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Ministerium für Staatssicherheit

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Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
rechts Blick auf Haus 1, Büro der Leitung des Minsteriums
Hauptgebäude Abteilung Nachrichten, Berlin-Lichtenberg

Das Ministerium für Staatssicherheit, (Abkürzung: "MfS" umgangssprachlich "Stasi") , war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde (Untersuchungsorgan) für "politische Straftaten". Vor allem aber war das MfS ein Unterdrückungs- und Bespitzelungsinstrument der SED gegen systemkritische Bürger der DDR. Im Sprachgebrauch der SED (nach mehrfacher Namensänderung heute: Die Linkspartei.PDS) war das MfS im politischen Sprachgebrauch das „Schild und Schwert der Partei“. Das MfS wurde 1950 gegründet und war für massive Überwachung, Terror und Folter gegen die Zivilbevölkerung in der DDR verantwortlich.

Es gab einen weiteren Geheimdienst in der DDR, die Militäraufklärung der NVA (Sitz in Berlin-Treptow, Tarnbezeichnung am Objekteingang: Mathematisch-Physikalisches Institut der NVA). Die MfS-Militärabwehr - Hauptabteilung I (siehe Gliederung) gehörte nicht zu diesem Dienst und auch nicht zur NVA.

Geschichte und Aufgaben des MfS

Vorläufer des MfS

Das Ministerium für Staatssicherheit baute bei seiner Gründung am 8. Februar 1950 auf zwei indirekten Vorgängerorganisationen auf:

Zum einen installierten die sowjetischen Ministerien für Inneres und für Staatssicherheit (NKWD/NKGB bzw. MWD/MGB) unter Lawrentij Berija eine Reihe von selbstständigen, umfangreichen Apparaten in der sowjetischen Besatzungszone, die unter der Leitung des Generalobersten Iwan A. Serow, ab 1946 Nikolai K. Kowaltschuk, standen.

Zum anderen wurde im August 1946 die Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) gegründet, welche die politische Polizei unter der Bezeichnung K5 vereinheitlichte. Sehr früh wurde die K5 schon damit betraut, geheimdienstliche Operationen und Aufgaben durchzuführen, sowie zu betreuen. Anfangs hatte die K5 einen Personalbestand von rund 160 (1946) und später einen Bestand von fast 700 (April 1948) Mitarbeitern.

MfS

Die Grundlage für den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei legte das Politbüro der KPdSU am 28. Dezember 1948 mit dem Beschluss zur Bildung der "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft". Mit diesem Beschluss konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck sowie Otto Grotewohl gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Victor S. Abakumow, durchsetzen, der Sorgen hatte wegen der Wirkung dieses Beschlusses auf die Westalliierten.

Am 24. Januar 1950 fasste das Politbüro der SED den Beschluss zur Bildung des MfS. Schon zwei Tage später empfahl die Regierung der DDR parallel zum eigenen "Beschluss über die Abwehr von Sabotage" ebenfalls die Bildung des MfS. Am 8. Februar 1950 beschloss die Volkskammer der DDR einstimmig die Bildung des MfS. Als Leiter wurde 8 Tage später Wilhelm Zaisser eingesetzt. Erich Mielke war sein Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs.

Nachdem das MfS bei der Verhinderung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 "versagt" hatte, wurde das Ministerium im Juli 1953 zum „Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)“ umgeformt und dem Innenministerium unterstellt (erst am 24. November 1955 erhielt es wieder Ministeriumsrang). Leiter des SfS bzw. Minister des MfS war Ernst Wollweber, den Walter Ulbricht 1957 durch Erich Mielke, den bisherigen Stellvertreter ersetzte. Mielke leitete das MfS bis zum 7. November 1989, dem Tag des Rücktritts des Ministerrates der DDR zur Wende.

