Zum Inhalt springen

Politisches System der Schweiz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juni 2003 um 09:51 Uhr durch 217.5.97.67 (Diskussion) (weblink: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Schweiz ist eine Willensnation, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit ist, ein Bundesstaat entstanden aus einem Staatenbund von unabhängigen Einzelstaaten (Kantonen). Von daher ist es verständlich, dass das politische System der Schweiz diejenigen, die dazu Ja gesagt haben - Volk und Kantone - besonders berücksichtigt. Das politische System der Schweiz beruht also auf zwei Eckpfeilern:


Die Schweizer Politik hat ihre eigene Terminologie: häufig gebrauchte Ausdrücke sind Initiative, Referendum, Motion, Petition Postulat, Interpellation, oder Vernehmlassung.

Legislative

Parlament Bundesversammlung mit zwei Kammern:

  • der Nationalrat als die Volksvertretung (200 Mitglieder). Jeder Kanton stellt Nationalräte gemäss seinem Anteil an der Bevölkerung (Zürich 34, Uri, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Uri je einen). Der Nationalrat wird in den Kantonen mit Proporzwahl gewählt.
  • der Ständerat als die Kantonsvertretung (44 Mitglieder, 2 pro Kanton (1 pro Halbkanton). Die Ständeräte werden in den Kantonen mit Majorzwahl gewählt.

Nationalrat und Ständerat tagen in der Regel getrennt. Alle Bundesbeschlüsse (Gesetze, Verordnungen) werden in beiden Kammern getrennt behandelt und müssen von beiden Kammern angenommen werden.

Weder Nationalrat noch Ständerat sind weisungsgebunden durch Kantone, Parteien oder andere Instanzen.

Das Schweizer Parlament ist ein Milizparlament - alle National- und Ständeräte haben neben ihrem Mandat noch einen Beruf.

Exekutive

Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die den einzelnen Departmenten der Bundesverwaltung vorstehen. Der Bundesrat wird vom Parlament gewählt.

Gegenwärtige Mitglieder und Departemente:

  • Pascal Couchepin (Bundespräsident), Wallis, FDP, , Eidgenössisches Departement des Innern
  • Ruth Metzler-Arnold (Vizepräsidentin), Appenzell Innerrhoden, CVP, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
  • Micheline Calmy-Rey, Genf, SP, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
  • Josef Deiss, Freiburg, CVP, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
  • Moritz Leuenberger, Zürich, SP, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
  • Samuel Schmid, Bern, SVP, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
  • Kaspar Villiger, Luzern, FDP, Eidgenössisches Finanzdepartement

Der Bundespräsident wird im alljährlichen Turnus aus dem Bundesrat gewählt und übt die Pflichten als Staatsoberhaupt neben seinen Pflichten als Departmentsvorsteher aus.

Siehe auch: Liste der Schweizer Bundespräsidenten

Judikative

Föderalismus

Der Schweizer Föderalismus hat zwei Elemente:

  • Beteiligung der Kantone an der politischen Entscheidungsfindung
  • Autonomie der Kantone: Der Bund regelt nur das, was in der Verfassung ausdrücklich erwähnt ist, alles andere regeln die Kantone in eigener Kompetenz.

Artikel 3 der Bundesverfassung lautet:

Art. 3 Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.


Volksrechte

Die wesentlichen Volksrechte der direkten Demokratie in der Schweiz sind die Initiative und das Referendum.


Siehe auch: Initiative, Referendum, direkte Demokratie, Föderalismus, Volksentscheid, Demokratie, Bundesrat (Schweiz). Nationalrat (Schweiz) Bundesversammlung (Schweiz) Ständerat, Ständemehr

Weblinks:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c101.html
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft