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Fabel (Begriffsklärung)

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Der Begriff Fabel (v. lat.: fabula Erzählung, Sage) bezeichnet

1. das Stoff- bzw. Handlungsgerüst, das einem epischen oder dramatischen Werk zugrunde liegt und in dem die wichtigsten Motive enthalten sind.

2. Eine in Vers oder Prosa verfasste Erzählung mit belehrender Absicht, in der Tiere, Pflanzen oder fabelhafte Mischwesen menschliche Eigenschaften besitzen (Personifikation). Die Dramatik der Fabelhandlung zielt auf eine belehrende Schlusspointe, eine Moral, hin.

3. siehe fabulieren ( Psychologie u.a. ) Geschichte

Fabeln zählen zum volkstümlichen Erzählgut. Als Schöpfer der europäischen Fabel gilt Äsop, dessen Werk über Phädrus und Avianus Eingang in das mittelalterliche Europa fand. Fabelliteratur etablierte sich vor allem im Zeitalter des Humanismus. Weiteres Fabelgut gesellte sich aus Indien (Pancatantra) hinzu. Wichtige Fabeldichter sind Hans Sachs, Jean de La Fontaine, Christian Fürchtegott Gellert oder Magnus G. Lichtwer. Gotthold Ephraim Lessing bildete gemeinhin den Abschluss der klassischen deutschen Fabeltradition. In Russland war Iwan Krylow der bedeutendste Fabeldichter.

Fabelnamen

In der Tierfabel wird der personifizierte Charakter des Fabeltieres durch einen charakteristischen Fabelnamen unterstrichen.

Fabelnamen der germanischen Fabeltradition

Literatur

  • Weil, Bernd A.: Fabeln: Verstehen und Gestalten, Frankfurt am Main 1982