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Steuer

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Dieser Artikel befasst sich mit der Steuer als Abgabe. Weiteres siehe: Steuer (Begriffsklärung).


Steuern (von althochdeutsch "stiura" = "Unterstützung") sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig.

Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Eine direkte Steuer ist z. B. die Einkommenssteuer, weil sie direkt vom Bürger abzuführen ist. Indirekte Steuern sind die Mehrwertsteuer und die Mineralölsteuer sie werden stellvertretend für den Bürger in der Regel vom Handel abgeführt.

Steuern in Deutschland

Definition

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen (= Abgaben im Rahmen der EG-Agrarpolitik) sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung.

Steuersystem

Die Steuerverteilung in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.

Der äußere Rahmen des Steuerrechts ist durch die Abgabenordnung (AO) gegeben.

Arten von Steuern in der BRD

Steuerart Aufkommen 2001 Aufkommen 2002
Gesamtaufkommen 446,2 Mrd € 441,7 Mrd €
Lohnsteuer + Einkommensteuer 141,4 Mrd € 139,7 Mrd €
Mehrwertsteuer 138,9 Mrd € 138,2 Mrd €
Mineralölsteuer 40,7 Mrd € 42,2 Mrd €
Gewerbesteuer 24,5 Mrd € 23,5 Mrd €
Kapitalertragsteuer 20,9 Mrd €  
Tabaksteuer 12,1 Mrd € 13,8 Mrd €
Solidaritätszuschlag 11,1 Mrd € 10,4 Mrd €
Grundsteuer 9,1 Mrd € 9,2 Mrd €
Kfz-Steuer 8,4 Mrd € 7,6 Mrd €
Versicherungssteuer 7,4 Mrd € 8,3 Mrd €
Grunderwerbsteuer 4,9 Mrd € 4,8 Mrd €
Zinsabschlagsteuer 9,0 Mrd € 8,5 Mrd €
Sonstige; u.a.
Hundesteuer
Jagdsteuer

Erbschaftsteuer
Alkoholsteuer
Körperschaftssteuer
Vermögenssteuer

18,2 Mrd €  

Frühere Arten von Steuer

Aktuelle Diskussion

EU-Staat Nominale Steuerbelastung
von Kapitalgesellschaften 2004
Deutschland 38,7 %
Frankreich 35,4 %
Spanien 35,0 %
Griechenland 35,0 %
Niederlande 34,5 %
Belgien 34,0 %
Österreich 34,0 % (ab 2005: 25,0 %)
Italien 34,0 %
Portugal 33,0 %
Luxemburg 30,4 %
Vereinigtes Königreich 30,0 %
Dänemark 30,0 %
Finnland 29,0 %
Tschechien 28,0 %
Norwegen 28,0 %
Schweden 28,0 %
Estland 26,0 % (0,0 % für im Land reinvestierte Gewinne)
Slowenien 25,0 %
Polen 19,0 %
Slowakei 19,0 %
Ungarn 16,0 %
Zypern 15,0 %
Litauen 15,0 %
Lettland 15,0 %
Irland 12,5 %

Es gibt Vermutungen, dass etwa drei Viertel der weltweiten Steuerliteratur sich auf das deutsche Steuersystem bezieht.

Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen. Kernpunkt aller Vorschläge zu einer Einkommensteuerreform ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.

Aktuell führt die erhöhte Mobilität von Firmen und Gutverdienern, verbunden mit einem verschärften weltweiten Steuerwettbewerb, zu einem Verfall der Steuereinnahmen und einer Aushöhlung der staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland

Steuergeschichte

Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Wo gemeinschaftliche Bedürfnisse entstanden und befriedigt werden mußten, waren auch die entsprechenden finanziellen Mittel erforderlich. Das Wort Steuer kommt aus dem althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.

Frühere Steuerarten

Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit wurden eine Kopfsteuer (Vorschoß) und eine Proportionalsteuer (Schwörschoß) unterschieden.

Dabei wurden

  1. Steuern im Reich (Bede),
  2. Städtische Steuern (Schoß) und
  3. Steuern der Landesherren (Akzise) unterschieden.

Das Einziehen von Steuern durch den Staat, (der damals durch den Herrscher repräsentiert wurde) geschah im Mittelalter zunächst nur in Ausnahmefällen. Üblich waren Feudalabgaben in Naturalien und Dienstleistungen, die einem Grundherrn als Gegenleistung für den Schutz, den er den Hörigen bieten musste. Auch der Adel zahlte keine Steuern, sondern war durch lehensrechtliche Bindungen verpflichtet, dem Lehensherrn mit Rat und Tat beizustehen.

