Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
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Basisdaten | |
Fläche: | 40.227 km²[1] |
Leitender Geistlicher: | Landesbischof Gerhard Ulrich |
Sitz des Landeskirchenamtes: |
Kiel mit einer Außenstelle in Schwerin |
Mitgliedschaft: | EKD, VELKD, ÖRK, LWB, KEK, GEKE, UEK (Gaststatus für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis) |
Sprengel: | 3 |
Kirchenkreise: | 13 |
Kirchengemeinden: | 1.045[1] |
Gemeindeglieder: | 2.231.298 (2012) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
≈ 36,2 % |
Offizielle Website: | www.nordkirche.de |
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ist eine Landeskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland. Der auch Nordkirche genannte Zusammenschluss aus Nordelbischer Evangelisch-Lutherischer Kirche (NEK), Evangelisch-Lutherischer Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) und Pommerscher Evangelischer Kirche (PEK) wurde am Pfingstsonntag, dem 27. Mai 2012, gegründet. Das Gebiet der Nordkirche umfasst im Wesentlichen die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.[2] Der Name Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland nimmt auf die konfessionelle Prägung und die geografische Ausdehnung der Landeskirche Bezug.
Geschichte
Nach langen Verhandlungen über eine Fusion mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs erklärte die Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche im Oktober 2006, ein Zusammengehen mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz prüfen zu wollen. Im Februar 2007 bot die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche den Kirchen Mecklenburgs und Pommerns Gespräche über die Bildung einer Nordkirche an. Die Pommersche Kirche erklärte am 17. März 2007, Gespräche mit Nordelbien zu führen. Am 31. März 2007 fasste die Mecklenburgische Synode in Plau am See den Beschluss, sich ebenfalls an den Gesprächen zu beteiligen. Am 14. Juni 2007 nahm eine gemeinsame Steuerungsgruppe in Lübeck Sondierungsgespräche auf. Am 26. November 2007 begannen in Schwerin die Verhandlungen über eine Kirchenfusion. Nach einer Sitzung in Ratzeburg gaben die Kirchenleitungen am 28. April 2008 bekannt, dass Lübeck der Sitz des Kirchenamtes und des Landesbischofs der Nordkirche werden solle.[3]
Der Fusionsvertrag wurde am 5. Februar 2009 im Ratzeburger Dom durch Vertreter der drei Landeskirchen unterzeichnet.[4] Noch kurz vor der Unterzeichnung einigten sich die Vertreter darauf, dass nicht Lübeck sondern die Landeshauptstadt Kiel der Sitz des Landeskirchenamtes sein solle. Als Außenstelle wurde Schwerin festgelegt.[5]
Am 28. März 2009 stimmten die drei zeitgleich tagenden Synoden in Rendsburg, Plau am See und Züssow jeweils mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit dem Fusionsvertrag zu; die Synode Nordelbiens in Rendsburg stimmte mit 102 Stimmen der 128 Synodalen, die Synode Pommerns in Züssow mit 44 Mitgliedern von 58 und die Mecklenburger Synode in Plau am See mit 39 Stimmen von 56 für die Fusion.[6]
Nach dem Vertragsabschluss wurde zunächst durch den als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Verband der drei Kirchen die Verfassung erarbeitet und beschlossen. Dazu wurde eine gemeinsame Kirchenleitung und eine verfassungsgebende Synode gebildet. War zunächst der 1. Januar 2012 als Fusionsdatum festgelegt worden, wurde auf der konstituierenden Sitzung der Kirchenleitung des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland (VELKN) am 26. Mai 2009 in Hamburg der Beginn der neuen Kirche auf Pfingstsonntag, den 27. Mai 2012, festgelegt, um die Gründung mit dem Fest des Heiligen Geistes zu verbinden. Um die Mitglieder der drei Kirchen in Kontakt zu bringen, sollte zu thematischen Studientagen und Begegnungen eingeladen werden; zudem wurden zehn Arbeitsgruppen zu Themen wie Theologie, Verfassung, Finanzen, Verwaltung, Dienste und Werke sowie der Standortumsetzung gebildet.[7] Vorsitzender des Gremiums war Gerhard Ulrich; Hans-Jürgen Abromeit wurde zum ersten Stellvertreter und Andreas von Maltzahn zum zweiten Stellvertreter gewählt.
Bei einer Tagung der gemeinsamen Kirchenleitung des Verbandes der evangelischen Kirchen in Norddeutschland am 17. und 18. September 2010 in Ludwigslust wurden Vorlagen für die verfassungsgebende Synode erarbeitet. Zudem legte sich das Gremium auf den Namensvorschlag Evangelische Kirche im Norden fest, bis dahin war auch schon der Name Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland genannt worden. Der Verfassungsentwurf enthält 129 Artikel, beraten wurde auch das so genannte Einführungsgesetz. Auf der ersten verfassungsgebenden Synode des Verbandes vom 29. bis 31. Oktober 2010 in Lübeck-Travemünde gab es die erste Lesung des Verfassungsentwurfs. Die Synode bestätigte mit großer Mehrheit den ersten Entwurf der Verfassung. Nach heftigen Diskussionen einigten sich die Synodalen mehrheitlich auf den Namen Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland.[8] Kirchliche Gremien und Gruppen konnten bis zum Sommer 2011 zum Verfassungsentwurf Stellung nehmen.[9] Auf der dritten Tagung der verfassungsgebenden Synode in Rostock-Warnemünde wurden am 7. Januar 2012 mit den erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten die Verfassung und das Einführungsgesetz beschlossen.[10]
Zu Pfingsten 2012 wurde die Fusion rechtlich vollzogen.
Verfassung
Die Verfassung der gemeinsamen Kirche legt die theologischen und rechtlichen Grundlagen fest. Sie enthält die Bestandteile der Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanzverfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen.
Aufbau

Die Nordkirche gliedert sich in die Ebenen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche. Jede dieser Ebenen hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Verfassung der Nordkirche und der gesetzlichen Bestimmungen. Überregionale Dienste und Werke wie Diakonie, Frauenwerk und Jugendpfarramt stehen nach dem Zwei-Säulen-Modell gleichberechtigt zur Ortsgemeinde. Kirchengemeinden innerhalb eines Kirchenkreises können sich zu Kirchengemeindeverbänden als Anstellungskörperschaft zusammenschließen. Kirchengemeinden werden zum Zwecke der Zusammenarbeit zu Kirchenregionen zusammengeschlossen, wenn eine Kirchenkreissatzung dieses bestimmt. Im Gegensatz zu den Kirchgemeindeverbänden können den Kirchenregionen jedoch keine Aufgaben übertragen werden und sie haben auch kein Haushaltsrecht.
Dem Landesbischof mit Sitz in Schwerin obliegt der leitende geistliche Dienst und die Vertretung der Nordkirche gegenüber den Ländern und anderen Kirchen.[11] Einziger Kandidat für die Wahl zum Landesbischof der Nordkirche am 21. Februar 2013 war Bischof Gerhard Ulrich.[12] Er wurde mit großer Mehrheit gewählt.
Das Landeskirchenamt als oberste Verwaltungsbehörde hat seinen Sitz in Kiel mit einer Außenstelle in Schwerin.[13] Präsident ist seit 2012 Peter Unruh.[14]
Die Nordkirche wird auf der landeskirchlichen Ebene in gemeinsamer Verantwortung geleitet durch die Landessynode (Präses: Andreas Tietze), die Kirchenleitung und die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof.[15]
Geistliche Aufsichtsbezirke
Als geistliche Aufsichtsbezirke wurden drei Sprengel mit jeweils einem Bischof oder einer Bischöfin im Sprengel gebildet: Schleswig und Holstein (Sitz Schleswig), Hamburg und Lübeck (Hamburg) sowie Mecklenburg und Pommern (Greifswald). Abweichend von den Regelungen der Verfassung hat der Sprengel Mecklenburg und Pommern derzeit noch zwei Bischöfe im Sprengel. Auf der Ebene der Kirchenkreise bildet im Regelfall jeder Kirchenkreis geistliche Aufsichtsbezirke, die Propstein.

- Sprengel Mecklenburg und Pommern:
Bischöfe: Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) und Andreas von Maltzahn (Schwerin), seit 2012- Kirchenkreis Mecklenburg
- Propstei Neustrelitz (Pröpstin Britta Carstensen)
- Propstei Parchim (Propst Dirk Sauermann)
- Propstei Rostock (Propst Wulf Schünemann)
- Propstei Wismar (Propst Karl-Matthias Siegert)
- Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis (Dem Kirchenkreis Pommern gehören neun Kirchengemeinden im Land Brandenburg an.[16])
- Propstei Demmin (Propst Gerd Panknin, *1960)
- Propstei Pasewalk (Propst Andreas Haerter, *1957)
- Propstei Stralsund (Pröpstin Helga Ruch, *1956)
- Kirchenkreis Mecklenburg

- Sprengel Hamburg und Lübeck:
Bischöfin: Kirsten Fehrs (Hamburg), seit 2012- Kirchenkreis Hamburg-Ost (Dem Kirchenkreis Hamburg-Ost gehört mit Vahrendorf (Gemeinde Rosengarten) auch eine Gemeinde in Niedersachsen an, während der Ortsteil Hamburg-Cranz kirchlich zur Gemeinde St. Martini (Estebrügge) in Jork, also zur Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gehört.)
- Bezirk Alster-West (Propst Martin Vetter)
- Bezirk Alster-Ost (Pröpstin Astrid Kleist)
- Bezirk Bramfeld-Volksdorf (Pröpstin Isa Lübbers)
- Bezirk Harburg (Pröpstin Carolyn Decke)
- Bezirk Mitte-Bergedorf (Pröpstin Ulrike Murmann)
- Bezirk Rahlstedt-Ahrensburg (Propst Hans-Jürgen Buhl)
- Bezirk Wandsbek-Billetal (Propst Matthias Bohl)
- Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
- Bezirk A (Frie Bräsen)
- Bezirk B (Propst Karl-Heinrich Melzer)
- Bezirk C (Propst Thomas Drope)
- Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg (Die Domgemeinde Ratzeburg gehört seit 1554 kirchlich zu Mecklenburg)
- Bezirk Hansestadt Lübeck (Pröpstin Petra Kallies)
- Bezirk Lauenburg (Pröpstin Frauke Eiben)
- Kirchenkreis Hamburg-Ost (Dem Kirchenkreis Hamburg-Ost gehört mit Vahrendorf (Gemeinde Rosengarten) auch eine Gemeinde in Niedersachsen an, während der Ortsteil Hamburg-Cranz kirchlich zur Gemeinde St. Martini (Estebrügge) in Jork, also zur Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gehört.)
Predigtkirche der Bischöfin im Sprengel ist St. Michaelis in Hamburg. Auf dem Gebiet des Sprengels befindet sich auch die frühere Bischofskirche Lübecker Dom.
- Sprengel Schleswig und Holstein:
Bischof: Gothart Magaard, seit 2014[17]- Kirchenkreis Altholstein (Dem Kirchenkreis Altholstein gehören mit Holtenau und Pries/Friedrichsort auch zwei Gemeinden in Südschleswig an.)
- Bezirk Mitte (Propst Stefan Block)
- Bezirk Nord (Propst Thomas Lienau-Becker)
- Bezirk Süd (Propst Kurt Riecke)
- Kirchenkreis Dithmarschen (Propst Andreas Crystall)
- Kirchenkreis Nordfriesland
- Bezirk Nord (Propst Kay-Ulrich Bronk)
- Bezirk Süd (Propst Jürgen Jessen-Thiesen)
- Kirchenkreis Ostholstein
- Propstei Eutin (Propst Peter Barz)
- Propstei Oldenburg i.H. (Propst Dirk Süssenbach)
- Kirchenkreis Plön-Segeberg
- Propstei Plön (Propst Erich Faehling)
- Propstei Segeberg (Propst Daniel Havemann)
- Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf (umfasst das südwestliche Holstein mit Teilen der Elbmarschen) (Propst Thomas Bergemann)
- Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde
- Propstei Eckernförde (Propst Sönke Funck)
- Propstei Rendsburg (Propst Matthias Krüger)
- Kirchenkreis Schleswig-Flensburg
- Propstei Angeln (Propst Helgo Jacobs)
- Propstei Flensburg (Pröpstin Carmen Rahlf)
- Propstei Schleswig (Pröpstin Johanna Lenz-Aude)
- Kirchenkreis Altholstein (Dem Kirchenkreis Altholstein gehören mit Holtenau und Pries/Friedrichsort auch zwei Gemeinden in Südschleswig an.)
Zum Sprengel Schleswig und Holstein gehört auch die Nordschleswigsche Gemeinde, eine deutschsprachige Gemeinde mit mehreren Pfarrstellen in Dänemark, die dort den rechtlichen Status einer Freigemeinde hat. Predigtkirche des Bischofs im Sprengel ist der Schleswiger Dom.
Mitgliedschaften
Die Nordkirche soll laut Verfassung an der weltweiten Zusammenarbeit der christlichen Kirchen teilnehmen. Innerhalb Deutschlands ist sie Gliedkirche der Vereinigten Evangelischen-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Ferner bestehen Mitgliedschaften im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), im Lutherischen Weltbund (LWB), der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE).