Am 17. November 1989 wählte die Volkskammer der DDR einen neuen Ministerrat. Das MfS wird in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umbenannt, dessen Leiter wurde der bisherige Stellvertreter von Erich Mielke, Wolfgang Schwanitz. Am Morgen des 4. Dezember 1989 wurde die Bezirksstelle des MfS in Erfurt von Bürgern besetzt, nachdem bekannt geworden war, dass die Stasi-Akten vernichtet werden sollten. Am Abend desselben Tages wurden die Dienststellen in Leipzig und Rostock besetzt, die anderen Bezirksstädte folgten, zuletzt am 15. Januar 1990 die Zentrale in Berlin. Bei den Besetzungen kam es teilweise zu chaotischen Zuständen. Mit der Einrichtung von Bürgerwachen und Bürgerkomitees begann die erzwungene Auflösung und Aufarbeitung des MfS. Keinen Monat später, am 14. Dezember 89, beschloss der Ministerrat die Auflösung des "neuen" AfNS und den Aufbau eines Verfassungsschutzes und eines Nachrichtendienstes (in offensichtlicher Anlehnung an die Geheimdienststrukturen in der BRD). Zum Aufbau des Verfassungsschutzes kam es jedoch wegen Bürgerprotesten und nach Beschluss des Ministerrates vom 13. Januar 1990 nicht.

Später billigte der Runde Tisch die Selbstauflösung der Auslandsaufklärung des MfS (Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A), dessen Leiter von 1955 - 1986 Markus Wolf, ein Stellvertreter Erich Mielkes, war. Trotz der folgenden Vernichtung fast aller Akten und Datenträger der HV A gelangten 1990 deren Mob-(Mobilmachungs-) Karteien unter ungeklärten Umständen in die Hände der CIA. Sie wurden später unter dem Namen Rosenholz-Akten bekannt.

Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit, in Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Sichergestellt wurde dies durch das eigens hierfür eingeführte Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (nach den Inhabern meist kurz Gauck- bzw. später Birthler-Behörde genannt).

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS bildete das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“, die Statuten des SfS/MfS von 1953 bzw. 1969 (die strengster Geheimhaltung unterlagen und in denen die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat sanktioniert wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete. Allerdings bewegte sich der Geheimdienst auch außerhalb dieser rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen Verfassungsgarantien der eigenen DDR-Verfassung.

Durch formalen Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurden dem DDR-Geheimdienst folgende Aufgaben zugeteilt:

  • Aufklärungsarbeit in Westdeutschland und Westberlin mit dem Ziel, dass Mitarbeiter des MfS in allen wichtigen Institutionen der Westalliierten anzutreffen sind (Bonner Regierung, Industrie, Forschung)
  • aktive Spionageabwehr durch das Eindringen von MfS-Informanten in alle wichtige Bereiche des öffentlichen westlichen Lebens
  • Durchführung von Agententätigkeit z.B.: Kontrolle von Massenorganisationen, gezielte Zersetzung und Spaltung von Kirche und deren Jugendgruppen, Intellektuellenkreisen und Dissidenten.
  • Kontrolle der eigenen DDR-Bürger unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Wurde im Jargon auch als "Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten" genannt. Dies erfolgte u.a. durch Bespitzeln von Opposition und Dissidenten, Aufrechterhaltung der Zensur, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.
  • Gewährleistung des absoluten Schutzes von verantwortlichen Parteifunktionären
  • Gewährleistung der genauen Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Polizei

Umfang des MfS

Es wird geschätzt, dass 1989 etwa 91.000 Menschen hauptamtlich für das MfS arbeiteten. Da sich das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ verstand, war der Großteil seiner Mitarbeiter zugleich Mitglied in der SED. Das MfS war zwar formal dem Ministerrat der DDR unterstellt, führte jedoch, wie jeder Geheimdienst, ein internes Eigenleben. Hinzu kamen weit mehr als 100.000 so genannte „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM), von denen viele als Spitzel und im Ausland als Saboteure, Zersetzer und Spione (offizieller Sprachgebrauch: Kundschafter des Friedens) agierten.

