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Schein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Ausdruck Schein bezeichnet:

  • kurz eine Bescheinigung; insbesondere Teilnahmebescheinigung
  • kurz den Geldschein; siehe Banknote
  • kurz eine Lichterscheindung (Lichtschein, Feuerschein, Heiligenschein); siehe Licht
  • kurz den Anschein, das Äußere („Schein und Sein“), die Erscheinung (siehe aber dort zu geläufigen Unterscheidungen zwischen „Schein“ und „Erscheinung“)
  • Schein! Deutsche Funk-/Rockband

Personennamen: