Reibung der Flaschen aneinander in den Abfüllbetrieben entstehen und mit Häufigkeit der Umläufe zunehmen. Bei manchen PET-Mehrwegfaschen sind zudem kleine Dreiecke unter dem Etikett zu sehen, die die Anzahl der Umläufe markieren. An diesen Streifen, Dreiecken oder an den Aufprägungen kann eine Mehrwegflasche auch ohne Etikett erkannt werden.
CO2-Zylinder für Trinkwasser-Sprudelgeräte werden ebenfalls wiederbefüllt, auch hier wird daher ein Mehrwegpfand erhoben.
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Normbrunnenflasche der GDB für Limonaden oder Mineralwasser
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PET-Mineralwasserflasche der GDB
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Mehrweg-Joghurtglas
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Bierflasche mit durch die Wiederbefüllung entstandenen Streifen
Die Situation in Deutschland
Rechtliches
Der deutsche Gesetzgeber geht von einem starken Eigeninteresse der Anbieter von Mehrwegsystemen an einer möglichst hohen Rückgabequote ihrer Verpackungen aus, das Mehrwegpfand wird daher im Gegensatz zum Einwegpfand nicht in der Verpackungsverordnung[2] gesetzlich geregelt; es bestehen auch keine anderen speziellen Regelungen.
Für Mehrwegverpackungen besteht daher grundsätzlich weder eine Pfand- noch eine allgemeine Rücknahmepflicht. Aus juristischer Sicht ist das Mehrwegpfand eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, nur dieser ist – ggf. nach Vorlage eines Kaufbeleges – zur Rücknahme der Verpackung und Erstattung des vereinbarten Pfandbetrages verpflichtet.[3]
Rücknahmesysteme
Ungeachtet der rechtliche Regelung entstanden schon aus ökonomischen Gründen auf freiwilliger Basis Rücknahmesysteme, die faktisch ähnliche Regelungen wie beim Einwegpfand bieten: Verpackungen werden von allen teilnehmenden Händlern problemlos entgegengenommen, es haben sich für große Produktgruppen wie Bier oder Mineralwasser einheitliche Pfandbeträge etabliert. Für Bierflaschen werden in der Regel 8 Cent, bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränken 15 Cent Pfand verlangt; typische Beträge für andere Produkte liegen im Bereich zwischen 2 und 5 Cent bei Wein bis zu 50 Cent für Honiggläser.
Siehe auch
Weblinks
- Mehrweg oder Einweg: Verwirrung total. verbraucherzentrale.de
- Mehrweg-Guide des NABU
- Arbeitskreis Mehrweg, Anbieter des Mehrweglabels
Einzelnachweise
- ↑ a b Studie für die Deutsche Umwelthilfe: Getränkeverpackungssysteme im Nachhaltigkeitscheck: Mehrweg schlägt Einweg-Pfand schlägt den Grünen Punkt. Juni 2011.
- ↑ vgl. Verpackungsverordnung § 9 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen.
- ↑ vgl. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Einweg- und Mehrweg-Pfand: Was ist rechtlich geregelt? In: Die VerbraucherZeitung. Nummer 4, 27. Jahrgang, Oktober – Dezember 2011, S. 2. (online, PDF, 4,7MB)