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Bezirk Horodenka

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Lage des Bezirks Horodenka im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Horodenka war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Horodenka sowie Teile des Rajons Tlumatsch), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Horodenka. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Geschichte

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Horodenka wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Horodenka bestand bei der Volkszählung 1910 aus 51 Gemeinden sowie 47 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 904,14 km²[6]. Hatte die Bevölkerung 1900 noch 91.447 Menschen umfasst[7], so lebten hier 1910 92.033 Menschen. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (73 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 11 % der Bevölkerung aus[8].

Ortschaften

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1900 Bezirksgerichte in Horodenka und Obertyn, diesen waren folgende Orte zugeordnet:

Gerichtsbezirk Horodenka:

Gerichtsbezirk Obertyn:

siehe auch

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, Bd. 12 Galizien, Seite 211 ff.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1900 in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung - Tafel I.
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.

Literatur