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Geistliches Territorium

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Geistliche Gebiete sind Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, deren Landesherr ein Geistlicher war, zum Beispiel Fürstbischöfe, Fürstäbte oder die Äbte einer Reichsabtei. Die Herrschaften wuren 1803 im Zuge der Säkularisierung aufgelöst.