Finanzanwärter
Finanzanwärter bzw. Finanzanwärterin (Abkürzung: "FAnw" bzw. "FAnwin") ist die Bezeichnung für die in der Ausbildung befindlichen Beamten des gehobenen Dienstes in der deutschen Finanzverwaltung.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie ist mit einem Fachhochschulstudium verbunden. Studierende, die das Studium erfolgreich abschliessen dürfen sich danach "Diplom-Finanzwirt FH" nennen. Der Abschluß ist innerhalb der gesamten EU anerkannt.
Finanzanwärter der Zollverwaltung werden nach bestandenem Abschluß als Zollinspektoren zu Anstellung (ZI z.A.) übernommen. Die Finanzanwärter der Landesfinanzverwaltung werden Steuerinspektoren (StI z.A.) zur Anstellung.
Das Grundgehalt eines Finanzanwärter beträgt zur Zeit (Stand 2006): EUR 866,24 pro Monat.