Die oben genannten Zahlen zeigen, dass bezogen auf die Gesamtzahl der OM und IM z.B. 200.000 und der Gesamtzahl der Bürger der BRD (80 Mil.) jeder 400. für das MfS gearbeitet hat. Unter Ausschluss der Kinder und Alten (18-80 Jahre) müsste vermutlich jeder 200. bis 300. Bürger in Gesamtdeutschland für das MfS gearbeitet haben. Geht man vom Hauptschwerpunkt der Mitarbeiter in der DDR (16 Millionen Einwohner) aus, und davon, dass zwei Drittel (140.000) der Mitarbeiter dort tätig waren, war vermutlich etwa jeder 50. Mensch zwischen 18 und 80 Jahren für das MfS tätig (das sind 2% der Bevölkerung). Viele der IM waren hauptamtlich Polizisten, Staatsbedienstete und Armeeoffiziere, aber auch Privatpersonen wie Kollegen, Mitarbeiter, selbst Familienangehörige der vom MfS überwachten Bürger.

Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik rund 1.500 aktive MfS-Spione, vorwiegend in Westdeutschland, wie die veröffentlichte Auswertung der so genannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab. Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren, wurde dabei mit 20.000 beziffert.

Ein Eintrag als IM ist zunächst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Alleine aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur anhand der vernetzten Akten umfassend nachvollzogen werden. Diese sind für manche IM noch erhalten, für andere IM vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Die obligatorische Verpflichtungserklärung (zur Zusammenarbeit mit dem MfS) ist in diesen Fällen oft nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Anzahl an Akten vor dem Zusammenbruch der Behörde vernichtet wurde.

Gliederung des MfS

Stasi-Bezirksverwaltung Leipzig "Runde Ecke" Dittrichring
Amtsschild der Stasi-Bezirksverwaltung Leipzig

Die "Stasi" war in mehrere Hauptabteilungen sowie in Unterabteilungen und auch Arbeitsgruppen gegliedert, die alle eng miteinander in Verbindung standen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert und jede von ihnen arbeitete auf ihrem ihr zugewiesenen Tätigkeitsfeld im weiten Spektrum von Reiseangelegenheiten über visuelle Überwachung, Personenschutz bis hin zu Spionage.

Örtlich gegliedert war das MfS in das Ministerium in Berlin-Lichtenberg, die Bezirksverwaltungen (BVs) in jeder Bezirksstadt und die Kreisdienststellen (KDs) in jeder Kreisstadt bzw. kreisfreien Stadt. Hinzu kamen einige Objektdienststellen (ODs), die zur Überwachung in besonders großen und volkswirtschaftlich bedeutsamen Betrieben eingerichtet waren.

