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Diskussion:Kurfürst

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. August 2016 um 09:50 Uhr durch Cosal (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Kurfürstentum Hessen-Kassel). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Cosal in Abschnitt Kurfürstentum Hessen-Kassel
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Gerichtsbarkeit

"Gegen Urteile ihrer obersten Gerichte konnte niemand Berufung beim Reichskammergericht oder beim Reichshofrat einlegen. Der König konnte keinen Rechtsstreit an sich ziehen, der unter ihre Jurisdiktion fiel" Da das im Text in direktem Bezug zur Goldenen Bulle steht, geht das zeitlich nicht. Demnach sind Reichskammergericht und Reichshofrat Institutionen des 15. Jahrhunderts. Außerdem hat meines erachtens nur der König v. Böhmen die uneingeschränkte Rechtshoheit. In der G.B. steht explizit, dass beim Kaiser appelliert werden durfte, nur eben nicht bei anderen Kurfürsten. Da ich aber die weitere Entwicklung nicht kenne, sollte jemand kundiges das vielleicht exakter wiedergeben. MfG

Übertrag der Kur an Bayern

Als Wikipedia-Neuling hoffe ich, diesen Hinweis an der richtigen Stelle placiert zu haben: Im 1. Kapitel zu "Kurfürsten" steht, im 17.Jhd. erweiterte sich der Kreis der Kurfürsten um weitere 2 Kuren; Bayern erhielte die Kur 1628. Tatsächlich ist die Kur von der Rheinpfalz auf Bayern übertragen worden, jedoch nicht 1628 sondern 1623. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzahl der Kuren nach wie vor 7. Erst mit dem Westf.Frieden wurde eine achte Kur begründet und den Erben des in die Acht gestellten Pfalzgrafen zugesprochen. MfG Stefan Zöphel

Hier ist die richtige Stelle und der Einwand ist berechtigt. Im Abschnitt "Veränderungen im 17. und 18. Jahrhundert" steht es dann auch richtig. Frage: Wie könnte man es oben kurz und trotzdem richtig formulieren? Shmuel haBalshan 09:30, 4. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Erledigt - Volkes Stimme 11:59, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Eine hinreichende Aussage zur Übertragung der pfälzischen Kur findet sich unter "Kurpfalz-Die Kurfürsten von der Pfalz" Wenn Sie im Text zu "Kurfürsten" einen Zusatz einbringen wollen, dann vielleicht so (ich denke, viel kürzer geht es nicht) unter Wahrung der Systematik:

Ersetzen von "Im 17. Jahrhundert ..." durch

1623 entzog der Kaiser dem Pfalzgrafen dessen Kurwürde und übertrug diese unmittelbar an den

  • Herzog von Bayern.

Mit dem Westfälischen Frieden erlangte die Pfalz durch Erweiterung des Kollegiums auf 8 Kurfürsten ihre Kurwürde wieder. Die (oder "Eine") 9. Kur wurde 1692 dem

  • Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Hannover)

erteilt.

MfG S.Z.

Für die Liste im Kapitel "Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums" reichen, denke ich, die kurzen Hinweise mit den Jahreszahlen 1623 und 1692. Im Kapitel "Veränderungen im 17. und 18. Jahrhundert" wird dann ja genau geschildert, wie es sich mit der Verleihung der Kurwürde an Bayern und Hannover verhalten hat. MfG Volkes Stimme 13:19, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Habe zu Bayern jetzt doch noch einen kurzen Hinweis in Klammern eingefügt Volkes Stimme 13:21, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Sachsen vor der Goldenen Bulle

Ich finde, daß der Artikel (wie auch die damit zusammenhängenden) offen läßt, durch welche Hände die sächsische Kurfürstenwürde zwischen dem Sturz Heinrichs des Löwen (der war doch, wie ich es verstehe, der letzte Kurfürst des sächsischen Stammesherzogtums; lasse mich gerne berichtigen) und 1356 gereicht wurde. Ich würde mich sehr freuen wenn mir an dieser Stelle mehr Klarheit geboten würde.
Danke voraus.
Gruß, Ciciban 14:14, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hm, nicht ganz. Die Kurwürde ging an die Askanier über. --Nenn mich Dr. Cox! 15:00, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Der Artikel Askanier nennt sächsische Kurfürsten ab 1296. Heinrich L. starb 1195 entmachtet. Das läßt ein großes Zeitfenster. Liege ich überhaupt richtig, daß H.L. als sächsischer Herzog das Sächsische Kurrecht hatte?
Gruß, Ciciban 16:02, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
M.W. schon. Der Artikel Askanier ist da leider nicht durchsichtig. Albrecht I. (Sachsen) wird bereits als Kuurfürst geführt. Eins bleibt aber festzuhalten: Vor 1356 gab es eine gewisse Offenheit im Kollegium. Aber vielleicht können die hauptamtlichen Historiker sich auch noch einmal melden. --Nenn mich Dr. Cox! 18:47, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
die Frage ist ein gutes Beispiel für eine Schwäche des Artikels. H.d.L. war natürlich NICHT der letzte Kurfürst des sächsischen Stammesherzogtums, da es zu seiner Zeit noch keine Kurfürsten gab. Das Kurfürstentum begann sich erst im Laufe des Thronstreits von 1198 herauszubilden (Papst Innozenz suchte nach Argumenten, durch die er seinen Favoriten Otto IV. anerkennen konnte, der eindeutig weniger Wähler als sein gegner Philipp hinter sich hatte. Da kam Innozenz auf die Idee der UNVERZICHTBAREN Wähler, aus denen später die allein wahlberechtigten wurden) und war um 1270 noch nicht fertig ausgebildet. Zu Zeiten H.d.L. sprach man noch nicht von Kurfürsten, ja nicht einmal Reichsfürsten bestanden als abgegrenzter Stand. Wer wahlberechtigt war, war noch nicht festgelegt. Ein Herzog eines großen Stammesherzogtums gehörte allerdings allemal dazu, genau wie die unverzichtbaren großen Erzbischöfe vom Rhein.--87.157.137.52 22:37, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Kurfürstentum Sachsen im 13. jahrhundert

Im Artikel steht, dass sieben Kurfürsten seit dem 13. Jahrhundert allein wahlberechtigt sind, darunter der Herzog von Sachsen. Damit ist aber wohl der von "Obersachsen" und nicht Niedersachsen gemeint. Das Kurfürstentum Sachsen gibt es aber nach dem betreffenden Artikel erst seit dem 14. Jahrhundert.... Hm?--Altai 20:05, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ne, erstmal sind die Sachsen gemeint, was da noch nicht die Obersachsen waren. Die Kurwürde ging tatsächlich erst 1423 an die Meißner und damit wanderte auch der Begriff. Vorneweg ist schon der Norden gemeint, das Herrschaftsgebiet der Askanier.
Ah, ok vielen Dank. Dann ist wohl vor allem der Begriff "Herzogtum Sachsen" falsch verlinkt. ich werd das mal ändern.--Altai 16:09, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Der Link war schon richtig, da ja vom Herzog von Sachsen hier in seiner Funktion als Kurfürst die Rede ist. Im verlinkten Artikel Kurfürstentum Sachsen wird dannn ja erklärt, mit welchem der verschiedenen sächsischen Herzogtümer jeweils die Kurwürde verbunden war, während das aus der Liste, die mit dem Link Herzogtum Sachsen geöffnet wird, nicht deutlich genug hervorgeht. Volkes Stimme 12:16, 19. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kurfürstentum Mainz

Bitte erlauben Sie mir eine Frage: Ab wann trug der Erzbischof von Mainz den Kurfürstentitel? Viele Grüße --Ekpah 14:06, 16. Feb. 2009 (CET) .... und seit wann gibt es das Fürstentum Mainz --Ekpah 14:11, 16. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Im Artikel Geschichte des Bistums Mainz steht: der Erzbischof von Mainz war seit Beginn des 13. Jahrhunderts Kurfürst. Da er bei Otto I. und einigen seiner Nachfolger den Akt der Krönung übernahm (später hatte er das Recht der Wahleinberufung) wird er seit Beginn des Heiligen Römischen Reiches im 10. Jh. im Kreis der vornehmsten Fürsten gewesen sein, die den zukünftigen König wählte durften. Und das solange, bis dieser Kreis auf nur noch sieben Fürsten eingeschränkt wurde. Damit einher geht der Status des Fürsten, also als jemanden, der im Reich niemanden als den Kaiser über sich hat. --jed 22:36, 16. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Zur Wahl Rudolf von Habsburg

"Auch der König von Böhmen nahm an der Wahl Rudolfs I. teil, konnte seine dauernde Zugehörigkeit zu dem Kollegium aber erst 1289 durchsetzen." Teil nahm er persönlich nicht, sondern schckte Berdhold von Bamberg, und seine Stimme wurde nicht gezählt, sondern an Heinrich von Niederbayern übertragen. (Vgl. Redlich, Oswald: Rudolf von Habsburg. Ebenso : Krieger: Rudolf von habsburg. BITTE KORREKT ÄNDERN!!!! --Chrisscraft 13:08, 22. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn du es belegen kannst, dann mach es doch! sneecs 17:24, 22. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Katholische und evangelische Kurfürsten nach dem Reichsdeputationshauptschluss

Meines Wissens bestand nach dem Reichsdeputationshauptschluss ein konfessionelles Gleichgewicht, weil der Herzog von Württemberg (nicht aber sein Land) Katholik war.--Hajo-Muc 12:09, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die sächsischen Kurfürsten waren seit den Zeiten Augusts des Starken Katholiken, da sie sonst nicht die polnische Königskrone hätten erlangen können.--Benutzer: Marsas (nicht signierter Beitrag von 79.208.188.37 (Diskussion) 12:01, 24. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

„1777 wurden durch Erbschaft die Kurwürden von Bayern und der Pfalz in einer Hand vereint“ ?

Es war nach den Reichsgrundgesetzen nicht möglich, dass Ein Fürst Mehrere Kurstimmen auf sich vereinigte. Als Bayern 1799 an Kurpfalz fiel, erlosch die bayrische Kurstimme. Das haben die Bayern nur nicht so richtig gemerkt, weil ja ihr Landesherr weiterhin Kurfürst war - nur eben von Kurpfalz-Bayern. --Hvs50 17:01, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Böhmische Kur

Unter "Allmähliche Herausbildung des Kurfürstenkollegiums" heisst es "Während der Hussitenkriege im 15. Jahrhundert ruhte die böhmische Kurwürde erneut." Das ist so nicht richtig. Es ist so, dass die böhmischen Wahlkönige nach dem Aussterben der Luxemburger (Georg Podiebrad und seine Jagiellonischen Nachfolger) und danach die Habsburger, die sie beerbten, keine Kurfürsten waren. Dieser Zustand dauerte bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts, wie weiter unten richtig dargestellt. Das war zwar eine fernere politische Folge der Hussitenkriege, hat aber unmittelbar damit nichts zu tun und war auch zeitlich nicht auf die Hussitenkriege beschränkt. Ihren Grund hatte der Verlust der Kurwürde wohl darin, dass zwischen diesen Königen und dem HRR keine lehensrechtliche Verbindung mehr bestand und die Lehenshoheit des Reichs nur mehr ein Anspruch war. --Hajo-Muc 18:40, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Fünf Jahre später steht das noch immer so da. Es wäre wirklich toll, wenn jemand den Sachverhalt genauer darstellen könnte. Mir war es z. B. bisher völlig unbekannt, dass der böhmische König nach dem Aussterben der Luxemburger kein Kurfürst mehr war. -- Orthographicus (Diskussion) 13:37, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Vorwähler

