Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen)
Im Freistaat Thüringen der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 46 der "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)" die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften möglich. Hierbei können selbständige Gemeinden des selben Landkreises vereinbaren, dass eine bestimmte Gemeinde für die Mitgliedsgemeinde(n) der Verwaltungsgemeinschaft bestimmte formell festgelegte Aufgaben übernimmt. Diese Gemeinde nennt man dann "erfüllende Gemeinde" der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Verwaltungsgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie die Mitgliedsgemeinden selbst.
Im Gegensatz zur Verwaltungsgemeinschaft steht die sog. "Einheitsgemeinde", die alle Aufgaben für sich allein wahrnimmt. In Baden-Württemberg gibt es ebenfalls Verwaltungsgemeinschaften. Aber auch in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Einrichtungen. Sie haben dort z.T. jedoch andere Bezeichnungen und andere Aufgabenstellungen.
Siehe auch:
Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen:
(muss noch ergänzt werden!)