  • Minister für Staatssicherheit
    • Abteilung 26 - Telefonüberwachung
    • Abteilung Bewaffnung und Chemische Dienste (BCD)
    • Abteilung Finanzen
    • Abteilung Nachrichten - Sicherstellung des Nachrichtenwesens
    • Abteilung X - Internationale Verbindungen
    • Abteilung XI - Chiffrierdienst
    • Abteilung XIV - Untersuchungshaft und Strafvollzug
    • Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK)
    • Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) - Mobilmachung, Schutzbauten
    • Arbeitsgruppe E beim Stellvertreter des Ministers, Generaloberst Mittig (AG E)
    • Arbeitsgruppe XVII - Besucherbüros Berlin (West)
    • Büro der Leitung (BdL) - Innere Sicherheit des MfS
    • Büro der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo
    • Hauptabteilung I (HA I) - NVA und Grenztruppen (NVA-interne Bezeichnung der HA I: Verwaltung 2000)
    • Hauptabteilung II (HA II) - Spionageabwehr
      • Abteilung M - Postkontrolle
    • Hauptabteilung III (HA III) - Funkaufklärung, Funkabwehr
    • Hauptabteilung VI (HA VI) - Passkontrolle, Tourismus, Interhotel
    • Hauptabteilung VII (HA VII) - "Abwehr" im Ministerium des Innern (MdI) und der Deutschen Volkspolizei (DVP)
    • Hauptabteilung VIII (HA VIII) - Beobachtung, Ermittlung
    • Hauptabteilung IX (HA IX) - Untersuchungsorgan
      • Hauptabteilung IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen)
    • Hauptabteilung XIX (HA XIX) - Verkehr, Post, Nachrichtenwesen
    • Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) - Volkswirtschaft
    • Hauptabteilung XX (HA XX) - Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund
    • Hauptabteilung XXII (HA XXII) - "Terrorabwehr"
    • Hauptabteilung Personenschutz (HA PS)
    • Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch)
    • Operativ-Technischer Sektor (OTS)
    • Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD)
    • Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG)
    • Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG)
      • Abteilung XII - Zentrale Auskunft/Speicher
      • Abteilung XIII - Zentrale Rechenstation
      • Rechtsstelle
    • Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) - Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung
    • Zentraler Operativstab (ZOS)
  • Hauptverwaltung Aufklärung - Auslandsspionage (HVA)

Ausbildungsstätten des MfS

Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“ in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, benannte sie 1955 in das besser klingende „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ um, obgleich sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule im engeren Sinne war, sondern erst dazu wurde. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin „Juristische Hochschule Potsdam“ genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 auch Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Geheimdienstes. Ziel der Ausbildung war es, leitende Offiziere für das MfS auszubilden.

Bis 1961 wurden ein Lehrstuhl „Juristische Ausbildung“, eine Arbeitsgruppe „Kriminalistik“ und Institute für Marxismus-Leninismus, Recht und Spezialdisziplin eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für „Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit“, „Spionage“, „Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)“, „Politische Untergrundtätigkeit (PUT)“ und „Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ hinzu.

Am 19. Juni 1970 wurde die „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier das Absolvieren eines Fachschuldirekt- oder ein Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6.343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule circa 10.000. (Literatur (1))

Mitarbeiter

Bekannte Offizielle Mitarbeiter (OM)

  • Erich Mielke - Minister für Staatssicherheit
  • Ernst Wollweber - Vizeminister für Staatssicherheit und Chef des Ministerialstabes
  • Peter Kaster - Chef des Ministerbüros
  • Ralf Steinicke - MA Abt.XX/4 BV Leipzig
  • Markus Wolf - Chef der Auslandsspionage HVA
  • Thomas Steinicke - MA Abt.VIII KD Leipzig-Stadt
  • Jürgen Gruhne - stellv.Leiter Abt.XXVI BV Leipzig
  • Thorsten Siebert - MA Haftanstalten Berlin
  • Bernd Neudeck - Leiter der KD Borna
  • Lutz Heilmann - "Personenschützer", heute Mitglied des deutschen Bundestages, Fraktion Linkspartei.PDS
  • Christian Beier - "Innenaufbereiter", Abteilung VI, Personenbehandlung.

Hinrichtungen in der DDR

Die Todesstrafe war bis 1987 im DDR-Recht verankert, aber Todesurteile und Hinrichtungen wurden als Geheimsache behandelt. Bis 1981, so der jetzige Stand der Ermittlungen, wurden im Auftrage des MfS 64 Todesurteile verhängt und diese Menschen dann hingerichtet. In der Strafvollzugsanstalt an der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig wurden die Exekutionen durchgeführt. Der letzte zum Tode verurteilte war Dr. Werner Teske, ein Offizier der Staatssicherheit, der 1981 dort hingerichtet wurde.

