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Einwegpfand

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Datei:Dosenpfand.JPG
Seit 1. Januar 2003 gilt das Dosenpfand.

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland ein Pflicht-Pfand für Einwegverpackungen von Getränken, die traditionell in Pfandflaschen angeboten werden. Das so genannte Dosenpfand erstreckt sich damit nicht nur auf Getränkedosen, sondern auch auf Einweg-Glasflaschen, Einweg-PET-Flaschen und in seltenen Fällen auf Getränkekartons.

Grundsätzlich können die Einweg-Getränkeverpackungen dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Einige Lebensmittelmärkte hatten wegen des Einwegpfandes Getränke in Einweg-Verpackungen aus dem Sortiment genommen (z.B. Kaiser's/Tengelmann), diese aber teilweise aus Kostengründen wieder eingeführt (z.B. real). Andere nehmen Einwegverpackungen gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurück. Die meisten Lebensmittel-Handelsketten (z.B. Lidl, Aldi) bedrucken heute die Etiketten mit einem Logo und gewährleisten so, dass nur die dort gekauften Verpackungen zurückgenommen werden.

Entwicklung

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Angela Merkel (CDU) bestätigt und novelliert.

Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war, führte der Umweltminister Jürgen Trittin das Dosenpfand ein. Betroffen sind alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 liegt. Dies sind Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Verpackungen für Milch, Wein, Sekt und Spirituosen. Dies führt zur Situation, dass beispielsweise für Alsterwasser das Pfand eingeführt wurde, weil es ein Biermischgetränk ist, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Getränkekartons werden bepfandet, wenn stilles Mineralwasser enthalten ist. Zusätzlich zu diesen inhaltsbezogenen Ungereimtheiten gab es Probleme mit dem Rücknahmesystem, die der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln waren.

Das Pfand beträgt für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und PET 25 Cent, bei einem Inhalt von mehr als 1,5 Litern waren bis Mai 2005 50 Cent zu bezahlen. Für Mehrwegflaschen gelten die bisherigen Pfandbeträge: 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für Mineralwasserflaschen.

Die Pfandpflicht für Einwegverpackungen von Massengetränken wie Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke wird ab 1. Mai 2006 auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insb. sogenannte Alkopops) ausgedehnt. Damit wird den Herstellern und Vertreibern derartiger Getränke eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt.

Pfandfrei bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel).

So genannte Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern, bei denen die Rücknahme auf die von ihnen in Verkehr gebrachte Individualverpackungen beschränkt wird, werden zum 1. Mai 2006 beendet. Ab diesem Zeitpunkt können leere Einwegflaschen und Dosen überall dort zurück gegeben werden, wo Einweg verkauft wird. Es wird nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden.

Der Streit um das Dosenpfand

Einzelhandel und Getränkeindustrie hatten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern.

Mittlerweile haben die Einzelhandelsverbände ihren Widerstand aufgegeben und führten am 1. Oktober 2003 (zunächst war Frühjahr 2003 geplant) ein bundesweites Rücknahmesystem ein. Darauf hatte sich der Einzelhandelsverband mit den Automatenherstellern geeinigt.

Im Vorfeld wurde von den Handelsvereinigungen immer wieder versucht, die Einführung eines Rücknahmesystems zu stoppen und die Vereinbarung mit der Bundesregierung zu brechen, so zum Beispiel im Juni 2003. Als Grund wurde Rechtsunsicherheit angegeben. Aber zwei Wochen später wurde doch noch eine Einigung gefunden und die Einführung des Systems beschlossen. Einige Supermarktketten beschlossen aber auch pfandpflichtige Einwegverpackungen aus dem Sortiment zu nehmen.

Gestritten wurde auch über die zahlreichen Insellösungen.

Wirtschaftliche Bedeutung

Geschätzt wird, dass bis Anfang 2006 etwa 10-25 Prozent aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden, was bedeutet, dass die Endverbraucher bis zu 1,4 Mrd. Euro Pfand nicht zurückerhielten.[1]

