Nachsuche
Als Nachsuche (auch Schweißarbeit) wird im Waidwerk das Verfolgen, Auffinden und Zurstreckebringen (Erlegen) von verletztem, meist angeschossenem Wild durch einen Hundeführer und seinen Hund bezeichnet. Ziel der Nachsuche ist es, sowohl verletztes Wild vor langem Leiden zu bewahren und zügig zur Strecke zu bringen, als auch bereits verendetes, aber nur schwer aufzufindendes Wild schnell zu bergen, vornehmlich um das wertvolle Wildbret vor dem Verderben zu bewahren.
Tot- und Lebendnachsuche
Man unterscheidet die meist einfacheren und kurzen Totsuchen von den häufig aufwendigeren und anspruchsvolleren Lebendnachsuchen. Bei der Lebendnachsuche muss das Nachsuchengespann (Hundeführer mit Hund) das Wild unter Umständen über Tage hinweg verfolgen. Jeder brauchbare und geprüfte Jagdhund ist in der Lage, einfache Nachsuchen (max. 400 m) erfolgreich zu bewältigen. Ist es erkennbar, dass eine erschwerte Nachsuche (> 400 m mit event. Hetze) vorliegt, ist jedoch ein Nachsuchenspezialist einzusetzen. Jeder Revierpächter ist zur Vorhaltung eines brauchbaren Hundes für seinen Jagdbezirk verpflichtet. Ein anerkannter Schweißhundeführer kann angefordert werden. (z.Bsp. über http://www.kbgs.de/) So z.B. im Hessischen Jagdgesetz § 28[1]
Auch Wild, das an Verkehrsunfällen beteiligt war und nach dem Zusammenprall aus der Sichtweite geflohen ist, muss nachgesucht werden. Das Unterlassen der Nachsuche, respektive das Unterlassen der zügigen Meldung des Wildunfalls beim zuständigen Revierförster, dem zuständigen Jagdpächter oder der zuständigen Polizeistation, stellt einen tierschutzrechtlichen Verstoß dar, da das verletzte Wild bei unterlassener Nachsuche über Tage und auch Wochen nach dem Unfall noch dahinsiechen kann und unnötig lang leiden muss. Im Straßenverkehr verletztes oder getötetes Wild ist in der Regel nicht mehr zum menschlichen Verzehr zugelassen.
Durchführung
Die Nachsuche wird dem dafür ausgebildeten Jäger überlassen. Die Unfallstelle und die vermeintliche Fluchtstrecke des Wildes darf überdies in keinem Fall abgelaufen werden, weil durch das Vertreten der für das menschliche Auge kaum sichtbaren Pirschzeichen (Jägersprache für Spuren, Haare, Fell, Blut, Knochen- und Gewebefunde) die Nachsuche verunmöglicht oder extrem erschwert werden kann. Auch nach vermeintlichen Fehlschüssen muss der Anschuss des Wildes gründlich untersucht werden, um zu entscheiden, ob eine Nachsuche durchgeführt werden muss.
Die Spezialisten für Nachsuchen sind die Schweißhunde. Bei der Nachsuche vermag der Hund die Individualspur des verletzten Wildes von kreuzenden, frischeren Spuren und Fährten anderen Wildes zu unterscheiden und widersteht auch der Versuchung, auf eine frischere Spur zu wechseln, obwohl diese für den Hund als sogenannte Verleitfährte attraktiver sein könnte.
Vor Aufnahme der Nachsuche sind so bald wie möglich durch einen erfahrenen Jäger, im Idealfall den Schweißhundeführer selbst, die Pirschzeichen am Anschuss (Ort, an dem das Wild getroffen wurde) oder an der Unfallstelle zu untersuchen und zu sichern. Wird anhand der Pirschzeichen von einer tödlichen Verletzung (zum Beispiel mit Herz- oder Lungenbeteiligung) ausgegangen, wird unverzüglich nachgesucht, um das Wildbret nicht verderben zu lassen. Ist von einer nicht sofort tödlichen Verletzung auszugehen, wird die Nachsuche nach einigen Stunden Wartezeit aufgenommen. In der Wartezeit kann das Wild Adrenalin abbauen. Es wird hierdurch vermieden, dass es, unter Adrenalineinfluss stehend, flüchtig wird und noch über weite Strecken verfolgt werden muss. Bei noch nicht verendetem Wild kann eine Nachsuche zu einer Hetze führen, wenn das kranke Wild vor dem Schweisshund flüchtig wird. Dabei verfolgt der Hund das Tier und stellt es, bis der Nachsuchenführer den Fangschuss anbringen kann.
Bei der Nachsuche von krankgeschossenem oder schwerkrankem (verletztem) Wild, das in einen fremden Jagdbezirk wechselt, kann die Nachsuche nur dann vorgenommen werden, wenn mit dem Jagdausübungsberechtigten dieses Jagdbezirkes eine schriftliche Vereinbarung über die Wildfolge abgeschlossen ist, da andernfalls der Vorwurf der Wilderei erhoben werden könnte. Heute ist es üblich, dass anerkannte Nachsuchenführer auf gesetzlicher Grundlage unverzüglich revierübergreifende Nachsuchen durchführen können.
Tradition
Es ist üblich und stets erwünscht, dass der Jäger, der eine Nachsuche verursacht hat und vornehmen lässt, bei der Nachsuche anwesend ist. Das Erlegen (Abfangen) des verwundeten („kranken“) Wildes bleibt dem Hundeführer vorbehalten, der beim Einsatz einer Schusswaffe (Fangschuss) oder eines Messers außerdem dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Hund dabei nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
Es ist jagdlicher Brauch, dass der Hundeführer dem Jäger den Erlegerbruch überreicht, von dem der Jäger wiederum einen Teil dem erfolgreichen Hund unter das Halsband („Halsung“) steckt, um ihn zu ehren.
Literatur
- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: "Knaurs Großes Jagdlexikon", Augsburg 2000, S.556, ISBN 3-8289-1579-5
Weblinks
- Nachsuche bei Drückjagden bei der Deutschen Jagd-Zeitung
- JF002 Nachsuche auf Schalenwild Podcast über die Nachsuchenarbeit