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Kardinal in pectore

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Als Kardinal in pectore wird ein von Papst ernannter Kardinal bezeichnet, dessen Namen der Öffentlichkeit noch nicht bekanntgegeben wurde.

Da die Rechtskraft der Ernennung erst dann eintritt, wenn in einem Konsistorium das Ernennungsdekret präsentiert wird, hat der Kardinal in pectore weder die Privilegien noch die Rechte eines Kardinals. Falls der Papst stirbt, ohne den Ernannten das Ernennungsdekret öffentlich präsentiert zu haben, erlischt die Ernennung.