Kindesunterschiebung
Die Kindesunterschiebung (lat. suppositio partus) ist ein schon dem römischen Recht, aber nicht dem alten deutschen Recht bekanntes Delikt, bei dem ein Kind einem angeblichen Erzeuger „untergeschoben“ wird.
Die (im deutschen Recht als solche nicht strafbare) Unterschiebung ist häufig mit der vorsätzlichen Verwechslung und anderweitigen Veränderung oder Unterdrückung des Personenstandes eines anderen verbunden. Das geltende deutsche Strafrecht kennt das Delikt der Personenstandsfälschung, das insbesondere bei unverheirateten Müttern vorliegen kann. Gibt eine verheiratete Mutter wider besseres Wissen an, ihr Ehemann sei leiblicher Vater ihres Kindes, handelt sie straflos, da der Ehemann, solange keine Vaterschaftsanfechtung erfolgt, kraft gesetzlicher Vermutung als Vater des Kindes gilt.