In der Tradition der Kirchengemeinschaft der Pommerschen Evangelischen Kirche hat die Nordkirche eine Gastmitgliedschaft in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) bestehen. Unbeschadet der Gastmitgliedschaft in der UEK gilt das Recht der VELKD in der gemeinsamen Kirche. Die Bewahrung regionaler liturgischer Traditionen im Rahmen des Gottesdienstbuches bleibt möglich (Punkt I.4.1 des Fusionsvertrags).
Die gemeinsame Kirche bestellt am Sitz der Regierungen von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein jeweils theologisch oder juristisch ausgebildete Beauftragte (Punkt IV.9.1 Fusionsvertrag).
Mitglieder
Die drei Landeskirchen brachten in die Nordkirche, die Gesamtrechtsnachfolgerin der vertragschließenden Kirchen wurde, ein (Stand: 31. Dezember 2011):[1]
Landeskirche | Fläche | Mitglieder | Bevölkerungsanteil | Sprengel | Kirchenkreise | Kirchengemeinden | Kirchengebäude |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Nordelbien | 16.471 km² | 2.109.960[18] | 46 %[18] | 2 | 11 | 594 | 789 |
Mecklenburg | 15.473 km² | [18] | 208.53218 %[18] | 5 | 269 | 664 | |
Pommern | 8.686 km² | [18] | 102.75219 %[18] | 4 | 182 | 448 | |
Gesamt | 40.227 km² | 2.421.244[18] | 39 %[18] | 2 | 20 | 1.045 | 1.901 |
Siehe auch
- Liste entwidmeter Kirchen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
- Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“
- Ring Evangelischer Gemeindepfadfinder
Weblinks
- www.nordkirche.de
- Verfassung der Nordkirche (PDF, 308 kB)
- Fusionsvertrag (PDF, 147 kB)
Belege
- ↑ a b c Evangelische Zeitung vom 27. Mai 2012, S. 4f
- ↑ Einzelne Randgemeinden von Mecklenburg gehören der berlin-brandenburgischen Kirche an, und umgekehrt.
- ↑ Der Weg zur Kirchenfusion im Norden. ndr.de, 28. März 2009
- ↑ Kirchenleitungen unterzeichnen Fusionsvertrag. Pressemitteilung der Nordelbischen Kirche vom 6. Februar 2009, abgerufen am 7. Februar 2009
- ↑ Punkt IV.6.3, Fusionsvertrag, Änderung des Sitzes, abgerufen am 24. Januar 2011
- ↑ Synoden sagen „Ja“ zur gemeinsamen Nordkirche. ndr.de, 28. März 2009 ( vom 30. März 2009 im Internet Archive)
- ↑ Bischof Ulrich Vorsitzender der Kirchenleitung – Fusion Pfingsten 2012. Auf www.kirche-im-norden.de, abgerufen am 1. Juni 2009
- ↑ Bericht des Norddeutschen Rundfunks mit den Ergebnissen der verfassungsgebenden Synode, 31. Oktober 2010
- ↑ Pressemitteilung auf www.kirche-im-norden.de: Gemeinsame Kirchenleitung bringt Vorlagen für Verfassungssynode auf den Weg, 21. September 2010
- ↑ [1]
- ↑ § 94 des Entwurfs zur Verfassung der Nordkirche, abgerufen am 24. Januar 2011
- ↑ Gerhard Ulrich stellt sich als einziger Kandidat vor, sh:z online vom 28. Januar 2013, abgerufen am 2. Februar 2013
- ↑ § 102 des Entwurfs zur Verfassung der Nordkirche, abgerufen am 24. Januar 2011
- ↑ http://www.kirche-im-norden.de/Berufen.800.0.html
- ↑ Artikel 77 Verfassung (http://kirchenrecht-nordkirche.de/document/24017#s00000168)
- ↑ Anlage 2 zur Kirchenkreissatzung (PDF; 80 kB)
- ↑ [2]
- ↑ a b c d e f g h 31. Dezember 2006
- Landeskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland
- Christentum in Schleswig-Holstein
- Christentum in Hamburg
- Norddeutschland
- Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands
- Organisation (Schleswig-Holstein)
- Organisation (Mecklenburg-Vorpommern)
- Organisation (Hamburg)
- Organisation (Schwerin)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
- Lutherische Denomination
- Christentum in Mecklenburg-Vorpommern
- Gegründet 2012