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Bankgeheimnis

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Das Bankgeheimnis bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten (wie zum Beispiel staatlichen Institutionen) über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden.

Kreditinstitute dürfen und müssen nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen von ihrem Auskunftsverweigerungspflicht abweichen und bestimmten Institutionen Informationen zur Verfügung stellen, die von diesen verlangt werden.

Das Bankgeheimnis zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre der Menschen, steht jedoch im Konflikt mit dem legitimen Anspruch des Staates auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen.

Das Bankgeheimnis wurde deswegen im Zug der Einführung der Zinsabschlagsteuer gelockert. Inzwischen melden in Deuschland die Banken dem Finanzamt nicht nur die Höhe der angemeldeten Steuerfreibeträge, sondern auch in welchem Maße diese in Anspruch genommen wurden.