Die verschiedenen Pfandsysteme

P-System und VfW/Spar-System

Getränkedosen mit dem „P“-Logo

Seit dem 1. Oktober 2003 ist die Pfandrückgabe vereinfacht. Alle Händler, die pfandpflichtige Einwegverpackungen in Verkehr bringen, müssen Verpackungen gleicher Art, Form und Größe wieder zurücknehmen und das Pfand erstatten. Dies unabhängig davon, an welchem Rücknahmesystem er sich beteiligt. Der Handel und die Getränkeabfüller haben bereits Rücknahmesysteme aufgebaut. Im Wesentlichen gibt es dabei zwei verschiedene Wettbewerber beziehungsweise Modelle. Das so genannte P-System und das VfW/Spar-System. Damit gibt es zwar kein bundesweit einheitliches System, der Verbraucher merkt jedoch nichts davon, da die beiden Modelle miteinander kompatibel sind, beide Betreiber rechnen über eine Clearingstelle miteinander ab. Beim P-System sind Dosen und Einwegflaschen mit einem "P" gekennzeichnet, außerdem ist ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System betreibt der Großhändler Lekkerland-Tobaccoland an rund 70.000 Tankstellen, Kiosken, Kaufhäusern, Lebensmittelmärkten, Bäckereien und Getränkemärkten. Am VfW/Spar-System beteiligen sich bundesweit etwa 100.000 Verkaufsstellen. Hier wird zunächst noch mit einem Pfandcoupon gearbeitet, darum muss der Kunde zunächst weiterhin Dosen und Einwegflaschen zusammen mit dem Pfandcoupon zurückgeben. Dieser Coupon ist jedoch - anders als bisher - bundesweit einheitlich und an allen Verkaufsstellen angenommen. Bis zum 1. Oktober 2004 soll dieser Coupon durch einen elektronisch lesbaren Aufkleber oder einen Direktaufdruck auf der Verpackung ersetzt werden.

Daneben gibt es noch weitere, regionale, Rücknahmesysteme.

Die Insellösung

Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gibt es die so genannten "Insellösungen" der großen Discounter, wie Aldi, Lidl, Plus oder REWE. Diese vertreiben in der Regel keine Markenprodukte, sondern Eigen- beziehungsweise Handelsmarken in speziellen, an der Form erkennbaren Flaschen. Die Flaschen werden nur vom jeweiligen Discounter verkauft und können auch nur dort zurückgegeben werden. Auch diese Insellösungen funktionieren bundesweit und ohne Kassenbon oder Pfandmarke. Weitere Insellösungen gibt es von verschiedenen Getränkeherstellern, beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.

Ausnahmen für kleinere Geschäfte

Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern, um die kleinen Geschäfte zu entlasten. Diese können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Dies entspricht der Regelung der Verpackungsverordnung. Wer nur Getränkedosen anbietet, braucht keine PET-Flaschen zurück nehmen, oder wer nur Biersorten eines Herstellers im Sortiment hat, braucht die Verpackungen der anderen Hersteller nicht zurück zu nehmen.

Weitere Entwicklung

Im Mai 2004 meldete das Duale System Deutschlands Umsatzrückgänge von ca. 5%, die auf die Einführung des Einwegpfands zurückzuführen waren.

Die bis Sommer 2005 in Deutschland geltende Verpackungsverordnung verstieß nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in ihrer damaligen Form gegen EU-Recht. Es stand jedoch nie in Frage, dass eine Pfandpflicht auf Einwegverpackungen an sich EU-konform ist. Lediglich das Fehlen eines einheitlichen Rücknahmesystems wurde als unzulässig bewertet, da nur ein solches einen freien Marktzugang für alle Anbieter, insbesondere ausländische, biete. Daher wurde die Verpackungsverordung im Winter 2004/2005 an die EU-Vorgaben angepasst. Entsprechende Anläufe hatte es bereits 2002 und 2003 gegeben, sie waren aber jeweils in letzter Minute von den Ländern im Bundesrat gestoppt worden, die auf Druck des Handels und der Industrie eine Abkehr von der Pfandpflicht forderten.

Seit 29. Mai 2005 beträgt das Pfand nun einheitlich 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter und gilt auf unbestimmte Zeit. Zum bisher gewohnten Pfand für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke (mit Kohlensäure) in Dosen und Einwegflaschen (Kunsstoff und Glas) kommen ab 2006 Alcopops und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure, zum Beispiel Eistee oder die seit in Kraft treten der Pfandregelung verstärkt angebotenen speziellen kohlensäurefreien Erfrischungsgetränke wie z.B. Wasser mit Sauerstoffzusatz hinzu. Ausgenommen von der Pfandpflicht werden Säfte, Wein, Spirituosen und Milch sowie grundsätzlich auch Getränke in so genannten "ökologische vorteilhaften" Einwegverpackungen(Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel). Die so genannten Insellösungen entfallen ersatzlos ab 1. Mai 2006. Wer Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss künftig solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen - unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft gekauft wurden oder nicht. Wer allerdings nur Kunsstoffflaschen verkauft, muss auch keine Dosen zurücknehmen und umgekehrt.

Wie im Dezember 2005 in der Tagespresse zu lesen war und auch in den Pressemitteilungen der großen Rücknahmeautomatenhersteller Tomra Systems, Sielaff und Wincor Nixdorf nachzuvollziehen ist haben die führenden Handelsketten mittlerweile zum Frühjahr 2006 Leergutautomaten für ihre Filialen geordert. Entgegen anderslautenden Gerüchten scheint sich der Handel also nun endgültig auf das Pfand eingestellt zu haben und sich adäquat auf die neue rechtliche Situation zum 1. Mai 2006 vorzubereiten.