Auch als die zentrale Verwaltung allmählich wuchs und damit teurer wurde, erwartete man von einem tugendhaften Herrscher, dass er diese aus seinem Eigengut bestreiten könnte. Musste der Herrscher darüber hinaus Steuern einziehen, war das ein Hinweis auf Verschwendung, und deutete an, dass der Herrscher seiner Aufgabe nicht ganz gewachsen war.

Steuern wurden nur in Ausnahmefällen erhoben, vor allem im Kriegsfall, wenn ein Lösegeld zu zahlen war und wenn eine Prinzessin eine Mitgift brauchte. Es ist zu Vermutungen, dass die Erhebung der Steuer die Steuereinnahmen mehr oder weniger verschlang, schließlich musste man den Einzug der Steuer jedesmal neu organisieren.

Trotzdem war die Erhebung von Steuern für den Herrscher attraktiv. Sie waren eine der wenigen Möglichkeiten, mit denen er mit seinen Untertanen direkt in Kontakt treten konnte, denn Steuern wurden von jedermann eingezogen. Ansonsten konnte der Herrscher nur mit seinen großen Lehensträgern in Kontakt treten, so dass Entscheidungen des Königs nur über den Umweg der Lehenspyramide an alle Untertanen weitergegeben wurden. Überspitz könnte man sagen, dass Steuern älter sind als der Staat und dass Steuern den Staat erst geschaffen haben.

Politischer Streit über die Steuererhebung

Durch die finanziellen Auswirkungen auf den Bürger sind Steuern und die Steuergesetzgebung ein ständiger politischer Streitpukt und vielfacher Kritik ausgesetzt.Die Kritik an Steuern teilt sich im wesentlichen in die Punkte Gerechtigkeit und Angemessenheit, Wirksamkeit (bei Steuern als Lenkungsfunktion - z.B. der Ökosteuer), Durchsetzbarkeit und die ökonomischen Folgen. Verschiedene politische Richtungen führen gegen bestimmte Steuern - und manche Gruppierungen sogar gegen die Steuer ansich - Argumente an, die teilweise wissenschaftlich umstritten sind.

Vorteile der Steuererhebung

Steuern haben einen Fiskalzweck: Steuern generieren Staatseinnahmen, mit denen der Staat seine Ausgaben finanziert.

Steuern haben einen Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, bestimmte Verhaltensweisen zu beeinflussen. So kann man beispielsweise versuchen, mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudämmen oder mit einer Umweltsteuer Schadstoffausstöße eindämmen. Letztlich eignen sich Steuern insbesondere also als Maßnahmen bei Marktversagen.

Steuern haben einen Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, dazu dienen, eine politisch erwünschtere soziale Verteilung des Einkommens zu erreichen. Einige Kritiker fordern internationale Mindestbesteuerungen, um Sozialabbau entgegenzutreten.

Nachteile der Steuererhebung

Das wohl bedeutendste Argument gegen Steuern ist, dass sie grundsätzlich zu einem Nettowohlfahrtsverlust führen (ausführliche Beschreibung im Artikel).

Steuern sind im Allgemeinen nicht entscheidungsneutral. Gerade in der angelsäsischen Literatur wird dehalb oft drauf hingewiesen, Steuern auf solche Märkte zu erheben, deren Nachfrage auf Preise unelastisch reagiert (siehe auch Preiselaszitität).

Steuern wirken verzerrend. Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit.

Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche Kosten, vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen (Vermögensteuer, Bagatellsteuern).

Steuern schaffen einen Wettbewerbsnachteil. Beispielsweise werden sich bei sonst gleichen Bedingungen Unternehmen in Staaten ansiedeln, in denen die Steuerlast geringer ist als anderswo. Langfristig können damit Steuern zu Arbeitslosigkeit führen. Im Wettbewerb der Steuersysteme ist daher eine Anpassung an Staaten mit geringen Steuern zu erwarten. Nur internationale Abkommen zur Harmonisierung der Steuern könnten diesen Handlungszwang zur Anpassung nach unten beenden. Dies ist vorerst nicht zu erwarten.


Siehe auch: Liste politischer Konzepte, Lenkungssteuer, Cross-Border-Leasing, Steuerverfahrensrecht, Steuerzahler, Steuerschuldner, Pauschalsteuer