Mutung
Eine Mutung ist ein Antrag eines bergbauwilligen Unternehmers (auch Muter genannt) bei einer Bergbaubehörde auf die Bewilligung einer Genehmigung zum Bergbau. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mutung war der Nachweis, dass das geplante Bergwerk fündig war. Dieser Nachweis erfolgte durch eine in Augenscheinnahme der Stelle auf der Erdoberfläche durch die Bergbehörde, wo der geplante Abbau stattfinden sollte. Anschließend fand eine Belehnung des Bergwerkes statt, wobei die unterirdische Ausdehnung des Bergwerkes durch einen Lochstein an der Erdoberfläche festgelegt wurde. Diese Form einer Erlaubnis zum Bergbau wurde bis ins 19. Jahrhundert erteilt.
Im Steinkohlebergbau des südlichen Ruhrgebietes wurde folgendes Verfahren bei der Mutung praktiziert:
- Der Muter ging von der geplanten Abbaustelle mit einer Meßschnur voraus in Richtung des Streichens des Flözes
- Der Vertreter der Bergbehörde folgte ihm und trug die verliehenen Abschnitte auf der Meßschnur ab.
In der Regel wurde zunächst eine Fundgrube und dann eine Anzahl von „Maaßen“ verliehen. Die Maaßen bestanden ihrerseits aus 28 Lachtern. Eine solche Belehnung hatte normalerweise die Länge von einer Fundgrube und 12 Maaßen oder in heutiger Länge 789,8 m. Am Ende des Weges der an der Verleihung beteiligten wurde der Lochstein eingefällt.
Da bei dieser Form der Belehnung jeweils nur ein Flöz verliehen wurde, konnte es mit den Inhabern der benachbarte Bergwerke sehr schnell zu einem Rechtsstreit über die tatsächliche Größe des Bergwerkes kommen. Daher nahm man im 19. Jahrhundert zunehmend Abstand von der auch „Längenfeldvermessung“ genannten Form der Mutung und verlieh statt dessen „Geviertfelder“. Das sind bis zum heutigen Tage an der Erdoberfläche festgelegte Flächen im Sinne eines Grundstückes, innerhalb dessen Grenzen alles abgebaut werden durfte,was dort angetroffen wurde.
Literatur
- Kurt Pfläging, Die Wiege des Ruhrkohlenbergbaus, Verlag Glückauf 1987, ISBN 3773904908