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Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe

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INCI-konforme Angabe der Inhaltsstoffe eines Kosmetikums auf der Rückseite der Packung unten.

Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (Abkürzung INCI vom engl. International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) bezeichnet eine internationale Richtlinie für die korrekte Angabe der Inhaltsstoffe (Ingredients) von Kosmetika.

Diese Nomenklatur soll besonders Allergikern die Möglichkeit geben, ein Produkt vor dem Kauf auf bedenkliche Inhaltsstoffe zu prüfen.

Die Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach dem INCI-System ist in der Europäischen Union seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben und durch die entsprechenden Ländergesetze (zum Beispiel in Deutschland § 5a, Abs. 4 KosmetikV) umgesetzt. Für Parfüms sind 26 potentiell allergene Riechstoffe gelistet.

Im US-amerikanischen Raum wird eine an den Vorgaben der CTFA (Chemistry, Toiletry and Fragrance Association), jetzt Personal Care Products Council, orientierte Nomenklatur verwendet, die sich in Einzelheiten unterscheidet (z. B. AQUA – Water). Die Tendenz geht jedoch in Richtung von weltweit einheitlichen INCI-Bezeichnungen. Neue INCI-Bezeichnungen werden auf den Internetseiten der Personal Care Products Council kostenpflichtig registriert.

Vorgaben zur Auflistung der kosmetischen Inhaltsstoffe nach INCI

  • Die Inhaltsstoffe werden nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über 1 % des Inhalts ausmachen.[1]
  • Inhaltsstoffe, die mit weniger als 1 % enthalten sind, müssen nicht in der vorgenannten Reihenfolge aufgelistet werden.
  • Farbstoffe werden am Ende der Auflistung mit der jeweiligen CI-Nummern (CI = Colour-Index) aufgeführt. Eine besondere Sortierung oder Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Bei Kosmetika in verschiedenen Farbvarianten werden die in den Varianten verwendeten Farbstoffe in einer eckigen Klammer aufgelistet. Eine Kennzeichnung „+/−“ zeigt an, dass eventuell nicht alle der aufgeführten Farbstoffe im Produkt enthalten sind, zum Beispiel: [+/− CI12700, CI14270, CI20470].
  • Zum Schutz der Rezeptur kann für Inhaltsstoffe besondere Vertraulichkeit beantragt werden. Solche Inhaltsstoffe werden durch einen siebenstelligen Code, zum Beispiel 600277D oder ILN5643, aufgelistet.

Zu Kosmetika zählen unter anderem:

Allergene Duftstoffe nach INCI

Alpha-Isomethyl Ionone Coumarin (Cumarin)
Amyl Cinnamal Eugenol
Amylcinnamyl Alcohol Evernia Prunastri Extract (Eichenmoosextrakt)
Anise Alcohol (Anisalkohol) Evernia Fufuracea Extract (Baummoosextrakt, bekannt auch unter „mousse d'arbre“)
Benzyl Alcohol (auch Phenylmethanol) Farnesol
Benzyl Benzoate Geraniol
Benzyl Cinnamate Hexyl Cinnamal
Benzyl Salicylate (Salicylsäurebenzylester) Hydroxycitronellal
Butylphenyl Methylpropional Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxalhdehyde (Lyral)
Cinnamal (Zimtaldehyd) Isoeugenol
Cinnamyl Alcohol (Zimtalkohol) Limonen
Citral Linalool
Citronellol Methyl 2 Octynnoate

Einzelnachweise

  1. § 5a Abs. 2 Kosmetik-Verordnung (PDF-Datei; 485 kB) auf juris.de
  • Website
  • Aktuelle Datenbank der INCI-Bezeichnungen auf den Seiten der Europäischen Kommission (Weiterführung der offiziellen INCI-Liste der EU) (Online).
  • Offizielle INCI-Liste der EU (Stand 2006). Man beachte, dass die Liste keinen Anspruch auf die Auflistung aller erlaubten Inhaltsstoffe ist, und das Fehlen eines Eintrages keinen Hinweis auf die Unzulässigkeit dieses Stoffes darstellt.
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Kennzeichnungspflichtige Duftstoffe