Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2016/Juli/14
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Plural und steht auch sonst quer in der Kategorienlandschaft. --Leyo 10:47, 14. Jul. 2016 (CEST)
Kategorie:Nicht allgemein anerkannter Staat nach Kategorie:Kategorie:Staat mit eingeschränkter internationaler Anerkennung
Das derzeitige Lemma ist missverständlich, daher beantrage ich die Verschiebung des nach UN-Terminus naheliegenden Lemma. Leider wurde ein gleichartiger Vorschlag von gestern ohne weitere sinnvolle Abstimmung nicht zur weiteren Diskussion stehen gelassen, da man die Formalien im Kat-System nicht ausreichend kennt. Dann eben heute per neuen Antrag. --Label5 (L5) 12:28, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Siehe dazu auch Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2013/April/3. --Leyo 12:41, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Nichtanerkannter Staat ist ein Terminus aus dem deutschen Völkerrecht. Jochen Frowein hat außerdem den Begriff De-facto-Regime eingeführt, aber das ist nicht unumstritten und war Gegenstand der Umbenennungsdiskussion Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2013/April/3#Kategorie:De-facto-Regime nach Kategorie:Nicht anerkannter Staat (erl.). Da es Staaten bzw. Regime gibt, die von einigen anderen Staaten anerkannt werden, aber von anderen wiederum nicht, sprechen wir hier von nicht "allgemein" anerkannten Staaten. Den "UN-Terminus" hätte ich gerne mal in deutscher völkerrechtlicher Literatur nachgewiesen. Das liest sich wie eine wörtliche Übersetzung von "limited international recognition". Ohne Nachweis in genuin deutschsprachiger Fachliteratur läuft das auf Begriffsetablierung durch Eindeutschung hinaus. --Assayer (Diskussion) 12:56, 14. Jul. 2016 (CEST)
- @Assayer:, Was ist denn nun wieder ein Deutsches Völkerrecht? Gibt es nicht, nur das Völkerrecht gibt es. Die Begriffe "staatliche Souveränität" und "eingeschränkte staatliche Souveränität" kannst du in ämtlicher Fachliteratur nachlesen und wird auch von bpb verwendet. Im deutschen wird das auch Teilsouveränität genannt, wobei damit eigentlich besetztes Gebiet gemeint ist. Von einer Begriffsetablierung kann angesichts von 1, 2 und 3 wohl nicht ernsthaft die Rede sein. Das ist Fachliteratur vom Feinsten und überwiegt wohl deutlich die Privatthesen von dir. --Label5 (L5) 13:35, 14. Jul. 2016 (CEST)
- <BK> um wieviele „Staaten“ handelt es sich? Mir fällt spontan Albanien, Mazedonien, Taiwan und wohl Israel + Palästina (und die Republik Kugelmugel ein). Wo ist die Mindestanforderung für so einen Staat (Anerkennung von mind. x echten Staaten)? Mir erscheint die kat sinnvoll. edit, wie die kat dann heißt, ist mir persönlich egal loool. --Hannes 24 (Diskussion) 12:59, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Albanien ist Mitglied der UNO, NATO, des Europarates und strebt eine Mitgliedschaft in der EU an. Wie kommst du auf die Idee die seien nicht anerkannt? --Label5 (L5) 13:35, 14. Jul. 2016 (CEST)
- Nichtanerkannter Staat ist ein Terminus aus dem deutschen Völkerrecht. Jochen Frowein hat außerdem den Begriff De-facto-Regime eingeführt, aber das ist nicht unumstritten und war Gegenstand der Umbenennungsdiskussion Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2013/April/3#Kategorie:De-facto-Regime nach Kategorie:Nicht anerkannter Staat (erl.). Da es Staaten bzw. Regime gibt, die von einigen anderen Staaten anerkannt werden, aber von anderen wiederum nicht, sprechen wir hier von nicht "allgemein" anerkannten Staaten. Den "UN-Terminus" hätte ich gerne mal in deutscher völkerrechtlicher Literatur nachgewiesen. Das liest sich wie eine wörtliche Übersetzung von "limited international recognition". Ohne Nachweis in genuin deutschsprachiger Fachliteratur läuft das auf Begriffsetablierung durch Eindeutschung hinaus. --Assayer (Diskussion) 12:56, 14. Jul. 2016 (CEST)