Diskussion:Gebietskörperschaft (Deutschland)
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Müsste man hier nicht auch die EU mit aufnehmen oder spricht da was dagegen?
- Die EU wird nicht als Gebietskörperschaft eingestuft. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit, im Gegensatz zur EG, die eine völkerrechtliche Gebietskörperschaft ist. Überhaupt überzeugt der Artikel nicht wirklich: "Gebietskörperschaften zeichnen sich durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung [...] aus." Erstens zeichnen sich zwar die Gebietskörperschaften "Kommunen" durch kommunale SelbstVw aus, aber die Gebietskörperschaften "Bundesländer" oder "Bundesrepublik Deutschland" zeichnen sich nicht durch kommunale SelbstVw aus, wie auch... Zweitens ist es doppelt gemoppelt wenn dort steht "durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung", denn kommunale SelbstVw schließt die SelbstOrg bereits mit ein. --C.Löser (Diskussion) 14:27, 19. Nov 2005 (CET)
In der Pyramide fehlen die "Samtgemeinden". 89.48.218.121 02:18, 18. Apr 2006 (CEST)