Der Satz über die für die Wahl notwendigen Vorwähler vor der Etablierung der Kurfürsten erscheint mir in seiner Striktheit missverständlich. Sicher war es für jeden Kandidaten günstig, von den Erzbischöfen gewählt worden zu sein, um allgemeine Anerkennung zu finden. Dennoch gab es vor 1257 einige Wahlen, bei denen nicht alle drei Erzbischöfe sich auf Anhieb auf einen Kandidaten einigen konnten. Der Pfalzgraf bei Rhein hatte bis 1257 für die Wahl sicher auch keine größere Bedeutung als die Herzöge der alten Stammesgebiete. Wie man im Artikel "Königswahl von 1002" nachlesen kann, waren damals die Sachsen der Meinung, der neue König müsse unbedingt ein Sachse sein. Das widerspricht der Erklärung, das Vorwahlrecht der drei Erzbischöfe und des Pfalzgrafen bei Rhein berufe sich auf deren fränkische Herkunft. 1125 wurden je 10 Vertreter der vier großen Stämme mit Herzögen zur Wahl bestimmt, was dafür spricht, dass 1125 die "Stammesherzöge" bei der Wahl einen großen Einfluss hatten. 1138 kam es wie 1002 zu einer eher staatsstreichartigen Wahl, der nicht alle "Vorwähler" zustimmten, da gar nicht alle anwesend waren. 1198 kam es zu einer Doppelwahl, bei der selbstredend keiner der Kandidaten anfangs alle vier im Artikel aufgeführten "Vorwähler" auf seiner Seite hatte. Danach begann die Diskussion um die Wahlberechtigung bei den Fürsten. Der Erzbischof von Köln wollte unbedingt seinen Kandidaten, Otto von Braunschweig, durchsetzen. Dieser hatte unter den Fürsten an Zahl weit weniger Zustimmung als sein Gegner, Philipp von Schwaben. Was konnte er tun? Als Unterstützer des zahlenmäßig unterlegenen Kandidaten konnte er nur auf eine Eingrenzung des Kreises der Wahlberechtigten drängen. Wie konnte er diese Position durchsetzen? Indem er sich an die damals höchste moralische Instanz wandte, die neben dem Kaisertum existierte - das Papsttum. Er versuchte also die Unterstützung des Papstes zu gewinnen und begann, Argumente aufzuführen, die alle Anhänger Philipps von der Wahl ausschlossen und alle Anhänger Ottos als unverzichtbar erklärten. Dabei wurden der Wahlort und der Krönungsort aufgeführt, und natürlich derjenige, der berechtigt ist, den Kandidaten zu krönen. Dabei kam - welch Wunder!- heraus, das Otto der rechtmäßige König sei, selbst wenn ihn weniger Fürsten als Philipp unterstützten. Der Pfalzgraf bei Rhein war damals übrigens Ottos Bruder.... Zrück zur Frage der Vorwähler: ich kenne mich leider selbst zu wenig aus, um die Rolle der drei rheinischen Erzbischöfe und des Pfalzgrafen bei Rhein bei den Wahlen bis 1257 abschließend zu beurteilen. Vorwähler, deren Stimme wichtiger als die anderer Wähler war, hat es sicher schon zuvor gegeben. Die Erzbischöfe als diejenigen, die den Kandidaten auch zu krönen hatten, gehörten sicher dazu. Alle Könige wurden von einem dieser drei Erzbischöfe gekrönt. Diese Aussage impliziert allerdings auch, dass es Könige gab, die nicht jeden der drei zu seinen Wählern zählen konnte. Der Satz, dass niemand König werden konnte, der nicht von diesen vier Vorwählern gewählt worden sei, ist sicher falsch. Wie man es aber besser formulieren könnte, weiss ich derzeit auch nicht.--87.157.135.43 22:49, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Sachsen und Protestantismus

Unter "Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums" wird bemerkt, daß ab 1803 nun die protestantischen Kurfürsten in der Überzahl sind. Dies ist m.E. nicht korrekt, da ab 1697 (Erlangung der polnischen Königswürde durch Kurfürst Friedrich August I.) die Kurfürsten von Sachsen katholischer Konfession waren. Von daher war das Kollegium damit paritätisch zusammengesetzt (eventuell absichtlich?). Vielleicht könnte das noch jemand bestätigen und dann abändern. - Roaffa 13:33, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Bin kein Experte für Sachsen, aber meines Wissens war nur Kurfürst/Familie katholisch, dass Land blieb evangelisch. Stellt sich die Frage, was sowas reichsrechtlich bedeutete. Machahn 14:17, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Sache ist ziemlich kompliziert, wie fast alles, was mit der Verfassung des alten Reichs zusammenhängt. Die Kurfürsten von Sachsen waren als Personen zwar seit 1697 katholisch, wie oben richtig bemerkt wurde, sie behielten aber das Direktorium des sogenannten Corpus Evangelicorum im Regensburger Reichstag, stimmten dort also in Religionsangelegenheiten mit den protestantischen Ständen. Volkes Stimme 21:16, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Sache ist noch komplizierter: Auch der Herzog von Württemberg war seit 1733 (Regierungsantritt Herzog Karl Alexanders) ein Katholik, während sein Land vorwiegend protestantisch blieb. Und in Baden waren der protestantische Landesteil Baden-Durlach und der katholische Landesteil Baden-Baden seit 1771 vereinigt. Vielleicht sollte man den Passus über das veränderte Gewicht der Konfessionen streichen.--Hajo-Muc (Diskussion) 01:25, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Kurfürstentum?

