Zum Inhalt springen

Bundesagentur für Arbeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. April 2006 um 20:24 Uhr durch 82.135.87.156 (Diskussion) (Kritik an der Bundesagentur für Arbeit). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Institution, die in Deutschland für die Arbeitsverwaltung und -förderung zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Der Sitz der BA ist Nürnberg. Die BA untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ist mit etwa 95.000 Mitarbeitern (davon etwa 5.000 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.


Altes Logo der BA

Geschichte

1927 wurde in Deutschland durch das „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ die Arbeitslosenversicherung eingeführt und als Träger die „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ errichtet.
Aber bereits sechs Jahre später, mit Beginn des Nationalsozialismus 1933, wurde die Reichsanstalt gleichgeschaltet.
1952 wurde sie neugegründet und in „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ umbenannt.
1969 wurde die Behörde durch Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) umbenannt in „Bundesanstalt für Arbeit“.
1998 trat das SGB III in Kraft und ersetzte das Arbeitsförderungsgesetz.
Im Jahre 2004 wurde die Bundesanstalt durch das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ in „Bundesagentur für Arbeit“ umbenannt. Im Rahmen dieser Umbenennung wurde auch das Logo der BA im Mai 2005 geringfügig neu gestaltet.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) festgelegt.

Struktur

Die Bundesagentur hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau:

Einige Aufgaben werden innerhalb der BA durch so genannte besondere Dienststellen wahrgenommen, hierunter fallen unter anderem:

Seit 2003 ist die Bundesangentur für Arbeit auch durch die "Europa-Vertretung der BA" ( kurz: EV ) am Rat der Europäischen Union in Brüssel vertreten.

Finanzierung

Finanziert wird die BA vor allem durch Beiträge der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung. Aus den Beiträgen werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen.

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III [2] die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld II) entstehen.

Nach § 364 [3] und § 365 [4]] SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der Bundesagentur nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Selbstverwaltung

Im Gegensatz zur Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit drittelparitätisch besetzt. Der Verwaltungsrat besteht in drittelparitätischer Zusammensetzung aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand.

Mit der Reform der Bundesagentur wurden Aufgaben des Verwaltungsrats - analog zum Aufsichtsrat in Privatunternehmen - überwiegend auf Kontrollfunktionen reduziert. So kann die Selbstverwaltung Prüfungen durch die Innenrevision verlangen. Entsprechend der Regelung im Aktiengesetz kann er auch externe Sachverständige mit der Prüfung beauftragen.

Darüber hinaus erlässt er die Satzung der BA - zuletzt am 30. Januar 2003 - und stellt ihren Haushalt fest. Auch der jährliche Geschäftsbericht muss durch ihn genehmigt werden.

Bei jeder Agentur für Arbeit besteht ein ebenfalls drittelparitätisch besetzter Verwaltungsausschuss, der die Geschäftsführung überwacht und berät. Dagegen wurden die Verwaltungsräte auf Ebene der Regionaldirektionen durch das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) abgeschafft.

Reform der Arbeitsverwaltung

Interne Reformanstrengungen

Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.

  • interne strukturelle Reformen:
    • bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand)
    • Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
    • Steigerung der Effizienz durch:
      • Abflachen der internen Hierarchien
      • Steigerung der Effizienz durch teamorientierte Organisation
      • Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
      • Ausgliederung / Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes zum „BA IT-Systemhaus“
      • Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
      • Modernisierung der IT-Infrastruktur
    • Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
    • Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“
      • vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      • bessere Integration privater Stellenbörsen.
    • Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.

Reform der BA durch Gesetz

Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.

Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich weniger mit strukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern vielmehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte der Arbeitsmarkt entlastet werden.

Das Stützen der privaten Arbeitsvermittler erwies sich hierbei jedoch bislang als Fehlschlag. Es gab auch schon vor den Reformbemühungen private Arbeitsvermittler, welche mit Erlaubnis der BA gewerbliche Arbeitsvermittlung betrieben. Die Reform rief zwar weitere private Arbeitsvermittler auf den Plan, da diese nunmehr von der BA indirekt über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden und die Bundesagentur die privaten Vermittler nicht mehr vor einer Zulassung überprüfen durfte, doch die erhoffte Entlastung des Arbeitsmarktes trat nicht ein.

Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

  • Inhalte des Hartz-III Gesetzes die die Struktur der BA betreffen:
    • Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
    • Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
    • Selbstverwaltung:
      • Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
      • Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
      • die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
    • Haushalt der BA:
      • Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
      • Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zu Gute.
      • Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
    • Kontraktmanagement:
      • Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein „Agency-Modell“.
      • Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
      • Das selbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
    • Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
    • Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
    • Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
      • die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch Prüfungen vor Ort wird von der Zollverwaltung übernommen.
      • die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, der keine Außenprüfungen erfordert, obliegt weiterhin der BA.

Des weiteren enthält das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

Kritik an der Bundesagentur für Arbeit

Bereits nach der Affäre um gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des damaligen Vorsitzenden der BA, Florian Gerster, erhoben einige Politiker wie z.B. Guido Westerwelle (FDP) die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen.

Im wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob eine zentrale (wie die Bundesagentur für Arbeit) oder eine dezentrale (wie kommunale Träger) Organisationsstruktur besser geeignet sei, um auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Zum Teil wird auch die völlige Privatisierung des Vermittlungsbetriebes gefordert. Diese Option hat aber durch die geringen Vermittlungserfolge privater Träger zunächst einen Dämpfer erhalten.

Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahr 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Stellen waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im BA-Aufsichtsrat, öffentlich die grosse Bedeutung erfolgreicher Vermittlung Arbeitsloser auf gemeldete offene Stellen für die Existenzberechtigung der BA heraus und bezeichnete die noch immer zu schlechte Vermittlungsleistung als die Achillesverse der BA (woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde). Die Bundesagentur für Arbeit kann natürlich selbst keine Arbeitsplätze schaffen, wohl aber den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt beschleunigen und passgenauer organisieren. Hier hat sie mit der Einrichtung der Kundenzentren in allen Arbeitsagenturen zum Jahresende 2005 eine wichtige Vorarbeit geleistet. Auch funktioniert nun die Steuerung der Ausgabemittel für aktive Arbeitsmarktpolitik nach Wirkung (d.h. Integration in den Arbeitsmarkt) und Wirtschaftlichkeit so gut, dass die Bundesagentur Milliarden Euro eingespart hat, die früher wirkungslos verpufften. Deshalb kann nun auch der Beitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Arbeitslosenversicherung abgesenkt werden. Leider wurden diese Erfolge in der Öffentlichkeit noch nicht ausreichend wahrgenommen.

Trotz einiger Probleme hat sich die Bundesagentur durch die schnelle Umsetzung von Hartz IV in einem halben Jahr (ähnliche Reformen in skandinavischen Ländern wurden in Zeiträumen von zwei bis drei Jahren umgesetzt) kurzfristig Anerkennung verdient. Weiterhin wird aber diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte.

Mit Einführung der neuen Strukturen wurden zum Beispiel auch praktisch alle branchenspezifischen Vermittlungseinheiten abgeschafft. So existiert nur noch eine regionale Zurordnung der Arbeitssuchenden zu ihren Sachbearbeitern und keine fachliche. Dabei ist es einem Vermittler kaum zuzumuten, alle Qualifikationen zu kennen und zu verstehen. Es ist völlig unklar, wie ein Kaufmann das Kompetenzprofil eines Werkzeugmachers oder eines It-Experten lesen oder gar verstehen soll. Es ist aber seine Kernaufgabe Qualifikationen zu erkennen und in der Datenbank zu hinterlegen, weil ohne einen sorgfältigen Eintrag eine erfolgreiche Vermittlung durch die Arbeitsagentur praktisch unmöglich ist. Dann kommt es zu den mehrfach in der Presse kritisierten Fehlvermittlungenversuchen.

In selber Weise fehlt eine branchenspezifische Zuordnung auf der Arbeitgeberseite. Es erscheint wenig sinnvoll einen mittelständischen Maschinenbauer vom selben Sachbearbeiter betreuen zu lassen, wie eine Zeitarbeitsfirme, nur weil diese mit dem gleichen Buchstaben beginnen. Auch hier müssen die Mitarbeiter das "Business" Ihrer Kunden verstehen um erfolgreich zu sein.

Auch die Tatsache, dass ein direkter Kontakt zwischen Arbeitgebern und Sachbearbeitern aus der Betreuung der Arbeitssuchenden grundsätzlich nicht möglich ist, erschwert eine Vermittlung nachhaltig. Oft würde nämlich der persönliche Eindruck von der Lernbereitschaft und dem Engagement der Arbeitssuchenden einen Arbeitgeber überzeugen, ihn auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber ausdrücklich nicht vorgesehen und kann nur auf dem informellen Wege erfolgen.


Forderung nach Umgestaltung der Bundesagentur für Arbeit

Vor allem von Seiten der FDP wird die Zerschlagung der Bundesagentur gefordert. Die FDP geht davon aus, dass durch die Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit 30 Milliarden Euro eingespart werden könnten. Die Einsparungen sollen sich vor allem durch eine Beendigung der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z.B. keine Weiterbildungsmaßnahmen oder Eingliederungszuschüssen für Langzeitarbeitslose), die Vermeidungen von Doppelstrukturen bei Kommunen und BA und die Abschaffung zentraler Stellen ergeben. Wortführer dabei ist der ehemalige Arbeitsvermittler und neue Generalsekretär der FDP Dirk Niebel. Er schlägt statt einer großen Behörde die Organisation nach einem Drei-Säulen-Modell vor: Die erste Säule davon solle eine Versicherung sein, die das Arbeitslosengeld auszahle. Die zweite Säule bilde eine kleine Arbeitsagentur mit 200 bis 300 Beschäftigten, die sich um überregionale Belange kümmert. Die dritte Säule sollen dann die Agenturen vor Ort sein, die sich um die Arbeitsvermittlung kümmern sollten. Diese sollen nicht mehr wie bisher dem Bund, sondern direkt den Kommunen unterstellt sein. Die FDP verspricht sich von dem Modell kürzere Entscheidungswege und mehr Konkurrenz. Kritiker wie die Wirtschaftsforschungsinstitute warnen dagegen vor „Kleinstaaterei“ und Zersplitterung. Das IAB hat ebenfalls in einem seiner Kurzberichte die Sinnhaftigkeit des „Drei-Säulen-Modells“ bezweifelt. Während die Landkreise dennoch eine Kommunalisierung zumindest des Arbeitslosengeldes II überwiegend begrüßen würden, lehnen die Städte dies ab.

Präsidenten und Vorstände der BA

An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:


Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder keinen Beamtenstatus mehr aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter, als die bisherigen Präsidenten beziehen. Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:

Siehe auch