Mitarbeiter des MfS in der BRD (soweit veröffentlicht)

Opfer oder Personen des öffentlichen Lebens, die beobachtet wurden (soweit öffentlich bekannt)

MfS-Zentrale Ministerium Berlin-Lichtenberg

Haus 1, Sitz des Ministers, jetzt (Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße, 2005)
Hauptsitz der HVA im Ministeriumskomplex Berlin-Lichtenberg

Allein die Zentrale des Ministeriums in Berlin nahm einen ganzen Häuserblock ein: Frankfurter Allee - Magdalenenstraße - Normannenstraße - Ruschestraße, dazu der Komplex Gotlindestraße. Das imposante Hauptgebäude, in dem unter anderem auch der ehemalige Minister für Staatssicherheit Erich Mielke und sein Sekretariat seine Büros hatte, ist seit 1990 zu einem Museum ausgebaut worden ("Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße", Ruschestraße 103, Haus 1, U-Bahnhof Magdalenenstraße; siehe Weblinks). Zugänglich sind u.a. die original erhaltenen Büroräume von Minister Erich Mielke (siehe Fotos) sowie mehrere Ausstellungen zur DDR-Geschichte mit Bezug auf das MfS.



Siehe auch

Weiteres DDR:

Literatur

  • Jürgen Aretz / Wolfgang Stock, Die vergessenen Opfer der DDR, Lübbe 1997, ISBN 3-404-60444-X,
  • Thomas Auerbach, Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front, Ch. Links 1999, ISBN 3-86153-183-6,
  • Klaus Behnke / Jürgen Wolf (Hrsg.), Stasi auf dem Schulhof, Ullstein 1998, ISBN 3-548-33243-9,
  • Günter Förster, Die Juristische Hochschule des MfS, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Abteilung Bildung und Forschung; Berlin, 1996,
  • Karl Wilhelm Fricke, Akten-Einsicht, Ch. Links 1997 (4. durchges. u. aktual. Aufl.), ISBN 3-86153-099-6,
  • Stefan Gerber, Zur Ausbildung von Diplomjuristen an der Hochschule des MfS (Juristische Personen), Taschenbuch, BW-Verlag, ISBN 3-83050-008-4,
  • Jens Gieseke: Das Ministerium für Staatssicherheit (1950-1990). In: Torsten Diedrich, Hans Ehlert, Rüdiger Wenzke (Hrsg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, Berlin 1998, Seite 371 bis 422, ISBN 3-86153-160-7,
  • Jens Gieseke: Die DDR-Staatssicherheit: Schild und Schwert der Partei, Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung, 2000, ISBN 3-89331-402-4,
  • Hubertus Knabe, West-Arbeit des MfS, Ch. Links 1999, ISBN 3-86153-182-8,
  • Hubertus Knabe, Der diskrete Charme der DDR, Ullstein 2002, ISBN 3-549-07137-X,
  • Hubertus Knabe, Die unterwanderte Republik, Ullstein 2001, ISBN 3-549-05589-7,
  • Henry Leide, NS-Verbrecher und Staatssicherheit, Vandenhoeck & Ruprecht 2005, ISBN 3-525-35018-X,
  • Werner Stiller: Im Zentrum der Spionage, v. Hase & Koehler, Mainz 1986, ISBN 3-7758-1141-9
  • Michael Richter Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR, Böhlau Weimar u.a. 1996, ISBN 3-412-04496-2
  • Hans Joachim Schädlich (Hrsg.), Aktenkundig, Rowohlt 2001, ISBN 3-87134-057-X
  • Horst Schneider, Das Gruselkabinett des Dr. Hubertus Knabe(lari) (Vorwort: Klaus Huhn); Berlin: Spotless-Verlag 2005, ISBN 3-937943-14-5
  • Gabriele Schnell: Jugend im Visier der Stasi. Potsdam, 2001, ISBN 3-932-50231-0
  • Hannes Sieberer, Herbert Kierstein, Verheizt und vergessen. Ein US-Agent und die DDR-Spionageabwehr, edition ost 2005, ISBN 3-36001-065-5
  • Peter Wensierski: Die Rache der Rentner, in Spiegel 13/2006 S. 44 ff.