Es gab zwar umgangsprachlich Kurfürstentümer, de jure jedoch so nicht. Wie auch aus dem Artikel hervorgeht, waren die die jeweiligen Kurfürsten in ihrer Eigenschaft als Landesherrn eigentlich Erzbischöfe, Herzöge, der Pfalzgraf - und auch der König von Böhmen war ein Kurfürst - dieser würde es sich aber sicherlich verbeten haben - was auch niemals geschah, daß Böhmen als Kurfürstentum bezeichnet worden wäre. Die Ausnahem war Hessen-Kassel, als man dem Herrn, der unbedingt König werden wollte - ea aber nicht wurde - dann gestattet seine Landgrafschaft [sic] Kurfürstentum Hessen zu nennen. -- Steinbeisser ...ať žije cisař 15:10, 29. Mai 2011 (CEST) -,Beantworten

Richtig: die Kurfürsten nannten sich des Heiligen Römischen Reiches Kurfürst, ...(sodann folgten die eigentlichen Herrschaftstitel wie Pfalzgraf bei Rhein etc.)--Hajo-Muc (Diskussion) 01:13, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Fehlende Definition Kurwürde

Das Lemma Kurwürde wird auf diesen Artikel weitergeleitet. Leider findet sich im ganzen Text keine klar verständliche Definition des Konzepts. Das Wort wird mehrfach verwendet und mit viel Mühe kann man sich etwa klarmachen, was es wohl meint, aber ich denke, das geht besser. Auch in anderen Artikeln wird das Verständnis des Begriffs vorausgesetzt (z.B. Adelstitel) --Caeschfloh (Diskussion) 15:45, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Rotes Schwert

Gehört das Rote Schwert ( im Literatur "Kurschwert" genannt) das die sächsischen Kurfürsten im Wappen getragen haben auch zu den Ambtszeichen der (weltlichen) Kurfürsten? Sehe Militär St. Heinrichs-Orden) , Gruß, Robert Prummel (Diskussion) 01:33, 21. Jan. 2013 (CET) (Niederlande)Beantworten

Das ist das Zeichen, dass die sächsischen Kurfürsten das Erzamt des Erzmarschalls bekleidet haben. Das Schwert muss übrigens nicht rot sein - bei der Meißener Porzellanmanufaktur fungiert es ja auch als Symbol. -- Clemens 04:19, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

1777 - Bayerische Kurstimme fällt weg

Der Text suggeriert bei "Zusammensetzung", dass nachdem 1777 die pfälzischen Wittelsbacher das Herzogtum Bayern übernommen haben, das die pfälzische Kurwürde erloschen wäre. Dies ist aber nicht der Fall, es war genau anders herum: Die bayerische Kurwürde ist erloschen und die pfälzische Kurwürde blieb bestehen und der Herzog von Kurpfalz-Bayern und auch nach 1806 bis 1835 die Könige von Bayern trugen in ihrem Titel (wenn auch bei den Könige nur ehrenhalber, da das HRR ja faktisch aufgehört hatte zu existieren) die Bezeichnung : „Von Gottes Gnaden König von Baiern, des Heiligen Römischen Reiches Erzpfalzgraf (!!!!), Erztruchseß und Kurfürst“. (Siehe Artikel: Königreich Bayern).

M.E. spricht da sehr dafür, dass die pfälzische Kurwürde bestehen blieb und die bayerische "erloschen" ist. Hat jemand eine andere Meinung oder genaues historisches Wissen darüber? YoHannes89 (Diskussion) 12:13, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Die pfälzische blieb ja auch bestehen, eine bayrische gab es genaugenommen nie!
Denn die alte pfälzische Kurwürde ging 1623 an die bayrische Linie die fortan Erztruchseß und Kurfürst waren. Die pfälzer Linie bekam erst 1648 eine neu geschaffene, achte Kur, und das Erzamt eines Erzschatzmeisters. Diese achte Kur war von Beginn an nur temporär angelegt, d. h. stirbt eine der beiden Linien (Pfalz oder Bayern) aus und wird von der jeweils anderen Linie beerbt, so erlischt diese achte Kur und das damit verbundene Erzschatzmeisteramt wieder. Mit dem Aussterben der bayrischen Linie, erbte die pfälzische Linie Bayern sowie die bayrische (ursprünglich alte pfälzische) Kur, während sie die zu der Zeit noch innehabende neue (ehemals neu geschaffene achte) pfälzische Kur nun verloren, da sie nun erlischt. -- Wiprecht (Diskussion) 20:21, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Vielleicht noch nachzutragen, dass auch die Bayerischen Herzöge, die noch keine Kurfürsten waren, den Titel Pfalzgraf bei Rhein verwendeten und sogar vor ihren bayerischen Herzogstitel stellten. --Hajo-Muc (Diskussion) 19:31, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