Siehe auch: Mehrweg, Pfand, Recycling, Bundesumweltministerium

Dosenpfand in anderen europäischen Ländern

In den Ländern Italien, Griechenland, Spanien, Frankreich und Österreich ist das Dosenpfand unbekannt.

Dagegen existieren in den skandinavischen Ländern schon länger Regelungen, in Schweden gibt es seit 1984 das Dosenpfand und einziger Lizenznehmer ist die Firma Retourpack. Dort existieren flächendeckend Automaten die die zurückgenommenen Dosen platt drücken und Retourpack ersetzt dem Verkäufer automatisch das Pfand. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Dosen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85% und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90%. Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:

  • Getränkedosen: 0,50 SEK
  • 0.33l Glasflaschen: 0,60 SEK
  • 0.50l Glasflaschen: 0,90 SEK
  • PET-Flaschen bis 1l: 1,00 SEK
  • PET-Flaschen über 1l: 2,00 SEK
  • 1.5l PET-Flaschen: 4,00 SEK

In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war in beiden Ländern unproblematisch, da bereits seit den 1970ern flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. (Das Pfand in Schweden hatte allerdings nicht den erhofften Erfolg, es werden dreimal so viele Dosen wie Pfandflaschen verkauft.) In Norwegen gelten zur Zeit folgende Pfandbeträge:

  • Flaschen und Dosen bis 0,5l: 1,00 NOK
  • Flaschen und Dosen über 0,5l: 2,50 NOK

In Dänemark war der Verkauf von Getränkedosen von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit Brüssel gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zur Zeit in Dänemark:

  • Getränkedosen, PET und Glasflaschen bis unter 1l: 1,00 DKK
  • Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5l: 1,50 DKK
  • Getränkedosen, PET und Glasflaschen ab 1l: 3,00 DKK

In der Schweiz ist der Dosenpfand ebenfalls unbekannt. Depot, so die Schweizer Bezeichnung für Pfand, auf Getränkeflaschen kennt man heute kaum noch - im Gegensatz zu früher, wo Glas- sowohl als auch PET-Flaschen einen Depot hatten. Die größte Schweizer Lebensmittelkette Migros schaffte 2002 das Depot auf Glas- und PET-Flaschen ab, die Begründung der Migros kann man im folgenden Weblink finden: http://www.miosphere.ch/d/trackingstorys/pet_d.php3.

In den Niederlanden wird derzeit die Einführung eines Pflicht-Pfands für PET-Flaschen und Dosen zum März 2006 angedroht. Hintergrund dafür ist, dass es in den Niederlanden seit 2001 Bestrebungen gibt, die Vermüllung der Landschaft ("zwerfafval") deutlich (um 85%) zu reduzieren, da die Städte die Entsorgungskosten hierfür alleine tragen. Umweltministerium (VROM), Städtebund (VNG) und Getränke-Produzenten haben dazu mehrere Selbstverpflichtungen vereinbart und nationale Kampagnen wie "Saubere Niederlande" ("Nederland Schoon") durchgeführt. Der Erfolg blieb jedoch aus und die Vermüllung hat schätzungsweise um 15%-85% zu- statt abgenommen. Derzeit wird ein letzter Vermittlungsversuch unternommen, schlägt der fehl, hat das Ministerium ein Pfand von 25 Cent angekündigt.

Dosenpfand in den USA

In einigen Teilen der Vereinigten Staaten gibt es ebenfalls Dosenpfand-Regelungen die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Es existiert aber kein landesweit einheitliches System. Statt dessen handelt es sich um Gesetze der einzelnen Bundesstaaten. Das erste Gesetz dieser Art war das Oregon Bottle Bill das im Jahre 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:

  • Kalifornien (Pfandhöhe unterschiedlich), eingeführt 1987
  • Connecticut (Pfand: 5 cent), eingeführt 1980
  • Delaware (Pfand: 5 cent), eingeführt 1982
  • Hawaii (Pfand: 5 cent), eingeführt 2005
  • Iowa (Pfand: 5 cent, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
  • Maine (Pfand: 5 cent), eingeführt 1978
  • Massachusetts (Pfand: 5 cent), eingeführt 1983
  • Michigan (Pfand: 10 cent), eingeführt 1978
  • New York (Pfand: 5 cent), eingeführt 1982
  • Oregon (Pfand: 5 cent), eingeführt 1972
  • Vermont (Pfand: 5 cent), eingeführt 1973

Fußnoten

  1. http://www.n-tv.de/659640.html