Hexenverfolgung
Als Hexenverfolgung wird die Verfolgung von Frauen oder Männern in der Frühen Neuzeit bezeichnet, die man als Hexen verstand.
Die Verfolgung sollte
- Schadenszauberei abwehren
- die eigene religiöse Integrität wahren, oder (im Christentum)
- die Seele der Verirrten retten
- die Pfründe der Kirche(n) und der hohen Kleriker und Adeligen sichern, wobei religiöse Argumentationen in vielen Fällen nur vorgeschoben wurden.
Geschichte
Altertum
Der Glaube an Zauberer lässt sich bereits in den alten Hochkulturen nachweisen, der Begriff Hexen taucht erst zu Beginn des 15. Jhdts. auf. Magie wurde sorgfältig beobachtet, Hexerei wurde als schwarze Magie gefürchtet. Sowohl in Babylonien (Codex Hammurabi: Wasserprobe) als auch in Ägypten sind Bestrafungen von Zauberern durchgeführt worden. Allerdings kam es niemals zu einer gezielten Verfolgung von vermeintlichen Hexen, wie wir sie später aus der Frühen Neuzeit kennen. Der Begriff Hexe taucht erstmals 1431 in einer Schweizer Gerichtsakte auf. Im Unterschied zur Zauberei bedingt der Hexenglaube die Verbindung mit dem Teufel.
Auch die Bibel - besser gesagt - das Alte Testament, kennt Zauberer (Hexe von Endor) (eigentl. Zauberin) und ordnet ihre Bestrafung an: "Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen." (Exodus 22,17).
Die frühe Kirche hält sich bei diesen Verfolgungen eher zurück. Wohl kommt es zu einzelnen Exzessen, wie im Martyrium der als Zauberin verfolgten neuplatonischen Philosophin Hypatia durch christliche Mönche (415); dieses Ereignis wurde allerdings von der offiziellen Kirche ausdrücklich als große Schande bezeichnet. Ein explizites Programm für Hexenverfolgungen gab es nicht, da die frühe Kirche die damit verbunden Ansichten und Praktiken als Aberglaube (Canon episcopi) ablehnte.
Mittelalter
Die vorchristlichen Germanen kannten die Verbrennung von Schadenszauberern. Im karolingischen Frühmittelalter war Hexenverfolgung jedoch kein Thema. Im Gegenteil stellte das Konzil von Paderborn im Jahre 785 den Glauben an Hexen und ihre Verfolgung unter Strafe: Wer vom Teufel verblendet nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen läßt, der soll mit dem Tode bestraft werden. (zitiert aus Soldan/Heppe) (was Karl der Große per Gesetz bestätigte).
Inquisition
Erste Verurteilungen von Hexen gibt es im 13. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Inquisition, die jedoch ihr Hauptaugenmerk nicht auf Hexen, sondern auf Ketzer richtete.
Die Existenz von Teufel und Dämonen war jedoch theologisch akzeptiert: Thomas von Aquin, der über das Mittelalter hinaus maßgebliche katholische Theologe und Philosoph, schuf für ein verändertes "kirchliches" Hexenbild die theoretische Grundlage. Nach seiner Auffassung schlossen die Menschen, wenn sie Hexen würden, mit dem Teufel einen Pakt, der bis zum sexuellen Verkehr reiche. Kritischen Einwänden, es handele sich dabei um Hysterie-Phänomene, Angst oder Phantasieprodukte, hielt er entgegen:
- "Einige behaupten, dass es in der Welt keine Zauberei gäbe, dass diese lediglich in den Vorstellungen der Menschen existiere, die sie mit Naturerscheinungen in Verbindung bringen, deren Ursachen ihnen unerklärlich sind. ... Jene Menschen glauben nicht, dass die Teufel jemals anders existierten als in der Einbildung des Volkes. Sie erklären die Existenz der Teufel damit, dass der Mensch die Ängste, die seinem eigenen Hirn entstammen, mit dem Teufel in Verbindung bringe; und da bei starker Erregung der Phantasie in den Vorstellungen des Menschen jene Bilder erscheinen, an die er denkt, so scheint es dem Menschen in einem solchen Zustand bisweilen, als ob er den Teufel wirklich sähe. Aber der wahre Glaube lehnt das ab, und wir, die ihm folgen, glauben, dass die Dämonen vom Himmel verstoßene Engel sind, dass sie infolge der Feinheit ihrer Natur vieles tun können, was wir nicht vermögen, und dass es Leute gibt, die veranlassen, das zu tun und die deshalb auch Schädlinge genannt werden."
Hexerei ist für die Kirche kein die Existenz dergestalt bedrohendendes Vergehen wie die anderen mittelalterlichen Ketzereien. Dies wird deutlich in der Anweisung Papsts Alexander IV. vom 20. Januar 1260 an die Inquisitoren:
- "Die euch übertragene Sache ist so wichtig, dass ihr euch davon nicht abhalten lassen dürft durch die Verfolgung anderer Arten von Verbrechen. Deshalb sollen Prozesse gegen Wahrsagerei und Zauberei nur dann von euch angestrengt werden, wenn sie offensichtlich durch die Häresie hervorgerufen sind; in anderen Fällen muss man sie bei den seit altersher dafür eingesetzten Richtern belassen".
Frühe Neuzeit
Die eigentliche europäische Hexenverfolgung fand in der Frühen Neuzeit vor allem in Mitteleuropa statt. Bei der europäischen Hexenverfolgung von 1450-1750 handelte es sich nicht um eine kirchliche Aktion gegen "Ketzer", sondern um ein europäisches Hysterie-Phänomen bezüglich Zauberei in der frühen Neuzeit, das juristisch zur Straftat der Zauberei umgesetzt wurde und zu vielen Verdächtigungen, Denunziationen, offiziellen Massenprozessen und Hinrichtungen führte. Neuere Forschungen belegen, dass häufig ältere Frauen und sozial Benachteiligte der Hexerei verdächtigt wurden. Dabei genügten häufig Gerüchte oder Denunziationen.
Das frühneuzeitliche Hexenverständnis
Zu den Merkmalen einer Hexe gehören laut der Hexenlehre der frühneuzeitlichen Hexentheoretiker: 1. der Flug zum Treffen mit dem Teufel und anderen Hexen auf dem Hexensabbat (der so genannte Hexenflug), 2. der Pakt mit dem Teufel und 3. der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (in Gestalt von incubus und succubus, der so genannten Teufelsbuhlschaft).
Von großer Bedeutung war dabei vor allem die Idee einer allgemeinen Hexenverschwörung. Hierfür wurde die Vorstellung des Hexensabbats herangezogen. Man glaubte hier einer orgiastischen Versammlung auf der Spur zu sein, bei der die Schwarze Messe den Höhepunkt bildete. Auf solchen Schwarzen Messen feierte die so genannte Synagoge des Satans ( = Kirche des Satans) eine Art verkehrten Gottesdienst, um Gott und seine Kirche zu lästern, zu verhöhnen. Man glaubte, dass die gesamte Existenz des Christentums durch diese "Hexensekte" bedroht sei.
Somit entstand ein vermischendes Neuverständnis der Hexen. Nicht mehr der Schaden, den die Hexen anrichten, war ihr entscheidendes Merkmal, sondern der Abfall vom Glauben und der damit verbundenen Zuwendung zum Teufel. Nunmehr bildeten sie eine -- geistliche -- Gefahr; die Kirche ging gegen ihre abtrünnigen Gläubigen, nach den Grundsätzen des Augustinus von Hippo, mit Zwang und Feuer für ihre Seelenrettung vor.
Die Verfolgung von zu Hexen erklärten Frauen und Männern forderte in Deutschland etwa 20.000 und in ganz Europa nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten etwa 60.000 Todesopfer, 80 % der Opfer waren Frauen. Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Insgesamt sollen etwa drei Millionen Menschen vor die Inquisitoren gestellt worden sein, etwa jeder Fünfzigste wurde hingerichtet. Die früher verbreiteten Zahlen von mehreren 100.000 Todesopfer stützen sich auf Schätzungen und das durch Literatur und Filme verbreitete Bild einer ungezügelten Hexenverfolgung.
Eine ideologische Grundlage bzw. Handlungsanweisung für die Hexenverfolgung bildete der von dem Dominikaner Heinrich Institoris verfasste Hexenhammer (Malleus Maleficarum, 1487) englischer Text, das bekannteste von einer Unzahl zeitgenössischer Handbücher über Bekämpfung der Hexerei, die durch den Buchdruck weite Verbreitung fanden (siehe Beispiele), der sich nicht nur der Zauberei, sondern besonders den Frauen als solchen gegenüber als feindlich erwies. Laien und Kleriker, die die Hexenjagd ablehnten, wurde im Hexenhammer zu Häretikern erklärt und mithin der Verfolgung preisgegeben (Hairesis maxima est opera maleficarum non credere = Es ist die größte Häresie, nicht an das Wirken von Hexen zu glauben.). Dabei erschien diese hyterische Lehre in den Büchern im Gewande einer leidenschaftslos-sachlichen scholastischen Philosophischen Abhandlung.
Die 1484 unterzeichnete Bulle Summis desiderantes von Papst Innozenz VIII. hatte zwar nur in den katholisch bleibenden Gegenden dauerhaft Einfluss. Die Verfolgung von Hexen wurde von aber allen westlichen Kirchen -- katholischen, lutherischen, reformierten, anglikanischen und puritanischen -- bejaht und unterstützt. Nur die Ostkirchen blieben von dem Phänomen weitgehend verschont. Die regionale Intensität der Verfolgung war höchst unterschiedlich, es gab Schwerpunkte wie z.B. das Rheinland und das Schweizer Wallis), aber auch andere Gegenden, in denen kaum Verfolgung stattfand.
Wie teufelsgläubig beispielsweise Martin Luther selbst war, davon zeugt nicht zufällig die berühmte Legende, wonach er gegen den ihn anfeindenden Teufel auf der Wartburg ein Tintenfässchen warf. (Lange Zeit wurde Besuchern der Wartburg der angeblich noch existierende Fleck präsentiert.)
Die tatsächliche Verfolgung geschah jedoch, im Gegensatz zur Inquisition durch weltliche Gerichte, und in sehr vielen Fällen aufgrund von Denunziationen aus der Bevölkerung. Ein bekanntes Beispiel ist die Mutter von Johannes Kepler, die 1615 aufgrund eines Streits durch eine Nachbarin als Hexe denunziert wurde. Sie war über ein Jahr gefangengesetzt, wurde mit der Folter bedroht, wurde aber schließlich aufgrund großer Bemühungen ihres berühmten Sohnes freigesprochen.
Noch in der Zeit der Aufklärung gab es vereinzelt Hexenprozesse. In der Schweiz wurden in zwei Fällen sogar Gruppen von Kindern der Hexerei bezichtigt und einem Gericht vorgeführt. Erst nachdem Inquisitoren aus Rom intervenierten, wurden (beim ersten Prozess) die Kinder frei gelassen. Bei dem zweiten Hexenprozess wurden die Eltern vom weltlichen Gericht dazu gezwungen, entweder ihre Kinder ziehen zu lassen und eine Bescheinigung über ihren Tod vorzulegen oder ihre Kinder selbst zu vergiften. Es stellte sich heraus, dass viele Eltern tatsächlich ihren Kindern Gift verabreichten.
Besonders während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wütete die Hexenverfolgung in Mitteleuropa. Der Krieg hatte die Felder verwüstet, die Häuser zerstört, die Bevölkerung grausam dezimiert; Hunger und Seuchen forderten ihre Todesopfer. Viele Menschen suchten Schuldige für diese Katastrophe und verfielen auf die seltsamsten Ideen. Gerade in dieser kriegerischen Zeit verdächtigten viele Leute angebliche "Hexen" und lieferten sie an die weltlichen Gerichte aus. Aus Rom angereiste Inquisitoren waren bestürzt über die grausamen Hexenprozesse und die vielen brennenden Scheiterhaufen.
Der Kampf gegen die Hexenverfolgung wurde im Zuge des Kampfes gegen die Folter errungen. Dies gelang im Zeitalter der Aufklärung Männern wie Friedrich Spee von Langenfeld oder Christian Thomasius. Allerdings war auch dies noch ein mühsames Unterfangen, wie das Beispiel des berühmten Mediziners Friedrich Hoffmann aus Halle zeigt, der noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der Möglichkeit der Anhexung von Krankheiten durch Hexen in Verbindung mit den übernatürlichen Kräften des Teufels überzeugt war.
Das Hexenprozessverfahren in der Frühen Neuzeit
1. Anklage:
- oft ging einer tatsächlichen Anklage eine jahrelange Phase des Gerüchtes voraus
- die Anklage konnte auf Grund einer Denunziation erfolgen, die von einer bereits inhaftierten Hexe - möglicherweise unter der Folter - erfolgt war
- selten gestand man Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu
2. Die Inhaftierung
- Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Frühen Neuzeit noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen
- die heute noch an vielen Orten anzutreffenden Hexentürme waren aber oftmals gar keine reinen Hexentürme, sondern meist allgemeine Gefängnistürme oder z.T. auch einfach nur Türme der Stadtmauern
3. Das Verhör
- Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs:
- a) die gütliche Befragung
- b) die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente
- c) die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand
- Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem crimen exceptum (= Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte
- Ebenso galt bei Hexenprozesse oftmals die Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur 3 Mal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei.
4. Die Hexenproben
- Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenproben vor, ja eigentlich galt ein Verbot ihrer Anwendung.
- Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches auf sie zurück.
- Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher.
- Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:
- Wasserprobe (auch als Hexenbad bezeichnet)
- Feuerprobe (kam jedoch sehr, sehr selten vor)
- Nadelprobe (hier wurde das so genannte Hexenmal gesucht)
- Tränenprobe
- Wiegeprobe
5. Das Geständnis
- Niemand durfte ohne ein Geständnis in der Frühen Neuzeit verurteilt werden - das galt auch für die Hexenprozesse
- Doch aufgrund der Regeln in der Anwendung der Folter war die Wahrscheinlichkeit bei Hexenprozessverfahren um ein vielfaches höher ein Geständnis zu erlangen als bei anderen Prozessen.
6. Befragung nach Mitschuldigen
- Da die Hexen laut der Hexenlehre auf den Hexensabbaten ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen.
- In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeistern befragt - eventuell auch wieder mit erneuter Anwendung der Folter
7. Verurteilung
8. Hinrichtung
- Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde
- Als ein Akt der Begnadigung galt die vorherige Enthauptung, Erdosselung oder das Umhängen eines Pulversäckchens um den Hals
Hexenverfolgung heute
Auch in nichtchristlichen Religionen bzw. erst in jüngerer Zeit christianisierten Regionen kommt es immer wieder zu Hexenverfolgungen, Zauberei oder Magie.
So sind im Moment insbesondere die Fälle der sog. "Kinderhexen" im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt.
Im Norden Südafrikas, insbesondere in Gebieten mit traditioneller Religion, werden jedes Jahr Hunderte von Männern und Frauen der Hexerei angeklagt und oft von einem Mob umgebracht.
In Tansania werden jedes Jahr Hunderte von Frauen wegen Hexerei angeklagt und getötet oder verstümmelt.
Daten und Zahlen
Letzte Hinrichtungen:
- 1610 in den Niederlanden
- 1684 in England
- 1745 in Frankreich
- 1775 in Deutschland
- 1782 in Glarus/Schweiz
- 1792 in Posen/Polen (auch 1793)
Hingerichtete seit 1500
- 200 000 nach Robbins (geschätzt)
- 200 000 - 500 000 nach Schormann (geschätzt)
- Heutiger Forschungsstand (Stand 2004): Deutschland 20.000, Europa gesamt: 60.000
Die letzte Hexenhinrichtung Deutschlands fand im April 1775 im Fürststift Kempten statt. (Georg Friedrich von Wachter "Der letzte Hexenprozess des Stiftes Kempten" in: Allgäuer Geschichtsfreund, Neue Folge 5, 1892, S. 6-83)
Die meisten Hexenprozesse fanden in Deutschland, in der Schweiz, den Niederlanden, in Luxemburg, Frankreich, in England und im übrigen Mitteleuropa statt. Aus Russland, Irland und den Ländern Südost-Europas und aus Griechenland sind keine Hexenprozesse bekannt geworden.
Siehe auch: Der Hexenprozess von Salem, Liste_von_Hexenverbrennungen
Literatur
In diesem Artikel zitierte Literatur
- Wilhelm Gottlieb Soldan und Heinrich Heppe: Geschichte der Hexenprozesse, Neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer, München, 1911, S. 110 ISBN 3933366038 (evtl. stimmen die Seitenangaben, da Neuauflage, nicht überein!)
Weblinks
- Lexikon zur Geschichte der europäischen Hexenverfolgung (Server Frühe Neuzeit, Uni München)
- Die Hexenprozesse
- Textarchiv Hexenprozesse
- Hexenverfolgung in Baden