"Ausländer"

Welche Adelige, die ihre Hausmacht bzw. ihre Hauptterritorien außerhalb des Reiches hatten, waren Kurfürsten? Mir fallen spontan der König von Schweden (als Kurpfälzer) und der König von Böhmen ein. Könnte dann ja auch in den Artikel. --2A02:908:DB25:EB00:E107:8CC9:23C6:ED84 20:11, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Kurfürsten, die Territorien und/oder Titel außerhalb des HRR besaßen waren die von Sachsen (Könige von Polen), Brandenburg (Herzöge von/Könige in Preußen), Hannover (Könige von Großbritannien), Böhmen (Könige von Ungarn). Alle sonstigen ausländischen Monarchen mit Besitz im HRR (Dänemark, Schweden, Russland) waren keine Kurfürsten. Eine Verbindung Kurpfalz-Schweden gab es nicht. --Hajo-Muc (Diskussion) 06:47, 15. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ich glaube hier fand eine Verwechslung statt: Von 1654 bis 1720 entstammten die Könige von Schweden der pfälzischen Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg, die jedoch nie in der Kurpfalz herrschte. Dort herrschen nur die Ältere (Heidelberger) Kurlinie (bis 1556), die ältere Linie Pfalz-Neuburg (1556 bis 1559), die Linie Pfalz-Simmern (1559 bis 1623 und 1648 bis 1685), die jüngere Linie Pfalz-Neuburg (Pfalz-Zweibrücken-Neuburg) (1685 bis 1742) und die Linie Pfalz-Sulzbach (1742 bis 1777) sowie nach der Vereinigung mit Bayern die Linie Pfalz-Sulzbach (1777 bis 1799) und die Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler-Zweibrücken (ab 1799). --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 17:51, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Richtig --Hajo-Muc (Diskussion) 19:32, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Kurfürstenornat

Am Endes des Abschnitts steht jetzt der Satz: "Beispiel: Darstellung des Kurfürsten im Kurfüstenornat auf Münzen des gewöhnlichen Zahlungsverkehrs und eine damit verbundene Auswirkung: Siehe Erbländischer Taler." Die Formulierung erscheint zusammenhanglos und irgendwie nebulös. Beispiel für was? Und was für eine Auswirkung? Erst nach Lesen des kompletten verlinkten Artikels zum Erbländischen Taler ahnt man, was gesagt werden soll. Ich bin mir nicht sicher, ob die Geschichte mit dem Erbländischen Taler überhaupt hier hin sollte oder ob sie hier nicht eher überfrachtet. Wenn sie inhaltlich bleiben soll, müsste der Satz redaktionell anders gefasst werden. --Vingerhuth (Diskussion) 08:58, 28. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

ich gebe dir Recht, das macht so keinen Sinn. Da wird willkürlich eine Abbildung herausgegriffen. Ich bin dafür diesen Absatz ersatzlos zu streichen Machahn (Diskussion) 09:04, 28. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Okay. Gegenmeinungen sind bisher ausgeblieben. Dann nehme ich den Absatz jetzt raus. --Vingerhuth (Diskussion) 22:36, 6. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Jetzt mit klarem Bezug zum Abschnitt abgeändert, ohne dass Interesse zu der in meinem Artikel genannten Auswirkung des Kurornates als Münzbild vorliegen muss. Ich finde es interessant, dass die Darstellung eines Herrschers im Kurornat auf Zahlungsmitteln auch auf Widerstand stoßen kann und somit diese Darstellung große Beachtung fand. Die Darstellung im Kurornat auf zeitgenössischen Münzen gehört in den Artikelabschnitt. --Weners (Diskussion) 09:40, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 18:00, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Kurfürstentum Hessen-Kassel

Was hier momentan im Abschnitt Kurfürstentum Hessen-Kassel zu lesen ist, bedarf, so scheint mir, dringend erheblicher Korrekturen. Siehe dazu die Wiki-Artikel Kurfürstentum Hessen und Wilhelm I. (Hessen-Kassel). --Cosal (Diskussion) 09:50, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten