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Geschworener

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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  1. österr. amtl. auch: Geschworne
    1. Herkunft: spätmittelhochdeutsch gesworne: derjenige, der geschworen hat u. damit eidlich verpflichtet ist
    2. veraltet: Schöffe an einem Schwurgericht
  1. (in Österreich) Laienrichter, der bei schweren Verbrechen u. politischen Straftaten allein über die Schuld u. zusammen mit dem Richter über das Strafmaß entscheidet
  2. (in angelsächsischen Ländern) Laienrichter, der unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet